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Die vorstehenden Ausführungen lassen erkennen, dass ein ungezielter und wahlloser Einsatz elektronischer Medien im Kanzleialltag kontraproduktiv wirken kann. Dies gilt insbesondere für einen "ungefilterten" Einsatz von eMail. Zu selten wird berücksichtigt, dass mit der planlosen Öffnung neuer Kommunikationskanäle der Organisationsaufwand steigt. Die geplante Entlastung wird schnell zur Belastung. Die direkte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant via eMail ist daher ein zweischneidiges Schwert. Kritisch zu bewerten ist ebenfalls die reine Online-Rechtsberatung. Die mit dem Einsatz dieser Systeme verbundene Hoffnung auf den schnellen Gebühren-Euro ist oftmals vergebens. Zu häufig wird übersehen, dass anwaltliche Beratung nach wie vor vom persönlichen Kontakt lebt. Als Insellösung ist die Online-Rechtsberatung daher ungeeignet. Aus Effizienzgesichtspunkten bringt sie in ihrer bisherigen Form keinerlei Vorteile. Das Scheitern der meisten sogenannten Start-ups der New Economy hat gezeigt, dass der Markt für reine Internetlösungen, insbesondere im Beratungsbereich, noch nicht bereit ist. Von der "Virtualisierung anwaltlicher Dienstleistung" sind wir, nicht zuletzt aus kulturellen Gründen, noch ein gutes Stück entfernt. Es gilt vielmehr, durch den Einsatz elektronischer Medien bereits bestehende Prozesse zu optimieren und die Arbeitsabläufe im Kanzleialltag effizienter zu gestalten. Die Zukunft wird daher den Systemen gehören, die eine Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ohne nennenswerte Medienbrüche aufbauen. Dies gilt zunächst für den Austausch fernmündlicher und/oder schriftlicher Informationen. Ein Schwerpunkt wird daher in der Fortentwicklung datenbankbasierter Lösungen liegen, auf die über einen Web-Browser zugegriffen werden kann. Dabei wird die Integration von Spracherkennung eine dominante Rolle spielen. Ein erhebliches Effizienzpotential liegt jedoch in der oft aufwändigen Sachverhaltsermittlung. Hier können künftig "intelligente Formulare" oder Fragemasken zur Ermittlung des Sachverhaltes helfen. Nur so ist wirkliche Arbeitsentlastung denkbar - vorausgesetzt die gewonnenen Ergebnisse werden in eine elektronische Akte integriert und dem Anwalt verfügbar gemacht.
Aus dem neuen Umweltinformationsgesetz ergeben sich erweiterte Informationspflichten für Unternehmen, die umweltbezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mit dessen Inkrafttreten am 14.2.2005 in Umsetzung der 2003 geänderten EU-Umweltinformationsrichtlinie sind nunmehr die in § 2 Abs. 2 nr. 2 UIG bestimmten Privaten unmittelbar, ohne Umweg über die Aufsichtsbehörde, zur Erteilung von Informationen über die Umwelt verpflichtet. Unternehmen werden mit der Frage konfrontiert werden, ob sie unter das neue Recht fallen, wie weit ggf. ihre Informationspflichten gehen und wie sie sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Informationsforderungen wenden können. Bürger und Umweltverbände, aber auch Konkurrenzunternehmen, werden private Unternehmen als neuartige Informationsquelle entdecken. Das hierdurch in Zukunft eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen wird und auch Streitverfahren zu erwarten sind, liegt auf der Hand.
Überlegungen zu: "Die Maximen der Philosophen über die Bedingungen der Möglichkeit des öffentlichen Friedens sollen von den zum Kriege gerüsteten Staaten zu Rate gezogen werden" (Kant, Zum ewigen Frieden, 1964 (Orig. 1796), B67, 68 (unveröffentlichtes Manuskript)
Kommunikation, Entscheidung
Die wachsende Komplexität technischer Systeme und deren immer weiter gehende Vernetzung machen einen rechnergestützten Entwurf unabdingbar. In dem Aufsatz wird mit mit VISTA ein Entwurfsprozess verteilter, eingebetteter Systeme vorgestellt, welcher unterschiedliche Konzepte (wie Systementwurf durch UML, Softwarebeschreibung und -generierung durch SDL, Multidomänenmodellierung und -simulation sowie Echtzeitsimulation) nahtlos miteinander kombiniert und damit einen inkrementellen Entwurf ermöglicht.
Der Beitrag wurde Prof. Dr. Reinermann gewidmet und beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Electronic Government (E-Government) die Staatsmodernisierung weiter gebracht hat.
Der Bericht stellt die Kernergebnisse einer Befragung zum Expatriate-Management von 31 deutschen Unternehmen vor. Behandelt werden die Themen Auswahl von Expatriates, Vorbereitung, Training und Begleitung, Fluktuation im Kontext der Entsendung und zukünftig erwartete Entwicklungen im Expatriate-Management.
Das Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Lüneburg legt hiermit seinen ersten eigenständigen Forschungsbericht vor. Seit 1999 erschien unser Bericht als Teil des Forschungsberichts des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften; dieser Bericht wurde nach dem Berichtsjahr 2005 eingestellt, da der Fachbereich seit 2006 Teil der neuen Fakultät II ist. Für die Fakultät II ist bisher kein solcher ausführlich informierender Forschungsbericht vorgesehen.
In der öffentlichen Diskussion gilt als allgemein akzeptiert, dass in Deutschland ein Zusammenhang zwischen Firmengröße und Arbeitsplatzdynamik besteht, der sich durch den stilisierten Fakt beschreiben lässt, dass kleine und mittlere Firmen vorwiegend Arbeitsplätze schaffen, während in großen Firmen vor allem Arbeitsplätze abgebaut werden. Der Mittelstand gilt als Jobmotor. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass eine Auswertung von Längsschnittdaten für Betriebe Zweifel an dieser einfachen Sichtweise begründen kann. In mittelständischen Betrieben entstehen viele Arbeitsplätze, aber es werden auch viele abgebaut, und dasselbe gilt für Großbetriebe. Wachsende und schrumpfende, neu gegründete und geschlossene Betriebe sind in jeweils erheblichem Umfang in jedem Jahr in allen Größenklassen anzutreffen. Wirtschaftspolitische Maßnahmen mit einer spezifischen Ausrichtung auf bestimmte Firmengrößenklassen lassen sich daher nicht mit einem besonders ausgeprägten Beitrag dieser Firmen zur Beschäftigungsdynamik rechtfertigen.
Bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder und im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit werden zahlreiche Daten für Unternehmen bzw. Betriebe gesammelt und aufbereitet. Durch das Unternehmensregister ist bei den Statistischen Ämtern eine "Masterdatei" entstanden, die es technisch möglich macht, Unternehmensdaten aus den Beständen der genannten und weiteren Institutionen zusammenzuführen. Das Projekt KombiFiD – Kombinierte Firmendaten für Deutschland soll zeigen, dass ausgewählte Datenbestände tatsächlich über die Grenzen der jeweiligen Datenproduzenten zusammengeführt und der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden können, und es soll gleichzeitig demonstrieren, dass das Analysepotenzial dieser kombinierten Datensätze sehr viel höher ist als das der einzelnen Bestandteile. Der vorliegende Beitrag stellt die Konzeption dieses Projekts und das geplante Vorgehen vor.