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Aus dem neuen Umweltinformationsgesetz ergeben sich erweiterte Informationspflichten für Unternehmen, die umweltbezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mit dessen Inkrafttreten am 14.2.2005 in Umsetzung der 2003 geänderten EU-Umweltinformationsrichtlinie sind nunmehr die in § 2 Abs. 2 nr. 2 UIG bestimmten Privaten unmittelbar, ohne Umweg über die Aufsichtsbehörde, zur Erteilung von Informationen über die Umwelt verpflichtet. Unternehmen werden mit der Frage konfrontiert werden, ob sie unter das neue Recht fallen, wie weit ggf. ihre Informationspflichten gehen und wie sie sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Informationsforderungen wenden können. Bürger und Umweltverbände, aber auch Konkurrenzunternehmen, werden private Unternehmen als neuartige Informationsquelle entdecken. Das hierdurch in Zukunft eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen wird und auch Streitverfahren zu erwarten sind, liegt auf der Hand.
An der Universität Lüneburg veranstaltet die Professur Öffentliches Recht, inbes. Energie- und Umweltrecht in Kooperation mit der Professur für Bank- und Finanzwirtschaft am 13.10.2006 ein Symposium zum Thema „ Biogasanlagen – Recht und Finanzierung“. Die drei Themenblöcke gliederten sich in „Rechtsfragen“, „Finanzierung und Steuern“ sowie „Übergreifende Fragen“ und wurden von PD DR. Joachim Sanden, Prof. Dr. Heinrich Degenhart und Prof. Dr. Dr. h.c., (GTU Tiflis) Thomas Schomerus moderiert.
The Model of Culture Fit explains the way in which socio-cultural environment influences internal work culture and human resource management practices. This model was tested using 1,954 employees from business organisations in 10 countries. Participants completed a 57-item questionnaire which measured managerial perceptions of four socio-cultural dimensions, six internal work culture dimensions and HRM practices in three areas ...
Diese Studie untersucht, welche Elemente eines variablen Vergütungssystems als motivierend und welche als gerecht empfunden werden sowie ob zwischen diesen Wahrnehmungen ein Zusammenhang besteht. Der Fokus liegt dabei auf Leistungskriterien und Formeln zur Verknüpfung von Boni auf unterschiedlichen Organisationsebenen. Ferner werden Kriterien für ein als gerecht empfundenes Vergütungssystem ermittelt. Instrument zur Datenerhebung ist ein speziell entwickelter Fragebogen. Die Stichprobe umfasst 71 außertariflich bezahlte Fach- und Führungskräfte dreier deutscher Unternehmen. Die Ergebnisse geben erste Hinweise auf als gerecht und als motivierend empfundene Elemente variabler Vergütungssysteme. Ferner kann ein Zusammenhang zwischen als gerecht und als motivierend wahrgenommenen Elementen nachgewiesen werden. Bedeutsame Kriterien für Verfahrensgerechtigkeit sind Transparenz, Konsistenz und eine einfache Struktur.