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Problembeschreibung: Wissen gilt zu Recht als wichtiger Produktionsfaktor. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer sind darauf angewiesen, wenn sie sich in der „Wissensgesellschaft“ behaupten wollen, „Humankapital“ zu bilden, sich also Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen und diese ständig auf dem Laufenden zu halten. Eine besondere interessante, aber wenig untersuchte Gruppe bilden die Unternehmer und hier insbesondere die sogenannten Alleinunternehmer. Letztere sind in besonderem Maße auf die Sicherung ihrer Qualifikationen angewiesen, weil sie einerseits als Unternehmer besondere Kreativität und Flexibilität entfalten müssen und weil sie andererseits -ähnlich wie Arbeitnehmer- nur in beschränktem Maße auf Kapitalgüter zurückgreifen können, sich also bei der Entfaltung ihrer Unternehmertätigkeit im Wesentlichen auf ihre Qualifikationen stützen müssen. Entsprechendes Interesse verdient die Frage, ob sich diese Vermutung auch in der Realität bestätigt, ob Alleinunternehmer also in besonderem Maße ihre Qualifikationen pflegen und ausbauen.
Der Kunde und das Produkt prägen die E-Government-Welt von heute. Der Personalausweis als "Produkt", der Grundschüler als "Kunde" sind bei-spielsweise bestimmende Positionen für die Zielvereinbarungen und den Mitteleinsatz im Verwaltungsalltag. Folgerichtig werden die Organisations-formen zur Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (IT) aus der Wirtschaft übernommen. Die IT-Gestaltung beim E-Government defi-niert daher primär die Wirtschaftsinformatik (WI). Ist die IT-Durchdringung der Verwaltung auf der Basis der WI-Konzepte geschafft, dann gilt es, Defizite dieser Ausrichtung abzubauen. Der prägen-de Kunde verschiebt sich dann vom einzelnen Bürger (z. B. dem Grund-schüler) zur Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger, also zur Gesellschaft (z. B. zum Bildungsgebot). Die stärkere Orientierung am Kunden Gesell-schaft erfordert andere Organisationsformen mit neuen IT-Konzepten. Für die Zeit nach dem E-Government ist die Verwaltungsinformatik (VI) schon heute gefordert sich damit auseinanderzusetzen. Zum Beispiel geht es dann nicht primär um die transaktions-orientierte Antragsbearbeitung, rund um die Uhr, sondern um Möglichkeiten der Ersetzung des Antrags-prinzips.Zukünftig wird das über Jahrzehnte erworbene Verwaltungswissen bei der Politikumsetzung stärker spezielle verwaltungsspezifische IT-Konzepte prä-gen, als es beim aktuellen E-Government geschieht. Die Verwaltung ist dann nicht mehr nur ein Kostenfaktor, den es zu minimieren gilt. Sie wird als eigenständiger Wert wahrgenommen. Ihr institutionelles Gedächtnis, ihre Bindekraft und ihre Sicherheit werden für die IT-Konzepte gestaltungs-relevant. Plakativ formuliert: Es kommt zu einer höheren Wertschätzung der Verwaltung und damit auch der VI.
[...] Der Artikel beschäftigt sich mit der Fragestellung, welche Hilfestellung wirtschaftsethische Ansätze bei der Lösung der Besetzungsfrage liefern können. Vor diesem Hintergrund werden theoretische Ansätze zum verantwortungsvollen Handeln und Führen in Unternehmen vorgestellt und auf das Fallbeispiel angewendet. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht dabei die Frage nach der Familienfreundlichkeit in Organisationen ...
Digitale Cluster für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben : die sanfte Funktional- und Gebietsreform
(2003)
Die herrschende Meinung hält die Rückführung des öffentlichen Sektors auf die Kernaufgaben als das Gebot der Stunde. Zumindest konkurriert eine konsequente Aufgabenauslagerung im Sinne von Public-Privat-Partnership mit den Bestrebungen durch IT-Einsatz den öffentlichen Aufgabenvollzug selbst wesentlich zu verbessern. In diesem Spannungsfeld träumt man gern von einer grundlegenden Funktional- und Gebietsreform. Plakativ formuliert: Schluss mit dem Land Bremen! Schluss mit der zweistufigen Kommunenkonstruktion Samtgemeinde! ... Dafür hin zu einem schlanken Nordstaat mit gestaltungs- und lebensfähigen Kommunen. Seit dem Zusammenschlussdebakel Berlin& Brandenburgist klar, das ein solcher Nordstaat (noch?) nicht realisierbar ist. Mit großen Kraftanstrengungen wird jedoch eine bessere Zusammenarbeit durch intensive IT-Nutzung möglich. Ein sogenannter digitale Nordstaat1 könnte durch netz-basierte Kompetenzzentren entstehen. Solche digitalen Cluster2 wären Organisationseinheiten einer sanften Fuktional- und Gebietsreform.
Die Veröffentlichung dokumentiert die Ergebnisse einer Online-Befragung, die die Autoren im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Fachhochschule Nordostniedersachsens durchführten. Gegenstand waren u.a. folgende Fragen: Zu welchem Zweck nutzen Mandanten das Internet? Kommunizieren Mandanten und Anwälte via E-Mail? Welche Anforderungen stellen Mandanten an den Internetauftritt von Anwaltskanzleien?
Die vorstehenden Ausführungen lassen erkennen, dass ein ungezielter und wahlloser Einsatz elektronischer Medien im Kanzleialltag kontraproduktiv wirken kann. Dies gilt insbesondere für einen "ungefilterten" Einsatz von eMail. Zu selten wird berücksichtigt, dass mit der planlosen Öffnung neuer Kommunikationskanäle der Organisationsaufwand steigt. Die geplante Entlastung wird schnell zur Belastung. Die direkte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant via eMail ist daher ein zweischneidiges Schwert. Kritisch zu bewerten ist ebenfalls die reine Online-Rechtsberatung. Die mit dem Einsatz dieser Systeme verbundene Hoffnung auf den schnellen Gebühren-Euro ist oftmals vergebens. Zu häufig wird übersehen, dass anwaltliche Beratung nach wie vor vom persönlichen Kontakt lebt. Als Insellösung ist die Online-Rechtsberatung daher ungeeignet. Aus Effizienzgesichtspunkten bringt sie in ihrer bisherigen Form keinerlei Vorteile. Das Scheitern der meisten sogenannten Start-ups der New Economy hat gezeigt, dass der Markt für reine Internetlösungen, insbesondere im Beratungsbereich, noch nicht bereit ist. Von der "Virtualisierung anwaltlicher Dienstleistung" sind wir, nicht zuletzt aus kulturellen Gründen, noch ein gutes Stück entfernt. Es gilt vielmehr, durch den Einsatz elektronischer Medien bereits bestehende Prozesse zu optimieren und die Arbeitsabläufe im Kanzleialltag effizienter zu gestalten. Die Zukunft wird daher den Systemen gehören, die eine Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ohne nennenswerte Medienbrüche aufbauen. Dies gilt zunächst für den Austausch fernmündlicher und/oder schriftlicher Informationen. Ein Schwerpunkt wird daher in der Fortentwicklung datenbankbasierter Lösungen liegen, auf die über einen Web-Browser zugegriffen werden kann. Dabei wird die Integration von Spracherkennung eine dominante Rolle spielen. Ein erhebliches Effizienzpotential liegt jedoch in der oft aufwändigen Sachverhaltsermittlung. Hier können künftig "intelligente Formulare" oder Fragemasken zur Ermittlung des Sachverhaltes helfen. Nur so ist wirkliche Arbeitsentlastung denkbar - vorausgesetzt die gewonnenen Ergebnisse werden in eine elektronische Akte integriert und dem Anwalt verfügbar gemacht.