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Aus dem neuen Umweltinformationsgesetz ergeben sich erweiterte Informationspflichten für Unternehmen, die umweltbezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mit dessen Inkrafttreten am 14.2.2005 in Umsetzung der 2003 geänderten EU-Umweltinformationsrichtlinie sind nunmehr die in § 2 Abs. 2 nr. 2 UIG bestimmten Privaten unmittelbar, ohne Umweg über die Aufsichtsbehörde, zur Erteilung von Informationen über die Umwelt verpflichtet. Unternehmen werden mit der Frage konfrontiert werden, ob sie unter das neue Recht fallen, wie weit ggf. ihre Informationspflichten gehen und wie sie sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Informationsforderungen wenden können. Bürger und Umweltverbände, aber auch Konkurrenzunternehmen, werden private Unternehmen als neuartige Informationsquelle entdecken. Das hierdurch in Zukunft eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen wird und auch Streitverfahren zu erwarten sind, liegt auf der Hand.
Nachfrage, Gesundheitsmarkt
Die wachsende Komplexität technischer Systeme und deren immer weiter gehende Vernetzung machen einen rechnergestützten Entwurf unabdingbar. In dem Aufsatz wird mit mit VISTA ein Entwurfsprozess verteilter, eingebetteter Systeme vorgestellt, welcher unterschiedliche Konzepte (wie Systementwurf durch UML, Softwarebeschreibung und -generierung durch SDL, Multidomänenmodellierung und -simulation sowie Echtzeitsimulation) nahtlos miteinander kombiniert und damit einen inkrementellen Entwurf ermöglicht.
Es geht um „governance“ in vertikalen Produktions- und Handelsketten, die agrarische Rohstoffproduktion in Entwicklungsländern und industrielle Verarbeitung in Industrieländern in Sequenzen von Unternehmen und Märkten miteinander verbinden.
Der Beitrag wurde Prof. Dr. Reinermann gewidmet und beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Electronic Government (E-Government) die Staatsmodernisierung weiter gebracht hat.
Es scheint ein lohnendes Unterfangen , das Bildungsideal des abendländischen, westlichen Kulturkreises aus einer Perspektive der Globalisierung zu beleuchten. Kritik will hier nicht der bloßen Kritik wegen einem absoluten Werte-Relativismus das Wort reden. Die Entwicklung der Allgemeinen Menschenrechte stellt eine kulturelle Leistung des Westens zur Förderung der Humanisierung der Menschheit dar. Aber es fragt sich, ob angesichts der Globalität der Postmoderne mit Recht von einem hegemonialen Bildungsmonopol gesprochen werden darf, ob der Vorwurf einer kulturellen Invasion gerechtfertigt erscheint und inwieweit ein Neudenken des Bildungsbegriffes durch die Vielfalt der Kulturen im globalen Ausmaß eine Bereicherung erfahren könnte.
Im Kontext einer Sexualpädagogik der Gegenwart stellt sich die Frage, wie sich globale Strömungen und Veränderungen auf individuelles Denken, Erleben und Verhalten – bis hin zum sexuellen Sektor der menschlichen Lebensäußerungen – auswirken mögen und wo die Sexualpädagogik Orientierungspunkte findet.
Diese Ideensammlung ist aus dem Seminar „Vorbereitung des Fachpraktikums Deutsch“ (SS 2003) an der Universität Lüneburg hervorgegangen und soll Anregungen für die Unterrichtspraxis zum Umgang mit Fabeln im Deutschunterricht liefern. Die Sammlung ist keine Unterrichtseinheit: Es fehlt die Sachanalyse der exemplarisch ausgewählten Fabel „Die beiden Ziegen“, die didaktisch-methodische Reflexion ihres Gehalts und ihrer sprachlichen Form sowie die auf eine bestimmte Lehr-Lernsituation bezogene Konkretisierung. Gedacht ist, dass Deutschlehrerinnen und -lehrer für ihren konkreten Unterricht einzelne Arbeitsblätter auswählen, umgestalten und ergänzen. Die Anregungen zu verschiedenen Schüleraktivitäten sind in der Weise konzipiert, dass sie in unterschiedlichen Jahrgangsstufen und Schulformen verwendet werden können. Für den Unterricht in höheren Jahrgangsstufen bis hin zum Leistungskurs Deutsch finden sich im Anhang weiterführende Materialien zur Entstehung- und Rezeptionsgeschichte der Fabel „Die beiden Ziegen“.
Die Befragung Lüneburger Handwerksbetriebe, die im Rahmen eines Projektes zur Regulierung auf dem deutschen Handwerksmarkt in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Lüneburg durchgeführt wurde, soll Auswirkungen der Anfang 2004 erfolgten Handwerksreform erfassen. Dabei liegt der Schwerpunkt dieses Artikels auf der Ausbildungsleistung des Handwerks. Die theoretischen Ansätze zur Erklärung betrieblicher Lehrstellenangebote sollen mit den Ergebnissen der ersten Befragungsrunde über die Determinanten der Ausbildungsentscheidung im Lüneburger Handwerk konfrontiert werden.
Der Bericht stellt die Kernergebnisse einer Befragung zum Expatriate-Management von 31 deutschen Unternehmen vor. Behandelt werden die Themen Auswahl von Expatriates, Vorbereitung, Training und Begleitung, Fluktuation im Kontext der Entsendung und zukünftig erwartete Entwicklungen im Expatriate-Management.
Das Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Lüneburg legt hiermit seinen ersten eigenständigen Forschungsbericht vor. Seit 1999 erschien unser Bericht als Teil des Forschungsberichts des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften; dieser Bericht wurde nach dem Berichtsjahr 2005 eingestellt, da der Fachbereich seit 2006 Teil der neuen Fakultät II ist. Für die Fakultät II ist bisher kein solcher ausführlich informierender Forschungsbericht vorgesehen.
Zielsetzung Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, ob das Entscheidungsverhalten und der Erfolg von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) davon abhängen, ob ein Unternehmen von einer Einzelperson oder aber von einem Führungsteam geleitet wird und wie sich die Größe des Führungsteams auf Wahrnehmung und Handeln des Unternehmens auswirkt. Als Grundlage unserer Ausführungen dienen die Ergebnisse einer Befragung kleiner und mittlerer Industrieunternehmen.
Ziel der Studie Die vorliegende Folgestudie knüpft an die Untersuchung zur Wettbewerbssituation der Arbeitnehmer an, die letztes Jahr ebenfalls im Frühjahr durchgeführt wurde (Martin 2008). Sie befasst sich mit der Frage, welchem Wettbewerbsdruck Arbeitnehmer ausgesetzt sind, wie sie diesen empfinden und wie sie damit umgehen. Außerdem wird untersucht, in welchem Ausmaß die Arbeitnehmer betriebliche Positionen besetzen können, die ihrem Qualifikationsniveau entsprechen. Der Schwerpunkt der folgenden Ausführungen liegt auf der Frage, ob sich im Vergleich zum letzten Jahr deutliche Veränderungen erkennen lassen.
Grünstrukturen und Ausgleichsflächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Plänen) tragen zu einer ökologischen Aufwertung von Siedlungsflächen sowie zur Steigerung der Lebensqualität für Bewohnerinnen bei. Entscheidend dafür ist die Qualität der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurden 29 B-Pläne der Hansestadt Lüneburg, die der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB unterliegen, einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen. Ergebnis der Erhebung ist, dass Maßnahmen auf öffentlichen Flächen i.d.R. implementiert sind, wobei die Ausdehnung von Privatgär
ten in öffentliche Flächen hinein und z.T. die Pflege problematisch sind. Tendenziell zeigte sich auch, dass Maßnahmen auf Privatflächen weniger oft umgesetzt werden oder nur zufällig vorhanden zu sein scheinen. Hier wird zum
einen die Notwendigkeit eines konsequenteren Vollzugs deutlich; zum anderen sollte im Planungsprozess neben dem ökologischen Mehrwert der Planung die realistische Durchführbarkeit fokussiert werden.