354 Verwaltung von Wirtschaft und Umwelt
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Im Zuge der Energiewende wird Strom zunehmend in dezentralen erneuerbaren Energieanlagen produziert und der
Verbraucher für eine regenerative Energieversorgung sensibilisiert. Ökostromprodukte nehmen dadurch einen immer
höheren Stellenwert ein. Regionale Ökostromprodukte haben dabei das Potential, dem Verbraucher die Herkunft seines Stroms nachvollziehbar zu vermitteln und die Vermarktung von Ökostromprodukten zu erleichtern. Diese Arbeit untersucht daher die Frage, inwieweit der regionale Bezug von Ökostrom gegenüber dem Kunden ausgewiesen werden kann. Das Instrument der Stromkennzeichnung kann in Verbindung mit Herkunftsnachweisen eine solche Ausweisung ermöglichen. Die Arbeit zeigt jedoch, dass dies unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen an einer zu geringen Wirtschaftlichkeit und mangelnden Vergleichbarkeit der Ökostromprodukte scheitert.
Grünstrukturen und Ausgleichsflächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Plänen) tragen zu einer ökologischen Aufwertung von Siedlungsflächen sowie zur Steigerung der Lebensqualität für Bewohnerinnen bei. Entscheidend dafür ist die Qualität der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurden 29 B-Pläne der Hansestadt Lüneburg, die der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB unterliegen, einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen. Ergebnis der Erhebung ist, dass Maßnahmen auf öffentlichen Flächen i.d.R. implementiert sind, wobei die Ausdehnung von Privatgär
ten in öffentliche Flächen hinein und z.T. die Pflege problematisch sind. Tendenziell zeigte sich auch, dass Maßnahmen auf Privatflächen weniger oft umgesetzt werden oder nur zufällig vorhanden zu sein scheinen. Hier wird zum
einen die Notwendigkeit eines konsequenteren Vollzugs deutlich; zum anderen sollte im Planungsprozess neben dem ökologischen Mehrwert der Planung die realistische Durchführbarkeit fokussiert werden.