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Diese Studie untersucht, welche Elemente eines variablen Vergütungssystems als motivierend und welche als gerecht empfunden werden sowie ob zwischen diesen Wahrnehmungen ein Zusammenhang besteht. Der Fokus liegt dabei auf Leistungskriterien und Formeln zur Verknüpfung von Boni auf unterschiedlichen Organisationsebenen. Ferner werden Kriterien für ein als gerecht empfundenes Vergütungssystem ermittelt. Instrument zur Datenerhebung ist ein speziell entwickelter Fragebogen. Die Stichprobe umfasst 71 außertariflich bezahlte Fach- und Führungskräfte dreier deutscher Unternehmen. Die Ergebnisse geben erste Hinweise auf als gerecht und als motivierend empfundene Elemente variabler Vergütungssysteme. Ferner kann ein Zusammenhang zwischen als gerecht und als motivierend wahrgenommenen Elementen nachgewiesen werden. Bedeutsame Kriterien für Verfahrensgerechtigkeit sind Transparenz, Konsistenz und eine einfache Struktur.
An der Universität Lüneburg veranstaltet die Professur Öffentliches Recht, inbes. Energie- und Umweltrecht in Kooperation mit der Professur für Bank- und Finanzwirtschaft am 13.10.2006 ein Symposium zum Thema „ Biogasanlagen – Recht und Finanzierung“. Die drei Themenblöcke gliederten sich in „Rechtsfragen“, „Finanzierung und Steuern“ sowie „Übergreifende Fragen“ und wurden von PD DR. Joachim Sanden, Prof. Dr. Heinrich Degenhart und Prof. Dr. Dr. h.c., (GTU Tiflis) Thomas Schomerus moderiert.
Aus dem neuen Umweltinformationsgesetz ergeben sich erweiterte Informationspflichten für Unternehmen, die umweltbezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mit dessen Inkrafttreten am 14.2.2005 in Umsetzung der 2003 geänderten EU-Umweltinformationsrichtlinie sind nunmehr die in § 2 Abs. 2 nr. 2 UIG bestimmten Privaten unmittelbar, ohne Umweg über die Aufsichtsbehörde, zur Erteilung von Informationen über die Umwelt verpflichtet. Unternehmen werden mit der Frage konfrontiert werden, ob sie unter das neue Recht fallen, wie weit ggf. ihre Informationspflichten gehen und wie sie sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Informationsforderungen wenden können. Bürger und Umweltverbände, aber auch Konkurrenzunternehmen, werden private Unternehmen als neuartige Informationsquelle entdecken. Das hierdurch in Zukunft eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen wird und auch Streitverfahren zu erwarten sind, liegt auf der Hand.
Financial Covenants schreiben dem Kreditnehmer vor, sein Unternehmen so zu führen, dass vereinbarte finanzielle Rahmenbedingungen erfüllt sind. Solche Vertragsklauseln sind im angelsächsischen Geschäftsraum, insbesondere bei Projektfinanzierung, Leveraged Finance und im Konsortialgeschäft mit angelsächsischer Beteiligung sehr verbreitet. Ob und inwieweit und welcher Form solche Klauseln inzwischen Eingang in deutsche Kreditverträge gefunden haben, ist Gegenstand einer Untersuchung, die im Sommer 2002 am Fachbereich Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule in Lüneburg durchgeführt wurde.
Mit der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) ist erstmals ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zum Ausgleich von Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Boden geschaffen worden... Unter Berücksichtigung der relevanten bestehenden Umwelthaftungsregelungen und des entsprechenden Versicherungsschutzes erfolgt zunächst anhand der Regelungen in der Umwelthaftungsrichtlinie eine Einschätzung dahingehend, ob diese Regelungen grundsätzlich eine Versicherbarkeit von Umweltschäden ermöglichen. Zudem wird der Frage nachgegangen, in welcher Form die bisherigen Versicherungen eventuell weiter bestehen oder einen Ansatz für neue Versicherungen bieten können. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.