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In dieser Studie wurde untersucht, ab welcher Größe die statistische Effektstärke Cohen's d klinisch relevant wird. In einer durch halbstandardisierte Interviews ergänzten Online-Studie wurden den 69 Teilnehmern jeweils vier Szenarien gezeigt, in denen sich Zwillinge in ihren depressiven Beschwerden mit einem d = .5, .8, 1.1 oder 1.4 unterschiedlich stark voneinander unterschieden. Diese Effektstärken wurden durch unterschiedliche Testausprägungen im Depressivitätstest PHQ-9 generiert und lassen sich in Punktunterschiede in den Beschwerdebildern übertragen. Die Beschwerden der Zwillinge wurden jeweils auf Intervallskalen eingeschätzt. Die Zwillinge unterschieden sich zum einen im Ausmaß ihrer Beschwerden, zum anderen entschieden sie sich für unterschiedliche Behandlungsansätze, um Verbesserungen ihrer Beschwerden zu erzielen. Der eine Zwilling wählte eine Psychotherapie, der andere bevorzugte es, zu beobachten und abzuwarten. Eine rmANOVA zeigt, dass die Teilnehmer ab einer Effektstärke von d = .8 verlässlich unterscheiden können, welchem Zwilling es besser geht und in welchem Ausmaß. Diese Effektstärke entspricht einer Punktdifferenz im PHQ-9 von 5 Punkten. Die vorliegende Studie wagt einen ersten Versuch, die klinische Relevanz der Effektstärke Cohen's d durch subjektive Einschätzungen darzustellen und einen Schwellenwert zu identifizieren. Dieser kann in weiterführender Forschung näher untersucht, optimiert und weiterentwickelt werden.
Bestrebungen, tertiäre Ausbildungsgänge im Bereich Populärer Musik zu innovieren, sollten auf einem vertieften Verständnis des Berufsfelds basieren. Diese Prämisse setzt wiederum empirische Befunde zu den vorherrschenden Tätigkeitsprofilen sowie den entsprechenden Herausforderungen und maßgeblichen beruflichen Kompetenzbeständen voraus. Im Rahmen dieser Dissertationsschrift wurden daher zunächst die zentralen Aspekte berufsvorbereitender Popausbildungsprogramme und des Berufsmusikerarbeitsmarkts in Deutschland betrachtet, um im Anschluss Erkenntnisse zu prototypischen berufsfeldspezifischen Anforderungen zu präsentieren. Zentrale Forschungsfrage der Arbeit war dabei, an welchen Parametern eine berufspropädeutische Ausbildung im Bereich Populärer Musik ausgerichtet sein sollte, um angehenden Berufsmusikern den Erwerb einer zukunftsfähigen Kompetenzarchitektur zu ermöglichen. Zur Beantwortung dieser Frage kam ein methodenintegratives Verfahren zum Einsatz, wobei zunächst eine quantitative Vorstudie (Online-Fragebogen) durchgeführt wurde. Die Stichprobe (n=159) enthielt Alumni von künstlerischen bzw. künstlerisch-pädagogischen Ausbildungsgängen in Deutschland. Darauf folgte eine qualitative Hauptstudie, im Zuge derer halbstrukturierte Experteninterviews durchgeführt wurden. Das Sample umfasste Alumni von unterschiedlichen tertiären Ausbildungsgängen (n=9) sowie Experten aus dem Bereich Ausbildung (n=5) und Arbeitsmarkt (n=4). Die Daten wurden mittels qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet. Es zeigte sich zunächst, dass Ausbildungsgänge im Bereich Popmusik, insbesondere solche an musikhochschulischen Einrichtungen, einen starken Fokus auf musikalisch-künstlerische Inhalte legen, während sie Defizite im Bereich Professionalisierung und Berufsfeldorientierung aufweisen. Dies ist insofern im Hinblick auf die Berufspropädeutik problematisch, als die empirischen Daten deutlich machen, dass es gerade auch außermusikalische Kompetenzen sind, die von den Probanden als überaus bedeutsam für den Erfolg im Berufsfeld erachtet werden. Des Weiteren sind die Lernwege von Popmusikern im Vergleich zu Kollegen im Bereich europäischer Kunstmusik sehr heterogen. So zeigt sich eine Kombination aus informellem und formellem Lernen in mehr oder weniger formalen Lernsettings. Informelles Lernen geschieht dabei häufig in Form von Peer-Learning und autodidaktischem Lernen. Auch die Tätigkeitsportfolios der Befragten sind vielschichtig. Sie umfassen neben diversen musikalisch-künstlerischen vor allem pädagogische sowie musiknahe administrative und unternehmerische berufliche Aktivitäten. In einzelnen Fällen werden diese durch außermusikalische Tätigkeiten ergänzt. Ziel ist nicht die fortwährende Erwerbstätigkeit an einem bestimmten Arbeitsplatz, sondern die fortwährende Erwerbsfähigkeit in verschiedenen Teilbereichen des Berufsfelds. Ein wiederkehrendes Motiv in den Aussagen der Befragten sind die vielschichtigen Herausforderungen auf dem Musikerarbeitsmarkt. Darüber hinaus berichten die Probanden generell von fordernden Rahmenbedingungen wie u. a. einer häufig prekären Einkommenssituation, einer hohen Arbeitsbelastung sowie Schwierigkeiten eine nachhaltige Künstlerkarriere aufzubauen. Im Zuge der qualitativen Erhebung zeigt sich darüber hinaus, dass einige der Befragten über eine hohe Stressbelastung klagen, die in manchen Fällen zu psychischen Erkrankungen geführt hat. Dementsprechend scheint es wichtig Aspekte der physischen und mentalen Selbstfürsorge in die Ausbildung angehender Berufsmusikern zu implementieren. Die Kultivierung von Achtsamkeit wird in diesem Kontext als möglicher Weg zur Stressprophylaxe und Salutogenese präsentiert. Auf den Ergebnissen der Untersuchungen fußend wird am Ende der Arbeit ein achtsamkeitsbasiertes, integriertes Modell zur curricularen Gestaltung von Popmusikausbildungsgängen vorgestellt. Dieses berücksichtigt die Dimensionen Ganzheitlichkeit, Individualisierung, Berufsfeld- und Praxisorientierung, Vernetzung sowie Selbstfürsorge und kann als Matrix in Hinblick auf ein holistisch orientiertes und berufsfeldoptimiertes Ausbildungsgeschehen herangezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass dessen praktische Umsetzung aufgrund der Berücksichtigung aktueller Tätigkeitsprofile und berufsfeldspezifischer Herausforderungen sowie der individuellen Dispositionen, Lernwege und Bedürfnisse der Akteure das Potenzial besitzt, den Absolventen zu einer verbesserten Erwerbsfähigkeit und beruflichen sowie persönlichen Zufriedenheit zu verhelfen.
Die vorliegende Dissertationsschrift orientiert sich an dem soziologischen Verständnis von Zeit als Gestaltungsprinzip (Elias 1984) und der damit verbundenen Bedeutung für institutionell-pädagogische Zeitgestaltungen. Im Rahmen einer qualitativen - und ethnografisch orientierten - Fallstudie wird herausgearbeitet, wie sich die kindlichen Zeitpraktiken in unterschiedlichen Institutionen der frühen Bildung und im Übergang zur Grundschule mit ihren je besonderen institutionellen Zeitordnungen ausprägen. Die empirischen Befunde zeigen, dass die Fach- und Lehrkräfte auf normierte Ablaufmuster und Vorgaben zur Zeitnutzung zurückgreifen und sich spezifischer Disziplinierungspraktiken bedienen, um die Kinder in die vorherrschende soziale Zeitordnung und das darin verwobene generationale Arrangement einzupassen. Verstärkt durch die zeitlichen Anforderungen des institutionellen Alltags verengen sich die erwachsenen Zeitpraktiken immer wieder zu den gleichen Handlungsweisen; insbesondere die Tendenzen zur Beschleunigung und Verdichtung sind als Gestaltungsmodi beobachtbar. Ungeachtet dessen verdeutlichen die Erkenntnisse weiterhin, dass sich die kindlichen Zeitpraktiken in Formen ausprägen, die häufig nicht den sozial vorherrschenden Handlungspraktiken und Handlungslogiken folgen, sondern vielmehr auf einer eigenen Sinngebung beruhen. Im Vergleich zu den Erwachsenen kommt diese zeitliche Eigenart dadurch zum Ausdruck, dass Kinder Gegenständen andere Bedeutungen und Funktionen beimessen, andere Formen des Handlungsvollzuges praktizieren und sich auch in je besonderen Geschwindigkeitsmodi bewegen. In ihrem spezifischen zeitlichen Handeln lassen sich die Kinder bewusst nicht von den Vorgaben zur Zeitnutzung stören bzw. unterwandern diese immer wieder auch zielgerichtet. Angesichts der divergierenden Handlungspraktiken von Erwachsenen und Kindern geht der Alltag mit regelhaften Zeitkonflikten einher, die sich zulasten der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung, des Erwerbs von Zeitkompetenz wie auch der Arbeitsbedingungen des Personals auswirken können, weshalb eine weitere Intensivierung einschlägiger Zeitforschungen bedeutsam erscheint.
Durch die Neufassung des § 68f Abs.1 Satz 1 StGB tritt die Führungsaufsicht bei vollverbüßter Strafe von zwei Jahren oder bei schwerwiegenden Taten gemäß § 181b StGB nach einem Jahr kraft Gesetzes ein. Diese Reform im Jahr 2007 hat zu einem enormen Anstieg von Führungsaufsichten nach vollverbüßter Jugendstrafe geführt. Die Regelungen und Aufgaben der Verantwortlichen der Führungsaufsicht nach Jugendstrafe sind vielfältig und anders als beispielsweise bei der Führungsaufsicht nach einer Maßregel der Besserung und Sicherung (gem. §§ 63f). Für die Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden unter Führungsaufsicht nach vollverbüßter Jugendstrafe gibt es für die Justizsozialarbeitenden keine explizite Handreichung. Im Vordergrund der Arbeit liegt die Frage: Welche Faktoren können, aus Sicht der beteiligten Akteure, die Legalbewährung jugendlicher und heranwachsender Vollverbüßer unter Führungsaufsicht begünstigen? Die Praxisforschung wird anhand von 15 Interviews mit den Verantwortlichen der Führungsaufsicht dargestellt und nimmt Bezug auf das in der Praxis erprobte Modellprojekt RESI und das Lebenslagenkonzept.
Der vorliegende Text berichtet über die Ergebnisse eines Projektes, das im Rahmen einer Seminarveranstaltung im Wintersemester 2019/2010 an der Leuphana Universität Lüneburg durchgeführt wurde. Der Text wurde von Albert Martin verfasst. An der Konzipierung, Fragenformulierung, Durchführung und Auswertung der Umfrage haben die folgenden weiteren Personen mitgewirkt: Aliena Barth, Lena Kathleen Bittrich, Lars Brockmann, Tabea Brüning, Frederik Heyn, Viktor Kessler, Dana Kiefer, Kira Lockhorn, Dylan Lord, Christina Nast, Gregor Radden, Julian Rippe, Christian Smit, Pia Steinhage, Timo Woidich