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Die vorstehenden Ausführungen lassen erkennen, dass ein ungezielter und wahlloser Einsatz elektronischer Medien im Kanzleialltag kontraproduktiv wirken kann. Dies gilt insbesondere für einen "ungefilterten" Einsatz von eMail. Zu selten wird berücksichtigt, dass mit der planlosen Öffnung neuer Kommunikationskanäle der Organisationsaufwand steigt. Die geplante Entlastung wird schnell zur Belastung. Die direkte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant via eMail ist daher ein zweischneidiges Schwert. Kritisch zu bewerten ist ebenfalls die reine Online-Rechtsberatung. Die mit dem Einsatz dieser Systeme verbundene Hoffnung auf den schnellen Gebühren-Euro ist oftmals vergebens. Zu häufig wird übersehen, dass anwaltliche Beratung nach wie vor vom persönlichen Kontakt lebt. Als Insellösung ist die Online-Rechtsberatung daher ungeeignet. Aus Effizienzgesichtspunkten bringt sie in ihrer bisherigen Form keinerlei Vorteile. Das Scheitern der meisten sogenannten Start-ups der New Economy hat gezeigt, dass der Markt für reine Internetlösungen, insbesondere im Beratungsbereich, noch nicht bereit ist. Von der "Virtualisierung anwaltlicher Dienstleistung" sind wir, nicht zuletzt aus kulturellen Gründen, noch ein gutes Stück entfernt. Es gilt vielmehr, durch den Einsatz elektronischer Medien bereits bestehende Prozesse zu optimieren und die Arbeitsabläufe im Kanzleialltag effizienter zu gestalten. Die Zukunft wird daher den Systemen gehören, die eine Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ohne nennenswerte Medienbrüche aufbauen. Dies gilt zunächst für den Austausch fernmündlicher und/oder schriftlicher Informationen. Ein Schwerpunkt wird daher in der Fortentwicklung datenbankbasierter Lösungen liegen, auf die über einen Web-Browser zugegriffen werden kann. Dabei wird die Integration von Spracherkennung eine dominante Rolle spielen. Ein erhebliches Effizienzpotential liegt jedoch in der oft aufwändigen Sachverhaltsermittlung. Hier können künftig "intelligente Formulare" oder Fragemasken zur Ermittlung des Sachverhaltes helfen. Nur so ist wirkliche Arbeitsentlastung denkbar - vorausgesetzt die gewonnenen Ergebnisse werden in eine elektronische Akte integriert und dem Anwalt verfügbar gemacht.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Bewertung von Intangible Assets gibt der Beitrag einen Überblick über ausgewählte Modelle zur Nutzenerfasung in Managemententwicklung und Corporate Universities.
[...] Der Artikel beschäftigt sich mit der Fragestellung, welche Hilfestellung wirtschaftsethische Ansätze bei der Lösung der Besetzungsfrage liefern können. Vor diesem Hintergrund werden theoretische Ansätze zum verantwortungsvollen Handeln und Führen in Unternehmen vorgestellt und auf das Fallbeispiel angewendet. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht dabei die Frage nach der Familienfreundlichkeit in Organisationen ...
Der Verband deutscher Treasurer (VDT) hat eine Frage aus der FINANCE-Studie "Die Zukunft des Firmenkundengeschäfts", die dort den Bankern gestellt wurde, an seine Mitglieder gerichtet. Ergebnis: Die Treasurer sehen einiges anders.
Aus dem neuen Umweltinformationsgesetz ergeben sich erweiterte Informationspflichten für Unternehmen, die umweltbezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mit dessen Inkrafttreten am 14.2.2005 in Umsetzung der 2003 geänderten EU-Umweltinformationsrichtlinie sind nunmehr die in § 2 Abs. 2 nr. 2 UIG bestimmten Privaten unmittelbar, ohne Umweg über die Aufsichtsbehörde, zur Erteilung von Informationen über die Umwelt verpflichtet. Unternehmen werden mit der Frage konfrontiert werden, ob sie unter das neue Recht fallen, wie weit ggf. ihre Informationspflichten gehen und wie sie sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Informationsforderungen wenden können. Bürger und Umweltverbände, aber auch Konkurrenzunternehmen, werden private Unternehmen als neuartige Informationsquelle entdecken. Das hierdurch in Zukunft eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen wird und auch Streitverfahren zu erwarten sind, liegt auf der Hand.
Nachfrage, Gesundheitsmarkt
Überlegungen zu: "Die Maximen der Philosophen über die Bedingungen der Möglichkeit des öffentlichen Friedens sollen von den zum Kriege gerüsteten Staaten zu Rate gezogen werden" (Kant, Zum ewigen Frieden, 1964 (Orig. 1796), B67, 68 (unveröffentlichtes Manuskript)
Kommunikation, Entscheidung
Unternehmen, Management
Die wachsende Komplexität technischer Systeme und deren immer weiter gehende Vernetzung machen einen rechnergestützten Entwurf unabdingbar. In dem Aufsatz wird mit mit VISTA ein Entwurfsprozess verteilter, eingebetteter Systeme vorgestellt, welcher unterschiedliche Konzepte (wie Systementwurf durch UML, Softwarebeschreibung und -generierung durch SDL, Multidomänenmodellierung und -simulation sowie Echtzeitsimulation) nahtlos miteinander kombiniert und damit einen inkrementellen Entwurf ermöglicht.
Es geht um „governance“ in vertikalen Produktions- und Handelsketten, die agrarische Rohstoffproduktion in Entwicklungsländern und industrielle Verarbeitung in Industrieländern in Sequenzen von Unternehmen und Märkten miteinander verbinden.
Der Beitrag wurde Prof. Dr. Reinermann gewidmet und beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Electronic Government (E-Government) die Staatsmodernisierung weiter gebracht hat.
Es scheint ein lohnendes Unterfangen , das Bildungsideal des abendländischen, westlichen Kulturkreises aus einer Perspektive der Globalisierung zu beleuchten. Kritik will hier nicht der bloßen Kritik wegen einem absoluten Werte-Relativismus das Wort reden. Die Entwicklung der Allgemeinen Menschenrechte stellt eine kulturelle Leistung des Westens zur Förderung der Humanisierung der Menschheit dar. Aber es fragt sich, ob angesichts der Globalität der Postmoderne mit Recht von einem hegemonialen Bildungsmonopol gesprochen werden darf, ob der Vorwurf einer kulturellen Invasion gerechtfertigt erscheint und inwieweit ein Neudenken des Bildungsbegriffes durch die Vielfalt der Kulturen im globalen Ausmaß eine Bereicherung erfahren könnte.
Im Kontext einer Sexualpädagogik der Gegenwart stellt sich die Frage, wie sich globale Strömungen und Veränderungen auf individuelles Denken, Erleben und Verhalten – bis hin zum sexuellen Sektor der menschlichen Lebensäußerungen – auswirken mögen und wo die Sexualpädagogik Orientierungspunkte findet.
Diese Ideensammlung ist aus dem Seminar „Vorbereitung des Fachpraktikums Deutsch“ (SS 2003) an der Universität Lüneburg hervorgegangen und soll Anregungen für die Unterrichtspraxis zum Umgang mit Fabeln im Deutschunterricht liefern. Die Sammlung ist keine Unterrichtseinheit: Es fehlt die Sachanalyse der exemplarisch ausgewählten Fabel „Die beiden Ziegen“, die didaktisch-methodische Reflexion ihres Gehalts und ihrer sprachlichen Form sowie die auf eine bestimmte Lehr-Lernsituation bezogene Konkretisierung. Gedacht ist, dass Deutschlehrerinnen und -lehrer für ihren konkreten Unterricht einzelne Arbeitsblätter auswählen, umgestalten und ergänzen. Die Anregungen zu verschiedenen Schüleraktivitäten sind in der Weise konzipiert, dass sie in unterschiedlichen Jahrgangsstufen und Schulformen verwendet werden können. Für den Unterricht in höheren Jahrgangsstufen bis hin zum Leistungskurs Deutsch finden sich im Anhang weiterführende Materialien zur Entstehung- und Rezeptionsgeschichte der Fabel „Die beiden Ziegen“.
Die ökonomischen Implikationen einer verstärkten Migration deutscher Unternehmen nach Osteuropa und Asien werden derzeit intensiv diskutiert. Wichtige wirtschaftliche Akteure sind KMU des verarbeitenden Gewerbes, die zum einen Elemente komplexer Wertschöpfungsketten bilden, zum anderen häufig durch Produktdifferenzierung die Märkte jeder Lieferstufe gestalten. Das vorliegende Papier soll in dieser Diskussion einen Beitrag aus Sicht der Neuen Ökonomischen Geographie leisten. In einem partialanalytischen Modell wird untersucht, welchen Einfluss das Spannungsfeld von Produktions- und Transportkosten auf die Standortwahl der Unternehmen ausübt und welche Parameterkonstellationen industrielle Agglomeration fördern bzw. behindern. In diesem Zuge wird das Modell von Venables (1996) um standortdifferenzierte Technologien erweitert und im Rahmen einer Simulation auf Unternehmen des metallerzeugenden und -verarbeitenden Gewerbes übertragen.
Die Befragung Lüneburger Handwerksbetriebe, die im Rahmen eines Projektes zur Regulierung auf dem deutschen Handwerksmarkt in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Lüneburg durchgeführt wurde, soll Auswirkungen der Anfang 2004 erfolgten Handwerksreform erfassen. Dabei liegt der Schwerpunkt dieses Artikels auf der Ausbildungsleistung des Handwerks. Die theoretischen Ansätze zur Erklärung betrieblicher Lehrstellenangebote sollen mit den Ergebnissen der ersten Befragungsrunde über die Determinanten der Ausbildungsentscheidung im Lüneburger Handwerk konfrontiert werden.
Der Bericht stellt die Kernergebnisse einer Befragung zum Expatriate-Management von 31 deutschen Unternehmen vor. Behandelt werden die Themen Auswahl von Expatriates, Vorbereitung, Training und Begleitung, Fluktuation im Kontext der Entsendung und zukünftig erwartete Entwicklungen im Expatriate-Management.
Das Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Lüneburg legt hiermit seinen ersten eigenständigen Forschungsbericht vor. Seit 1999 erschien unser Bericht als Teil des Forschungsberichts des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften; dieser Bericht wurde nach dem Berichtsjahr 2005 eingestellt, da der Fachbereich seit 2006 Teil der neuen Fakultät II ist. Für die Fakultät II ist bisher kein solcher ausführlich informierender Forschungsbericht vorgesehen.
In der öffentlichen Diskussion gilt als allgemein akzeptiert, dass in Deutschland ein Zusammenhang zwischen Firmengröße und Arbeitsplatzdynamik besteht, der sich durch den stilisierten Fakt beschreiben lässt, dass kleine und mittlere Firmen vorwiegend Arbeitsplätze schaffen, während in großen Firmen vor allem Arbeitsplätze abgebaut werden. Der Mittelstand gilt als Jobmotor. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass eine Auswertung von Längsschnittdaten für Betriebe Zweifel an dieser einfachen Sichtweise begründen kann. In mittelständischen Betrieben entstehen viele Arbeitsplätze, aber es werden auch viele abgebaut, und dasselbe gilt für Großbetriebe. Wachsende und schrumpfende, neu gegründete und geschlossene Betriebe sind in jeweils erheblichem Umfang in jedem Jahr in allen Größenklassen anzutreffen. Wirtschaftspolitische Maßnahmen mit einer spezifischen Ausrichtung auf bestimmte Firmengrößenklassen lassen sich daher nicht mit einem besonders ausgeprägten Beitrag dieser Firmen zur Beschäftigungsdynamik rechtfertigen.
Bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder und im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit werden zahlreiche Daten für Unternehmen bzw. Betriebe gesammelt und aufbereitet. Durch das Unternehmensregister ist bei den Statistischen Ämtern eine "Masterdatei" entstanden, die es technisch möglich macht, Unternehmensdaten aus den Beständen der genannten und weiteren Institutionen zusammenzuführen. Das Projekt KombiFiD – Kombinierte Firmendaten für Deutschland soll zeigen, dass ausgewählte Datenbestände tatsächlich über die Grenzen der jeweiligen Datenproduzenten zusammengeführt und der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden können, und es soll gleichzeitig demonstrieren, dass das Analysepotenzial dieser kombinierten Datensätze sehr viel höher ist als das der einzelnen Bestandteile. Der vorliegende Beitrag stellt die Konzeption dieses Projekts und das geplante Vorgehen vor.
Dieser Projektbericht wurde im Wintersemester 07/08 von einem dreizehnköpfigen Team, bestehend aus Studierenden des Departments Wirtschaftsrecht der Leuphana Universität Lüneburg, unter Leitung von Prof. Dr. Zenz, erstellt. In der übertragenen Aufgabe galt es, den Weg der Normen des Genossenschaftsgesetzes von der alten Fassung hin zur Novellierung zu rekapitulieren. Ausgehend vom alten Gesetzestext ist somit für die maßgeblichen Bestimmungen aufgezeigt, welche Änderungen das vom Bundesministerium der Justiz gebildete Referat im Gesetzesentwurf und in der dazugehörigen Begründung vom 19.10.2005 verfasste. Aufbauend auf dieser „Rohfassung“ erfolgt sodann ein Abgleich mit der hierzu erfolgten Stellungnahme des BVR, also des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 27.10.2005 und der Stellungnahme des Bundesrates vom 10.03.2006 hin zum verabschiedeten Text, wie er sich heute in dem geltenden Genossenschaftsgesetz wieder findet.
Zielsetzung Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, ob das Entscheidungsverhalten und der Erfolg von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) davon abhängen, ob ein Unternehmen von einer Einzelperson oder aber von einem Führungsteam geleitet wird und wie sich die Größe des Führungsteams auf Wahrnehmung und Handeln des Unternehmens auswirkt. Als Grundlage unserer Ausführungen dienen die Ergebnisse einer Befragung kleiner und mittlerer Industrieunternehmen.
Ziel der Studie Die vorliegende Folgestudie knüpft an die Untersuchung zur Wettbewerbssituation der Arbeitnehmer an, die letztes Jahr ebenfalls im Frühjahr durchgeführt wurde (Martin 2008). Sie befasst sich mit der Frage, welchem Wettbewerbsdruck Arbeitnehmer ausgesetzt sind, wie sie diesen empfinden und wie sie damit umgehen. Außerdem wird untersucht, in welchem Ausmaß die Arbeitnehmer betriebliche Positionen besetzen können, die ihrem Qualifikationsniveau entsprechen. Der Schwerpunkt der folgenden Ausführungen liegt auf der Frage, ob sich im Vergleich zum letzten Jahr deutliche Veränderungen erkennen lassen.
Grünstrukturen und Ausgleichsflächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Plänen) tragen zu einer ökologischen Aufwertung von Siedlungsflächen sowie zur Steigerung der Lebensqualität für Bewohnerinnen bei. Entscheidend dafür ist die Qualität der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurden 29 B-Pläne der Hansestadt Lüneburg, die der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB unterliegen, einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen. Ergebnis der Erhebung ist, dass Maßnahmen auf öffentlichen Flächen i.d.R. implementiert sind, wobei die Ausdehnung von Privatgär
ten in öffentliche Flächen hinein und z.T. die Pflege problematisch sind. Tendenziell zeigte sich auch, dass Maßnahmen auf Privatflächen weniger oft umgesetzt werden oder nur zufällig vorhanden zu sein scheinen. Hier wird zum
einen die Notwendigkeit eines konsequenteren Vollzugs deutlich; zum anderen sollte im Planungsprozess neben dem ökologischen Mehrwert der Planung die realistische Durchführbarkeit fokussiert werden.