Institut für Nachhaltigkeitssteuerung (INSUGO)
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Wiederverwendung (WV) von Erzeugnissen ist als Ansatz hinsichtlich der Ressourcenschonung zu verstehen. Durch Verwertungsmaßnahmen mit dieser Zielsetzung - Vorbereitung zur Wiederverwendung (VWV) - kann man bewirken, dass einst als Abfall eingestufte Erzeugnisse ihre ursprüngliche Funktion wieder erfüllen, so dass im Prinzip weniger Ressourcen für die Bereitstellung von neuen Produkten beansprucht werden müs-sen. Zumindest theoretisch wäre es dann möglich, nachhaltige Entwicklung mit Wirtschaftswachstum zu vereinbaren. Aus diesem Potenzial ergibt sich die hohe Stellung sowohl von WV als auch von VWV in der so-genannten Abfallhierarchie. Nichtsdestotrotz zeigt die Realität, dass die Umsetzungsmöglichkeiten von WV bzw. VWV bescheiden sind. Auf die Ursachen und Folgen dieses Phänomens geht dieser Aufsatz ein.
Schlüsselwörter: Wiederverwendung, Abfallhierarchie, Effizienz, Suffizienz, Konsum-entenverhalten, Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft
Umsonstläden und couchsurfing sind Beispiele neuer Nutzungsformen
Der massive Ausbau der Photovoltaik (PV) stellt das deutsche Stromversorgungssystem vor Herausforderungen. Es gilt, die Stromerzeugung aus PV dem Bedarf anzupassen, Netzüberlastungen durch Solarstrom zu verhindern und den Strom in den Markt zu integrieren. Diese Arbeit untersucht, inwiefern dezentrale Stromspeicher als Lö-sungsansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen geeignet sind und inwieweit der derzeitige Rechtsrah-men diesen Ansatz fördert. Es zeigt sich, dass dezentrale Speicher einen Beitrag zur System- und Marktintegrati-on der PV leisten könnten, die rechtliche Förderung aber unzureichend ist, um dieses Potential auszuschöpfen.
Insbesondere in den sogenannten entwickelten Ländern findet Nachhaltigkeit immer mehr Anklang. Die meisten dort lebenden Menschen würden sowohl ihre Ziele befürworten, als auch ihre Hindernisse überwinden wollen. Aber wir stellen fest, dass Nachhaltigkeit im Augenblick der Handlungsentscheidung nicht vorrangig behandelt wird. Im Gegenteil, sie wird hinten angestellt. Dieser Aufsatz erklärt, woran es liegt, dass sich Menschen letztendlich kaum mit Nachhaltigkeit emotional identifizieren können - weder im positiven noch im negativen Sinne. Das Erreichen von Nachhaltigkeit kann somit nur dann gelingen, wenn ein Ziel gefunden wird, das Menschen tatsächlich motiviert - und das gleichzeitig Nachhaltigkeit hervorbringt
Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenmangel oder steigende Energiepreisen erfordern eine höhere Energieeffizienz. Der Gebäudesektor ist für hohe Energieverbräuche verantwortlich. Ein Instrument zur Steigerung
der Gebäudeenergieeffizienz ist das Energiespar-Contracting (ESC). Ein externer Contractor verpflichtet sich vertraglich zur Durchführung effizienzsteigernder Maßnahmen eines Gebäudes. Die Aufwendungen werden refinanziert durch realisierte Energiekosteneinsparungen. Obwohl das ESC Vorteile bietet wird es selten angewandt. Die
Arbeit fokussiert sich besonders auf Möglichkeiten und Probleme des ESC als Geschäftsmodell für Stadtwerke. Die Arbeit verknüpft wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiswissen und konzentriert sich auf rechtliche Aspekte.
Auch wenn das Entflechtungsmodell des Independent Transmission Operators vorsieht, dass die Muttergesellschaft durch Anteile Eigentum an dem Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber behält, bestehen organisationsrechtliche Vorgaben, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Allein durch den Aufsichtsrat kann die Muttergesellschaft ihre Interessen mittelbar vertreten. Doch über die Auslegung der Zusammensetzung gemäß § 10d Abs. 3 EnWG besteht Unklarheit. Vor allem bei Anwendung des DrittelbG besteht eine Inkompatibilität zwischen energie- und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben, die sich in der uneinheitlichen Zusammensetzung in der Praxis niederschlägt. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit Auslegungsmöglichkeiten und Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung.
Suffizienz ist ein Strategieansatz, dessen Verfolgung für das Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung unerlässlich ist. In ihrer praktischen Umsetzung trifft die Suffizienzstrategie jedoch auf vielfältige Hindernisse, die die Etablierung von konkreten Maßnahmen verhindern. Im Rahmen dieser Arbeit wurde untersucht, inwiefern die Philosophie und Praxis des Yoga einen Schlüssel für die Umsetzung der Suffizienz auf privater Ebene darstellen kann. Nach der Methodik der qualitativen Sozialforschung wurden Einzelinterviews mit Yogalehrer*innen durchgeführt, deren Auswertung das Transformationspotenzial des Yoga in Richtung einer suffizienten Lebensweise näher erläutert. Die Forschungsergebnisse bestätigen eine Suffizienzorientierung der befragten Personen seit dem Beginn ihrer Yogapraxis und deuten auf eine erhöhte Bereitschaft für die Akzeptanz von Suffizienzmaßnahmen hin. Ein direkter Zusammenhang zwischen Yoga und dem Wissen um die Notwendigkeit einer suffizienten Lebensweise konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Ergebnisse dienen der Suffizienzforschung als Ansatzpunkte für die Entwicklung neuer Umsetzungsstrategien.
In dieser Arbeit wird das Thema der Suffizienz als Aspekt der Frage nach dem guten Leben betrachtet. Der Rekurs auf das gute Leben ermöglicht den Rückgriff auf die Konzeptionen des guten Lebens von Epikur und der Stoa. Diese Konzeptionen werden hinsichtlich ihrer Suffizienz untersucht und es wird der Frage nachgegangen, ob sich durch deren Aktualisierung individualethische Zugänge zu Suffizienz ergeben. Ergebnis der Arbeit ist, dass die von den Philosophen vorgeschlagenen Lebensweisen suffizient sind und sich unter verschiedenen Anknüpfungspunkten an heutige gesellschaftliche Probleme aktualisieren lassen. Über die in den Konzeptionen thematisierten Zielen des lustvollen Lebens (Epikur) und der Selbstmächtigkeit (Stoa) ergeben sich individualethische Zugänge zu Suffizienz. Diese benötigen nicht den Rückgriff auf das Konzept der Nachhaltigkeit.
Grünstrukturen und Ausgleichsflächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Plänen) tragen zu einer ökologischen Aufwertung von Siedlungsflächen sowie zur Steigerung der Lebensqualität für Bewohnerinnen bei. Entscheidend dafür ist die Qualität der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurden 29 B-Pläne der Hansestadt Lüneburg, die der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB unterliegen, einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen. Ergebnis der Erhebung ist, dass Maßnahmen auf öffentlichen Flächen i.d.R. implementiert sind, wobei die Ausdehnung von Privatgär
ten in öffentliche Flächen hinein und z.T. die Pflege problematisch sind. Tendenziell zeigte sich auch, dass Maßnahmen auf Privatflächen weniger oft umgesetzt werden oder nur zufällig vorhanden zu sein scheinen. Hier wird zum
einen die Notwendigkeit eines konsequenteren Vollzugs deutlich; zum anderen sollte im Planungsprozess neben dem ökologischen Mehrwert der Planung die realistische Durchführbarkeit fokussiert werden.
In dieser Arbeit wird das Thema der Überfischung vor der Küste Westafrikas behandelt. Der Schwerpunkt liegt auf der industriellen und auf der illegalen Fischerei, welche hauptsächlich von den Industrienationen ausgehen. Hierbei werden die Rechtslage und die Auswirkungen auf die Ökonomie und die Soziologie in Westafrika behandelt. Im Hinblick
auf die intensive Fischerei lautet die zentrale Frage, ob die industrielle und die illegale Fischerei zu einem Zusammenbruch des Fischereisektors in Westafrika führen. Fazit der Arbeit ist, dass die lokalen Fischer und die Arbeiter aus den Weiterverarbeitungsbetrieben massiven Existenzproblemen ausgesetzt sind. Des Weiteren führt der Mangel an Fischereiprodukten zu einer Vielzahl von Problemen in der Bevölkerung, als Beispiel ist hier die Mangelernährung zu nennen. Den Abschluss dieser Arbeit bilden umfassende Lösungsvorschläge aus den Bereichen Recht, Politik und
Sozialwissenschaften.
Im Zuge der Energiewende wird Strom zunehmend in dezentralen erneuerbaren Energieanlagen produziert und der
Verbraucher für eine regenerative Energieversorgung sensibilisiert. Ökostromprodukte nehmen dadurch einen immer
höheren Stellenwert ein. Regionale Ökostromprodukte haben dabei das Potential, dem Verbraucher die Herkunft seines Stroms nachvollziehbar zu vermitteln und die Vermarktung von Ökostromprodukten zu erleichtern. Diese Arbeit untersucht daher die Frage, inwieweit der regionale Bezug von Ökostrom gegenüber dem Kunden ausgewiesen werden kann. Das Instrument der Stromkennzeichnung kann in Verbindung mit Herkunftsnachweisen eine solche Ausweisung ermöglichen. Die Arbeit zeigt jedoch, dass dies unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen an einer zu geringen Wirtschaftlichkeit und mangelnden Vergleichbarkeit der Ökostromprodukte scheitert.
Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, Vogelschutzgebiete (VSG) nach nationalem Recht zu besonderen Schutzgebieten zu erklären. Am Beispiel des VSG Unterelbe wurde die Eignung der ordnungsrechtlichen Instrumente des Natur- und andschaftsschutzgebietes (NSG, LSG) sowie normersetzender Verträge zur Sicherung von VSG untersucht. Oft gehen Schutzgebietsausweisungen mit Konflikten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft einher. Neben einer detaillierten Betrachtung der europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Sicherung von VSG, fanden daher Agrarumweltmaßnahmen Beachtung. Im Ergebnis zeigt sich, dass normersetzende Verträge europarechtswidrig sind, während das Instrument des NSG rechtlich uneingeschränkt geeignet ist. Ob ein LSG zur Sicherung eines VSG rechtskonform ist, muss stets in einer Einzelfallprüfung geklärt werden.
Gentechnische Anwendungen werden in den USA über einen vertikalen Verfahrensansatz geregelt, der meist zu einer Gleichbehandlung konventioneller und genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel führt. Im Gegensatz dazu resultiert die strengere europäische Regulierung mit ihrem horizontalen Verfahrensansatz in einer grundsätzlichen Unterscheidung konventioneller und genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel. Diese Unterschiede bergen im Kontext bilateraler Handelsabkommen ein erhebliches Konfliktpotential, das sich durch die derzeit in Verhandlung stehende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft noch verschärfen könnte. Trotz starker Geheimhaltung zeichnet sich ab, dass in dem Abkommen der vertikale Verfahrensansatz bevorzugt wird. In Verbindung mit den ebenfalls diskutierten Investor-Staat-Schiedsgerichten könnte dies langfristig die europäischen Gentechnikregulierungen aufweichen oder mit hohen Klagen auf Schadenersatz von US-amerikanischen Investoren einhergehen.