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Im Zuge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre haben sich auch die Aufgaben des HR-Managements nachhaltig verändert. Mitarbeiter im Personalbereich müssen heute über andere Kompetenzen verfügen als noch vor einigen Jahren ...
Biogasanlagen müssen größer werden
Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass bislang in vielen Unternehmen und Kreditinstituten faktisch eine Diskriminierung älterer Mitarbeiter stattfindet. Eine antizipative Personalentwicklung in Sparkassen muss allerdings den Faktor "Alter" explizit in ihren Strategien berücksichtigen und ein Altersmanagement initiieren. Ein solches Altersmanagement führt wiederum zu einer höheren Arbeitgeberfähigkeit von Sparkassen und macht sie für Arbeitnehmer interessanter. Die diesbezügliche höhere Arbeitgeberfähigkeit gilt explizit auch für jüngere Arbeitnehmer, die vielfach ein Altersmanagement gerade im Hinblick der eigenen Alterung zu schätzen wissen. Erste Ansätze die Ressource älterer Mitarbeiter nicht nur verbal, sondern auch faktisch stärker zu schätzen sind gegenwärting in der wirtschaftlichen Aufschwungphase festzustellen. Wie nachhaltig diese Entwicklung aber ist und ob es sich hierbei wirklich um einen Trendwende handelt, wird wahrscheinlich erst der nächste wirtschaftliche Abschwung zeigen.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Verhältnis von Gefühl, Urteil und Verhalten. Konkret geht es um die Beziehung zwischen der emotionalen Befindlichkeit bei der Arbeit und der Beurteilung der Arbeitssituation sowie der Verbundenheit mit dem Arbeitgeber. Als Grundlage der empirischen Analyse dienen Daten aus zwei Studien, einer Mitarbeiterbefragung in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und einer Befragung der Mitarbeiter in mehreren Landesbehörden. Die Analyse zeigt, (a) dass es sinnvoll ist, konzeptionell deutlich zwischen der Bewertung der Arbeitssituation und den Gefühlen zu trennen, die das Arbeitsgeschehen begleiten, (b) dass die Gefühlslage zwar in die Beurteilung der Arbeitssituation einfließt, die Teilnahmemotivation der Arbeitnehmer hiervon allerdings nur bedingt beeinflusst wird, nämlich (c) durch eine Verstärkung der Verhaltenswirkungen, die von der besonders günstigen bzw. ungünstigen Beurteilung der Arbeitssituation ausgeht.