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Die vorstehenden Ausführungen lassen erkennen, dass ein ungezielter und wahlloser Einsatz elektronischer Medien im Kanzleialltag kontraproduktiv wirken kann. Dies gilt insbesondere für einen "ungefilterten" Einsatz von eMail. Zu selten wird berücksichtigt, dass mit der planlosen Öffnung neuer Kommunikationskanäle der Organisationsaufwand steigt. Die geplante Entlastung wird schnell zur Belastung. Die direkte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant via eMail ist daher ein zweischneidiges Schwert. Kritisch zu bewerten ist ebenfalls die reine Online-Rechtsberatung. Die mit dem Einsatz dieser Systeme verbundene Hoffnung auf den schnellen Gebühren-Euro ist oftmals vergebens. Zu häufig wird übersehen, dass anwaltliche Beratung nach wie vor vom persönlichen Kontakt lebt. Als Insellösung ist die Online-Rechtsberatung daher ungeeignet. Aus Effizienzgesichtspunkten bringt sie in ihrer bisherigen Form keinerlei Vorteile. Das Scheitern der meisten sogenannten Start-ups der New Economy hat gezeigt, dass der Markt für reine Internetlösungen, insbesondere im Beratungsbereich, noch nicht bereit ist. Von der "Virtualisierung anwaltlicher Dienstleistung" sind wir, nicht zuletzt aus kulturellen Gründen, noch ein gutes Stück entfernt. Es gilt vielmehr, durch den Einsatz elektronischer Medien bereits bestehende Prozesse zu optimieren und die Arbeitsabläufe im Kanzleialltag effizienter zu gestalten. Die Zukunft wird daher den Systemen gehören, die eine Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ohne nennenswerte Medienbrüche aufbauen. Dies gilt zunächst für den Austausch fernmündlicher und/oder schriftlicher Informationen. Ein Schwerpunkt wird daher in der Fortentwicklung datenbankbasierter Lösungen liegen, auf die über einen Web-Browser zugegriffen werden kann. Dabei wird die Integration von Spracherkennung eine dominante Rolle spielen. Ein erhebliches Effizienzpotential liegt jedoch in der oft aufwändigen Sachverhaltsermittlung. Hier können künftig "intelligente Formulare" oder Fragemasken zur Ermittlung des Sachverhaltes helfen. Nur so ist wirkliche Arbeitsentlastung denkbar - vorausgesetzt die gewonnenen Ergebnisse werden in eine elektronische Akte integriert und dem Anwalt verfügbar gemacht.
Kommunikation, Entscheidung
Bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder und im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit werden zahlreiche Daten für Unternehmen bzw. Betriebe gesammelt und aufbereitet. Durch das Unternehmensregister ist bei den Statistischen Ämtern eine "Masterdatei" entstanden, die es technisch möglich macht, Unternehmensdaten aus den Beständen der genannten und weiteren Institutionen zusammenzuführen. Das Projekt KombiFiD – Kombinierte Firmendaten für Deutschland soll zeigen, dass ausgewählte Datenbestände tatsächlich über die Grenzen der jeweiligen Datenproduzenten zusammengeführt und der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden können, und es soll gleichzeitig demonstrieren, dass das Analysepotenzial dieser kombinierten Datensätze sehr viel höher ist als das der einzelnen Bestandteile. Der vorliegende Beitrag stellt die Konzeption dieses Projekts und das geplante Vorgehen vor.