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Diese Studie untersucht die Wirkung einer verpflichtenden externen Begutachtung von Gründungsvorhaben im Rahmen der Ich-AG-Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Unter Verwendung von prozessproduzierten Daten zu den Gründern und ihren Vorhaben wird geprüft, inwieweit sich Unterschiede zwischen Gründern im Arbeitsagenturbezirk Lüneburg, die unter diese Regelung fallen und solchen, die dies nicht tun, ergeben. Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass keine Unterschiede in beobachtbaren Merkmalen zwischen diesen Gründern bestehen, was ein Hinweis auf die Wirkungslosigkeit der externen Begutachtung sein kann.
Diese Studie untersucht mit Hilfe eines neu verfügbaren Datensatzes aus Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit, der Stichprobe der integrierten Erwerbsbiographien, die Wirkung einer verpflichtenden Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Arbeitnehmer in Deutschland. Wir nutzen die exogene Senkung dieser Quote durch die Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ als natürliches Experiment und schätzen die Änderung in der Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigungsaufnahme durch regressionkorrigierte Difference-in-Difference-Schätzer. Unsere Ergebnisse legen nahe, dass die Änderung der Beschäftigungsquote die Beschäftigungschancen von Schwerbehinderten weder verbessert noch verschlechtert hat.
Dieses Papier präsentiert deskriptive Evidenz zur Struktur von Ich-AG-Gründungen und Gründern aus dem Arbeitsagenturbezirk Lüneburg. Die Ergebnisse basieren auf einer Befragung aller Gründer, die zwischen Juni 2004 und Februar 2005 selbstständig geworden sind und von der Arbeitsagentur Lüneburg gefördert wurden.