300 Sozialwissenschaften
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Fragestellung und Kontext: Inwieweit lässt Strafe im Rahmen einer pädagogischen Intervention in der öffentlichen Erziehung heute erziehungswissenschaftlich und rechtlich Legitimieren? Im Verlauf der 70er und 90er-Jahre verschwand der Begriff ´Strafe´ weitgehend aus der erziehungswissenschaftlichen Diskussion. Rückblickend lässt sich nachvollziehen, dass u.a. Impulse aus der ´Stigmatisierungsdebatte´ wie auch die Erkenntnisse, die unter dem Stichwort ´Schwarze Pädagogik´ Eingang in die Debatte fanden. Parallel etablierten sich engagierte Initiativen, antiautoritär mit Kindern umzugehen, gar, ´antipädagogisch´ ganz auf Erziehung zu verzichten. Formeln wie ´Therapie statt Strafe´ initiierten bis in das Strafrecht hinein den Willen, Begriff und Praxis des Strafens zu überwinden. Der bisherigen Debatte, im historischen Zusammenhang sind zwei Aspekte bemerkenswert: Erstens: Das, was objektiv als Strafe gewollt war oder subjektiv so empfunden wurde, hat nicht aufgehört zu existieren. Das heißt: Auch wenn der Begriff Strafe (Sanktion, Konsequenz, sachlogische Folge) tabuisiert und aus dem Fachvokabular gestrichen wurde, wird im Erziehungsalltag weiterhin gestraft, wie die Studie von Günder, Reidegeld, Müller-Schlotmann (2009), treffend nachweisen. Zweitens: Es hat bisher keine systematische Auseinandersetzung in den Erziehungswissenschaften mit dem Phänomen ´Strafe´ gegeben. Erst im Jahr 2013 (ZJJ Heft 3/2013 und 01/2014) gab es einen Versuch aus aktueller Perspektive ´Erziehung´ und ´Strafen´ mehrperspektivisch zu diskutieren. In diese Lücke (Theorie und Handlungslogik) stößt die vorliegende Untersuchung. Auf der Grundlage eines historischen Überblicks wird ein Ansatz entwickelt, mit der Intention und der Fragestellung, wie das Strafproblem in der Erziehung, zumal der öffentlichen, fachlich beantwortet (gelöst) werden könnte. In der interdisziplinär angelegten Untersuchung, ausgehend von der Beobachtung, das Strafe ein fester Bestandteil der Erziehung sei. Dieser Logik selbstverständlichen, ja fraglosen Verhaltens wird in der vorliegenden Erörterung nachgegangen. Zu klären ist die Bedeutung sowie der Einfluss der ´Alltagstheorien´ auf mögliche punitive Tendenzen im Erziehungsalltag, welche durch die oben erwähnte Studie aus dem 2009 zweifelsfrei begründet werden. Diesen Ergebnissen soll mit Hilfe wissenschaftlicher Theorien entgegengetreten werden. Aus dem dafür in Betracht kommenden Bezugswissen nimmt die Erziehungswissenschaft und Psychologie einen zentralen Stellenwert ein. Des Weiteren wird die Bedeutung des Rechts: Grundgesetz, Familienrecht sowie das SGB VIII betont. Zu klären ist, welche Sanktionen noch vom gegenwärtigen Recht und dem Stand der Fachdiskussion in der Pädagogik gedeckt seien. Das aus dem gesellschaftspolitischem Erziehungsauftrag und den Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) ablesbar normative Erziehungsverständnis, sei durch einen hohen Anspruch an Funktionalität, Disziplin und soziale Anpassung geprägt. Die Handhabung des ´Strafproblems in der Pädagogik´ sei, trotz der Reformen in den 1980er und 1990er Jahren nach wie vor wesentlich von Alltagstheorien geprägt (Luedtke 2009). Design: Die vorliegende Erörterung ist eine interdisziplinär angelegte, literaturgestützte Untersuchung, die sich ausschließlich auf vorhandenes Wissen/Theorien bezieht.
Die vorliegende Dissertationsschrift präsentiert eine intergenerativ-vergleichende Analyse von Tagebüchern und Briefen zu Zeitstrukturen von Mädchen aus fünf Generationen einer Familie. Die Protagonistinnen vertreten jeweils ein politisches System (Preußisches Reich, Wilhelminisches Kaiserreich, Zeit des Nationalsozialismus, System der DDR, wiedervereinigtes Deutschland), sodass anhand der Ego-Dokumente zeitstrukturelle Zusammenhänge zwischen individuellem Handeln, familialen Tradierungen und gesellschaftlichem Wandel herausgestellt werden können. Als wichtigster theoretischer Referenzpunkt dient der prozess-soziologische Zeitbegriff von Norbert Elias. Methodisch kommen inhaltsanalytische und objektiv-hermeneutische Verfahren zur Anwendung. Im Ergebnis der Analyse zeigt sich als zeit-räumliches Bedingungsgefüge des Aufwachsens eine fünf gesellschaftliche Systeme überdauernde Grundfigur des familialen Zusammenlebens, innerhalb derer Mädchen fast gleichbleibend souverän und eigenzeitlich ihren Alltag gestalten. Kennzeichnend für die Lebensform der Familie ist das Wohnen und Arbeiten unter einem Dach und das Zusammenleben in einer über die Kernfamilie hinausgehenden Haus- bzw. Hofgemeinschaft, die sich - bis hin zum Selbstversorgerhaushalt - von der Gesellschaft relativ unabhängig macht und eher zyklischen und ereigniszeitlichen als linearen Zeitkonzepten folgt. Entsprechend werden Hypothesen bezüglich dessen abgeleitet, was für Heranwachsende angesichts sich wandelnder Lebensbedingungen im Hinblick auf Zeitqualität und Zeitkompetenz entwicklungsfördernd ist: Mädchen und Jungen sollten nicht durch die Erwachsenenwelt verplant und vertaktet werden, sondern in Freiräumen und Eigenzeiten Grundkompetenzen für ein ´gutes Leben´ ausbilden dürfen und können.