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Dieser Projektbericht wurde im Wintersemester 07/08 von einem dreizehnköpfigen Team, bestehend aus Studierenden des Departments Wirtschaftsrecht der Leuphana Universität Lüneburg, unter Leitung von Prof. Dr. Zenz, erstellt. In der übertragenen Aufgabe galt es, den Weg der Normen des Genossenschaftsgesetzes von der alten Fassung hin zur Novellierung zu rekapitulieren. Ausgehend vom alten Gesetzestext ist somit für die maßgeblichen Bestimmungen aufgezeigt, welche Änderungen das vom Bundesministerium der Justiz gebildete Referat im Gesetzesentwurf und in der dazugehörigen Begründung vom 19.10.2005 verfasste. Aufbauend auf dieser „Rohfassung“ erfolgt sodann ein Abgleich mit der hierzu erfolgten Stellungnahme des BVR, also des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 27.10.2005 und der Stellungnahme des Bundesrates vom 10.03.2006 hin zum verabschiedeten Text, wie er sich heute in dem geltenden Genossenschaftsgesetz wieder findet.
Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass die exportierenden Firmen den nur für den Inlandsmarkt produzierenden Firmen in vieler Hinsicht überlegen sind – sie sind im Durchschnitt größer, produktiver und innovativer, und sie waren dies schon, bevor sie mit dem Export begonnen haben. Eine offene Frage ist, wie und in welchem Maße die Firmen dann vom Export profitieren. Ökonometrische Auswertungen auch der Basis von Längsschnittdaten von Firmen zeigen nur selten positive Auswirkungen der Exportaktivitäten. Dies kann auch an den hierbei verwendeten Methoden liegen, denn ein Vergleich der exportierenden Firmen mit sich selbst in einer Situation ohne Export ist ja nicht möglich. Eine direkte Befragung von Exporteuren kann hier neue Erkenntnisse bringen. Eine Befragung von exportierenden Firmen aus den IHK-Bezirken Lüneburg- Wolfsburg und Stade zeigt, dass die Firmen sehr heterogen sind – nicht alle profitieren in gleicher Weise und in gleichem Maße vom Export. Große positive Effekte finden sich bei mehr als der Hälfte der Firmen bezogen auf Wachstum, Kapazitätsauslastung und Erträge sowie bei rund 40 Prozent mit Bezug auf den Ausgleich inländischer Konjunkturschwankungen. Umgekehrt sieht es bei den „Lerneffekten“ (Anregungen von Auslandskunden zur Verbesserung der Produkte; Steigerung der Produktivität als Reaktion auf höheren Wettbewerbsdruck auf Auslandsmärkten; bessere Einschätzung der eigenen Konkurrenzfähigkeit aufgrund von Kontakten mit Konkurrenten auf Auslandsmärkten und daraus folgende entsprechende Reaktionen) aus – hier überwiegen deutlich die Angaben wonach keine oder allenfalls geringe Effekte vorliegen. Was erklärt die in der Befragung festgestellten Unterschiede zwischen den Firmen in Bezug auf die Auswirkungen der Exporttätigkeit? Als zentrales Ergebnis können wir festhalten, dass bis auf den Exportanteil am Umsatz keine der anderen betrachteten Firmeneigenschaften wie Größe, Dauer der Exporterfahrung, Forschungs- und Entwicklungstätigkeit oder Auslandsniederlassungen ausschlaggebend dafür sind, ob eine Firma vom Export in verschiedener Hinsicht positiv beeinflusst wird oder nicht. Vom Export können also sehr unterschiedliche Firmen gleichermaßen profitieren, wobei tendenziell die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein starker positiver Effekt zu beobachten ist, mit zunehmendem Anteil des Auslandsumsatzes am Umsatz ansteigt. Simulationsrechnungen mit den geschätzten Modellen zeigen hierbei: Wenn es Effekte des Exports gibt, dann werden diese in der Regel erst ab einem Exportanteil am Umsatz von mindestens 25 Prozent deutlich.