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Spitzenlastpreisbildung bei natürlichen Monopolen wurde bisher nur mit einer Produktionsstufe und konstanten Durchschnittskosten untersucht. Elektrischer Strom unterliegt jedoch einem mehrstufigen Produktionsprozeß, auf dem mindestens eine Stufe sinkende Durchschnittskosten aufweist. Ein privater, vertikal separierter Stromnetzbetreiber wird gewinnmaximale Spitzenlastpreise nehmen und aufgrund seiner Monopolstellung einen hohen Wohlfahrtsverlust verursachen. Das Papier untersucht in einem zweistufigen Modell mit sinkenden Durchschnittskosten auf der Transportstufe, wie sich das Verbot für den Netzmonopolisten, verschiedene Preise zu nehmen, auswirkt. In der beschriebenen Situation erhöht das Verbot, verschiedene Preise zu nehmen, die Wohlfahrt, wenn der Monopolist weiterhin beide Märkte (Peak und Off-Peak) bedient. Die untersuchte Regulierungsregel "nur ein Preis erlaubt" hat den Vorteil der einfachen Anwendung und Überwachung; sie ist somit praxistauglich und sehr kostengünstig.
Viele Regelungen im deutschen Arbeitsrecht gelten nur für Betriebe ab einer bestimmten Größe, wobei derartige Schwellen meist anhand der Beschäftigtenzahl bestimmt werden. Die bestehenden 160 Schwellenwerte sind komplex und inkonsistent definiert, was ihre Beachtung durch die Firmen erschwert. Darüber hinaus kann das Überschreiten einer Schwelle zu zusätzlichen Kosten für die Firma führen, wie z.B. die Errichtung eines Betriebsrates oder die Zahlung einer Abgabe für die Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten. Obwohl die empirische Evidenz nicht eindeutig ist, deuten einige Studien darauf hin, dass Firmen das Überschreiten von Schwellenwerten bewusst vermeiden und der Beschäftigungsaufbau dadurch gedämpft wird. Um diese Transaktionskosten und Nebenwirkungen zu vermeiden, machen wir verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Schwellenwertregelungen.