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Der Verfasser widmet sich dem Thema, wie die öffentliche Verwaltung eine dauerhaft positive Beziehung zum Bürger handhaben kann. Beim Praktizieren des Citizen Relationship Management (CRM) sind Anleihen beim Customer Relationship Management hilfreich: Verstehen der Kunden und des Marktes, Entwickeln des Angebotes etc.
Konventionelle Verwaltung im Cyberspace? : Globalität, Qualität und Nachhaltigkeit akzeptieren
(2002)
Wie die konventionelle Landwirtschaft so strebt auch die konventionelle Verwaltung nach einer möglichst effektiven, technisch optimierten Produktion ihrer Massenvorgänge. Cyberspace im Sinne der Vision einer technisch geprägten, globalen Wissens- und Wirkungsgesellschaft reduziert sich, insbesondere unter dem Argument knapper Haushaltsmittel, auf eine kontinuierliche, technische Optimierung der Produktion. Anders als im Analogiebild Landwirtschaft fehlt eine alternative Wirtschaftsweise mit einer Zielverschiebung zu mehr Qualität und Nachhaltigkeit.Skizziert wird die Verwaltung einer ländlich geprägten Kleinkommune und deren Chance in den Cyberspace "einzutauchen"; das heißt, Globalität, Qualität und Nachhaltigkeit zu akzeptieren und zu praktizieren. Die Globalität berührt ihre "Allzuständigkeit" und ihre Aufgabenwahrnehmung. Mit einem kleinen Team organisiert um die "Rathauseinheiten" lässt sich die gewünschte Qualität wohl auf Dauer nicht erfüllen. Die Nachhaltigkeit berührt das Verwaltungswissen und die juristische Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns. Den Verwaltungsfundus (Daten & Handeln) zu bewahren und zu pflegen erfordert ein Bekenntnis zur Professionalität und damit zur Bereitschaft einer grundlegenden Aufgaben- und Arbeitsneuverteilung.
Digitale Cluster für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben : die sanfte Funktional- und Gebietsreform
(2003)
Die herrschende Meinung hält die Rückführung des öffentlichen Sektors auf die Kernaufgaben als das Gebot der Stunde. Zumindest konkurriert eine konsequente Aufgabenauslagerung im Sinne von Public-Privat-Partnership mit den Bestrebungen durch IT-Einsatz den öffentlichen Aufgabenvollzug selbst wesentlich zu verbessern. In diesem Spannungsfeld träumt man gern von einer grundlegenden Funktional- und Gebietsreform. Plakativ formuliert: Schluss mit dem Land Bremen! Schluss mit der zweistufigen Kommunenkonstruktion Samtgemeinde! ... Dafür hin zu einem schlanken Nordstaat mit gestaltungs- und lebensfähigen Kommunen. Seit dem Zusammenschlussdebakel Berlin& Brandenburgist klar, das ein solcher Nordstaat (noch?) nicht realisierbar ist. Mit großen Kraftanstrengungen wird jedoch eine bessere Zusammenarbeit durch intensive IT-Nutzung möglich. Ein sogenannter digitale Nordstaat1 könnte durch netz-basierte Kompetenzzentren entstehen. Solche digitalen Cluster2 wären Organisationseinheiten einer sanften Fuktional- und Gebietsreform.
Diese Studie untersucht, welche Elemente eines variablen Vergütungssystems als motivierend und welche als gerecht empfunden werden sowie ob zwischen diesen Wahrnehmungen ein Zusammenhang besteht. Der Fokus liegt dabei auf Leistungskriterien und Formeln zur Verknüpfung von Boni auf unterschiedlichen Organisationsebenen. Ferner werden Kriterien für ein als gerecht empfundenes Vergütungssystem ermittelt. Instrument zur Datenerhebung ist ein speziell entwickelter Fragebogen. Die Stichprobe umfasst 71 außertariflich bezahlte Fach- und Führungskräfte dreier deutscher Unternehmen. Die Ergebnisse geben erste Hinweise auf als gerecht und als motivierend empfundene Elemente variabler Vergütungssysteme. Ferner kann ein Zusammenhang zwischen als gerecht und als motivierend wahrgenommenen Elementen nachgewiesen werden. Bedeutsame Kriterien für Verfahrensgerechtigkeit sind Transparenz, Konsistenz und eine einfache Struktur.
Einleitung
(2007)
Mit der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) ist erstmals ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zum Ausgleich von Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Boden geschaffen worden... Unter Berücksichtigung der relevanten bestehenden Umwelthaftungsregelungen und des entsprechenden Versicherungsschutzes erfolgt zunächst anhand der Regelungen in der Umwelthaftungsrichtlinie eine Einschätzung dahingehend, ob diese Regelungen grundsätzlich eine Versicherbarkeit von Umweltschäden ermöglichen. Zudem wird der Frage nachgegangen, in welcher Form die bisherigen Versicherungen eventuell weiter bestehen oder einen Ansatz für neue Versicherungen bieten können. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.