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Dass die Gleichberechtigung von Menschen ebenso wie die Würde eines jeden Menschen etwas Gutes ist - dem werden in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft die meisten zustimmen können. In der praktischen Umsetzung dieser abstrakten Aussage jedoch zeigen sich Probleme. In dieser Arbeit geht es um die Herausforderung, wie die gesellschaftlich reale Vielfalt und die Ideale der Menschenrechte und der Gleichheit sprachlich umgesetzt werden können bzw. wie es gelingt, angemessene Begriffe für umstrittene Sachverhalte zu finden. Diskriminierungssensible Sprache im Sinne dieser Arbeit ist eine Sprache, die sich bemüht, Minderheiten, nichtprivilegierte Personen und Standpunkte zu erkennen, zu achten und angemessen zu berücksichtigen. Sie könnte auch als gerechte Sprache, Sprache der Vielfalt und Gleichheit, menschenfreundliches oder "anerkennungsorientiertes Sprechen" bezeichnet werden. Hinsichtlich der Bemühungen um sprachliche Umsetzung sozialer Gerechtigkeit ist in unserer Gesellschaft ein oft heftig geführter Streit entbrannt. Auf der einen Seite wollen Gruppen, die bisher wenig Gehör fanden, Ungleichheiten z.B. aufgrund der geschlechtlichen oder ethnischen Zuschreibungen nicht mehr akzeptieren und verlangen von ihren Mitmenschen, dass dies u.a. in der Art, wie über und mit ihnen gesprochen wird, zum Ausdruck kommen möge. Auf der anderen Seite möchten viele die alten sprachlichen Regeln und Gewohnheiten beibehalten. Sie empfinden neue Wortschöpfungen als überflüssig oder falsch
Das 21. Jahrhundert als "urban century" bietet neben vieler positiver Aspekte auch zahlreiche Herausforderungen im Stadtraum. Neben Stressfaktoren wie Lärm und Umweltverschmutzung nehmen Extremwetterereignisse wie Hitze und Starkregen zu, muss also eine Klimafolgenanpassung erfolgen und muss zusätzlicher Wohnraum für mehr Menschen geschaffen werden. Erholungs- und Aktivitätsräume stehen zudem in Konkurrenz zum Ausbau der Infrastruktur. Die Herausforderungen bedingen die Notwendigkeit für transdisziplinäre Diskurse und Arbeitsweisen im Rahmen einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung. Mit diesem Hintergrund setzt sich die Arbeit zum Ziel Potenziale zu erarbeiten, die sich in Lüneburg für eine Begrünung der Innenstadt bieten, um dem sich wandelnden Klima zu begegnen, sowie herauszuarbeiten welche Akteuren, Schlüsselfaktoren und Schlüsselelemente die Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen einschränken oder stärken. Mit der Methode der Konstellationsanalyse sollen zukunftsgerichtete und zentrale Handlungsfelder verdeutlicht werden. Es soll die Basis für eine erfolgreiche und nachhaltige Arbeitsweise sowie Zusammenarbeit im Bereich der Klimafolgenanpassung in Lüneburg gelegt werden.
Die vorliegende Bachelorarbeit gibt einen Einblick in das Konzept der Transkulturalität nach Wolfgang Welsch. Angesichts der Erkenntnisse Welschs wird ein Modell für transkulturelle Kompetenz entwickelt und vorgeschlagen, welches sich maßgeblich an dem 3-Säulen-Modell transkultureller Kompetenz nach Dagmar Domenig sowie dem Kompetenzmodell für den Lernbereich Globale Entwicklung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) orientiert. Orientierungswissen (Erkennen), Selbstreflexion (Bewerten) und Empathie (Handeln) bilden die drei Säulen des hier neu vorgeschlagenen Konzeptes. Ausgehend von dem handlungs-orientierten Kommunikationsprinzip der Gewaltfreien Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg soll die Bedeutung der Selbstempathie in Bezug auf die drei genannten Säulen dargestellt werden. Ziel der Arbeit ist es daher - neben der Entwicklung des Kompetenzmodells - zu diskutieren, inwiefern Selbstempathie notwendige Voraussetzung für die Förderung transkultureller Kompetenz ist.
Thematischer Schwerpunkt dieser Arbeit ist die rechtliche Einordnung des Kinderrechtes auf Familienzusammenführung, welche ausgehend von den Kinderrechtskonventionen über europäisches Recht in nationales Recht mündet. Es werden Brüche in der Rechtsauslegung und Rechtsanwendung aufgezeigt, welche Familieneinheiten einschränken oder verhindern. Diesem gegenüber wird die Umsetzung der Kinderrechtskonventionen in nationales Recht in der Bundesrepublik Deutschland gestellt, um aufzuzeigen, dass Bestrebungen zur Umsetzung der Kinderrechtskonventionen auf nationaler Ebene vorhanden sind, diese jedoch gegen integrationspolitische Interessen im Sinne einer geordneten Zuwanderung ausgelegt werden. Um eine Brücke der intensiven rechtlichen Auseinandersetzung zu den Tätigkeitsrealitäten von Sozialarbeitern zu schlagen, werden weitergehend die Chancen und Herausforderungen für die Soziale Arbeit in der tatsächlichen Arbeitsrealität mit unbegleiteten, minderjährigen Ausländer betrachtet. Innerhalb dieses Kontextes wird dargestellt, dass das Arbeitsgebiet Flüchtlingssozialarbeit existent und aufgrund stetiger Zuwanderung in den Arbeitsrealitäten der Sozialen Arbeit allgegenwärtig ist. Hieraus ergeben sich Ausweitungen der Tätigkeitsgebiete Sozialer Arbeit, welchen mit einer Modifikation des Anforderungsprofils für Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten und einer verstärkten sozialpolitischen Einflussnahme begegnet werden muss.