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Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, Vogelschutzgebiete (VSG) nach nationalem Recht zu besonderen Schutzgebieten zu erklären. Am Beispiel des VSG Unterelbe wurde die Eignung der ordnungsrechtlichen Instrumente des Natur- und andschaftsschutzgebietes (NSG, LSG) sowie normersetzender Verträge zur Sicherung von VSG untersucht. Oft gehen Schutzgebietsausweisungen mit Konflikten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft einher. Neben einer detaillierten Betrachtung der europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Sicherung von VSG, fanden daher Agrarumweltmaßnahmen Beachtung. Im Ergebnis zeigt sich, dass normersetzende Verträge europarechtswidrig sind, während das Instrument des NSG rechtlich uneingeschränkt geeignet ist. Ob ein LSG zur Sicherung eines VSG rechtskonform ist, muss stets in einer Einzelfallprüfung geklärt werden.
Die Problem-Balance-Bilanz
(2001)
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie sich die Qualität der sozialen Beziehung zwischen einem Mitarbeiter und seinem Vorgesetzten auf den Umgang mit Konflikten auswirkt. Zur Charakterisierung der Beziehungsqualität unterscheiden wir fünf Beziehungstypen: die Proto-Beziehung, die Tausch-Beziehung, die regulierte Beziehung, die Werte-Beziehung und die Lern-Beziehung. Als empirische Grundlage dienen sieben konkrete Konflikte aus der Arbeitswelt. Die Beschreibung und Analyse dieser Konflikte erfolgt in getrennten Gesprächen mit den beiden Konfliktparteien. In der explorativ angelegten Studie erweisen sich so-wohl die theoretische Grundlage als auch der methodische Ansatz als tragfähige Konzepte zur Analyse von Vorgesetzten-Mitarbeiter-Beziehungen.
Problembeschreibung: Wissen gilt zu Recht als wichtiger Produktionsfaktor. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer sind darauf angewiesen, wenn sie sich in der „Wissensgesellschaft“ behaupten wollen, „Humankapital“ zu bilden, sich also Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen und diese ständig auf dem Laufenden zu halten. Eine besondere interessante, aber wenig untersuchte Gruppe bilden die Unternehmer und hier insbesondere die sogenannten Alleinunternehmer. Letztere sind in besonderem Maße auf die Sicherung ihrer Qualifikationen angewiesen, weil sie einerseits als Unternehmer besondere Kreativität und Flexibilität entfalten müssen und weil sie andererseits -ähnlich wie Arbeitnehmer- nur in beschränktem Maße auf Kapitalgüter zurückgreifen können, sich also bei der Entfaltung ihrer Unternehmertätigkeit im Wesentlichen auf ihre Qualifikationen stützen müssen. Entsprechendes Interesse verdient die Frage, ob sich diese Vermutung auch in der Realität bestätigt, ob Alleinunternehmer also in besonderem Maße ihre Qualifikationen pflegen und ausbauen.