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Grünstrukturen und Ausgleichsflächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Plänen) tragen zu einer ökologischen Aufwertung von Siedlungsflächen sowie zur Steigerung der Lebensqualität für Bewohnerinnen bei. Entscheidend dafür ist die Qualität der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurden 29 B-Pläne der Hansestadt Lüneburg, die der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB unterliegen, einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen. Ergebnis der Erhebung ist, dass Maßnahmen auf öffentlichen Flächen i.d.R. implementiert sind, wobei die Ausdehnung von Privatgär
ten in öffentliche Flächen hinein und z.T. die Pflege problematisch sind. Tendenziell zeigte sich auch, dass Maßnahmen auf Privatflächen weniger oft umgesetzt werden oder nur zufällig vorhanden zu sein scheinen. Hier wird zum
einen die Notwendigkeit eines konsequenteren Vollzugs deutlich; zum anderen sollte im Planungsprozess neben dem ökologischen Mehrwert der Planung die realistische Durchführbarkeit fokussiert werden.
In dieser Arbeit wird das Thema der Überfischung vor der Küste Westafrikas behandelt. Der Schwerpunkt liegt auf der industriellen und auf der illegalen Fischerei, welche hauptsächlich von den Industrienationen ausgehen. Hierbei werden die Rechtslage und die Auswirkungen auf die Ökonomie und die Soziologie in Westafrika behandelt. Im Hinblick
auf die intensive Fischerei lautet die zentrale Frage, ob die industrielle und die illegale Fischerei zu einem Zusammenbruch des Fischereisektors in Westafrika führen. Fazit der Arbeit ist, dass die lokalen Fischer und die Arbeiter aus den Weiterverarbeitungsbetrieben massiven Existenzproblemen ausgesetzt sind. Des Weiteren führt der Mangel an Fischereiprodukten zu einer Vielzahl von Problemen in der Bevölkerung, als Beispiel ist hier die Mangelernährung zu nennen. Den Abschluss dieser Arbeit bilden umfassende Lösungsvorschläge aus den Bereichen Recht, Politik und
Sozialwissenschaften.
Im Zuge der Energiewende wird Strom zunehmend in dezentralen erneuerbaren Energieanlagen produziert und der
Verbraucher für eine regenerative Energieversorgung sensibilisiert. Ökostromprodukte nehmen dadurch einen immer
höheren Stellenwert ein. Regionale Ökostromprodukte haben dabei das Potential, dem Verbraucher die Herkunft seines Stroms nachvollziehbar zu vermitteln und die Vermarktung von Ökostromprodukten zu erleichtern. Diese Arbeit untersucht daher die Frage, inwieweit der regionale Bezug von Ökostrom gegenüber dem Kunden ausgewiesen werden kann. Das Instrument der Stromkennzeichnung kann in Verbindung mit Herkunftsnachweisen eine solche Ausweisung ermöglichen. Die Arbeit zeigt jedoch, dass dies unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen an einer zu geringen Wirtschaftlichkeit und mangelnden Vergleichbarkeit der Ökostromprodukte scheitert.
Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, Vogelschutzgebiete (VSG) nach nationalem Recht zu besonderen Schutzgebieten zu erklären. Am Beispiel des VSG Unterelbe wurde die Eignung der ordnungsrechtlichen Instrumente des Natur- und andschaftsschutzgebietes (NSG, LSG) sowie normersetzender Verträge zur Sicherung von VSG untersucht. Oft gehen Schutzgebietsausweisungen mit Konflikten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft einher. Neben einer detaillierten Betrachtung der europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Sicherung von VSG, fanden daher Agrarumweltmaßnahmen Beachtung. Im Ergebnis zeigt sich, dass normersetzende Verträge europarechtswidrig sind, während das Instrument des NSG rechtlich uneingeschränkt geeignet ist. Ob ein LSG zur Sicherung eines VSG rechtskonform ist, muss stets in einer Einzelfallprüfung geklärt werden.
Gentechnische Anwendungen werden in den USA über einen vertikalen Verfahrensansatz geregelt, der meist zu einer Gleichbehandlung konventioneller und genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel führt. Im Gegensatz dazu resultiert die strengere europäische Regulierung mit ihrem horizontalen Verfahrensansatz in einer grundsätzlichen Unterscheidung konventioneller und genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel. Diese Unterschiede bergen im Kontext bilateraler Handelsabkommen ein erhebliches Konfliktpotential, das sich durch die derzeit in Verhandlung stehende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft noch verschärfen könnte. Trotz starker Geheimhaltung zeichnet sich ab, dass in dem Abkommen der vertikale Verfahrensansatz bevorzugt wird. In Verbindung mit den ebenfalls diskutierten Investor-Staat-Schiedsgerichten könnte dies langfristig die europäischen Gentechnikregulierungen aufweichen oder mit hohen Klagen auf Schadenersatz von US-amerikanischen Investoren einhergehen.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich, wie zwei vorangegangene Berichte, mit den Arbeits-bedingungen von Unternehmern. Als Analysebasis dienen die Daten des European Survey on Working Conditions aus den Jahren 2000, 2005 und 2010 sowie, nun ergänzend, die Daten aus der Erhebung aus dem Jahr 2015. Über die vier Erhebungswellen hinweg betrachtet ergeben sich, was die Beschreibung der Arbeitssituation der Unternehmer angeht, keine wesentlichen Verän-derungen. Die Unternehmer sind, was ihre Arbeitsbedingungen angeht, zum Teil, aber nicht durchgängig, besser gestellt als die übrigen Erwerbspersonen. Grundlage der Analyse ist ein ein-faches Modell, das positive und negative Aspekte der Arbeitssituation gegenüberstellt. Aus the-oretischer Sicht von Interesse sind die sich wechselseitig verstärkenden Effekte von Belastungs- und Motivationsfaktoren.
Im vorliegenden Beitrag geht es um die Veränderung der Arbeitszufriedenheit und um die Identifikation von zeitlichen Verlaufsmustern der Arbeitszufriedenheit. Als Grundlage der Analyse dienen die Daten des Sozioökonomischen Panels aus mittlerweile 35 Erhebungswellen (1984 bis 2018). Die Analyse umfasst 3.345 Zeitreihen, die jeweils einen Zeitraum von 15 Jahren umspannen. Zur Typisierung der einzelnen Arbeitszufriedenheitsverläufe werden die Regressionsrechnung und die Clusteranalyse verwendet. Der Haupttypus folgt dem generellen Trend, wonach die Arbeitszufriedenheit, von einem mäßig hohen Niveau ausgehend, stagniert bzw. sich im Lauf der Zeit leicht vermindert. Es gibt daneben allerdings auch Fälle, die auf einem hohen Arbeitszufriedenheitsniveau verbleiben. Und auf der anderen Seite findet man nicht wenige Personen, deren Arbeitszufriedenheit im negativen Bereich verharrt. Eine weitere Gruppe wird von Personen gebildet, deren Arbeits-zufriedenheit relativ großen Schwankungen ausgesetzt ist. Von den soziographischen Variablen Alter, Geschlecht und Berufsstatus gehen keine nennenswerten Wirkungen aus. Eine gesonderte Betrachtung der Unternehmensgröße erbringt, dass Personen, die dauerhaft in einem Kleinbetrieb arbeiten, eine größere Arbeitszufriedenheit aufweisen als Personen in größeren Unternehmen. Neben der Darstellung der inhaltlichen Einsichten, die die Zeitreihenanalyse erbringt, erfolgt eine Diskussion über die Verwendung der Modellergebnisse für auf die Zukunft gerichtete Szenario-Analyse.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Soziographie der Arbeitszufriedenheit. In Studien zur Arbeitszufriedenheit werden oziographische Merkmale oft als Kontrollgrößen eingesetzt. Ihre Berücksichtigung bei der Datenanalyse soll die Frage beantworten, ob sich der Einfluss von Determinanten der Arbeitszufriedenheit (Arbeitsinhalte, Arbeitsbedingungen, persönli-che Dispositionen usw.) für unterschiedliche Personengruppen und Situationen jeweils anders darstellt. Die Berücksichtigung von Kontrollgrößen macht aber nur dann Sinn, wenn diese selbst eine empirische Beziehung entweder zu den Determinanten der Arbeitszufriedenheit und/oder zu der Arbeitszufriedenheit selbst aufweisen. Dem vorliegenden Beitrag geht es um die Frage, ob sich Zusammenhänge zwischen bedeutsamen soziographischen Merkmalen und der Arbeitszufriedenheit aufzeigen lassen. Als Datengrundlage dienen die 35 Erhebungswellen des Sozioökonomischen Panels (SOEP) von 1984 bis 2018. Im Einzelnen betrachtet werden die Variablen Erwerbsstatus, Geschlecht, Alter, Schulabschluss, Hochschulabschluss, Berufsstatus, Betriebszugehörigkeit und Unternehmensgröße. Für die meisten dieser Größen ergeben sich, wenn überhaupt, nur sehr schwache statistische Beziehungen mit der Arbeitszufriedenheit. Eine Ausnahme macht der Berufsstatus. Die Qualifikationsanforderungen, die sich damit verknüpfen und die hierarchische Position haben einen beachtlichen Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit. Bemerkenswert ist die große Stabilität der Befunde über alle Erhebungsjahre von 1984 bis 2018 hinweg.
Das Allgemeine Verhaltensmodell von March und Simon verknüpft vier fundamentale Konstrukte der Verhaltenstheorie: das Anspruchsniveau, die Belohnungserwartung, die Zufriedenheit und die Suche nach Verhaltensweisen, die Erfolg und Zufriedenheit versprechen. Die Teilmechanismen, die in dem Modell postuliert werden, verknüpfen sich zu einem Gesamtmechanismus, der dafür sorgt, dass das Verhältnis von Ansprüchen und Möglichkeiten zum Ausgleich kommt. Eine wichtige Rolle spielen die Parameter des Modells, die die Voraussetzungen und Stärke der Zusammenhänge bestimmen. Neben formalen Funktionen kommt diesen Parametern auch jeweils eine wichtige inhaltliche Bedeutung zu. Der vorliegende Beitrag trägt zur Erkundung des Modells und seiner Implikationen bei.
Das Modell verdient eine größere Beachtung, als ihm bislang geschenkt wurde. Es beschreibt einen fundamentalen Verhaltensmechanismus, der in praktisch allen Bereichen menschlichen Verhaltens wirksam ist. Das Modell besitzt nicht nur eine große Erklärungskraft, es ist außerdem logisch stimmig, kompakt und elegant. Außerdem erweist es sich als in hohem Grad anschlussfähig für eine Vielzahl von theoretischen Ansätzen und empirischen Erkundungen. Es lässt sich anwenden für die Erklärung von allgemeinen Zusammenhängen, für die Beschreibung konkreter Vorgänge und für die Simulation einer Vielzahl von Handlungskonstellationen.