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Financial Covenants schreiben dem Kreditnehmer vor, sein Unternehmen so zu führen, dass vereinbarte finanzielle Rahmenbedingungen erfüllt sind. Solche Vertragsklauseln sind im angelsächsischen Geschäftsraum, insbesondere bei Projektfinanzierung, Leveraged Finance und im Konsortialgeschäft mit angelsächsischer Beteiligung sehr verbreitet. Ob und inwieweit und welcher Form solche Klauseln inzwischen Eingang in deutsche Kreditverträge gefunden haben, ist Gegenstand einer Untersuchung, die im Sommer 2002 am Fachbereich Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule in Lüneburg durchgeführt wurde.
Aus dem neuen Umweltinformationsgesetz ergeben sich erweiterte Informationspflichten für Unternehmen, die umweltbezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mit dessen Inkrafttreten am 14.2.2005 in Umsetzung der 2003 geänderten EU-Umweltinformationsrichtlinie sind nunmehr die in § 2 Abs. 2 nr. 2 UIG bestimmten Privaten unmittelbar, ohne Umweg über die Aufsichtsbehörde, zur Erteilung von Informationen über die Umwelt verpflichtet. Unternehmen werden mit der Frage konfrontiert werden, ob sie unter das neue Recht fallen, wie weit ggf. ihre Informationspflichten gehen und wie sie sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Informationsforderungen wenden können. Bürger und Umweltverbände, aber auch Konkurrenzunternehmen, werden private Unternehmen als neuartige Informationsquelle entdecken. Das hierdurch in Zukunft eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen wird und auch Streitverfahren zu erwarten sind, liegt auf der Hand.
Mit der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) ist erstmals ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zum Ausgleich von Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Boden geschaffen worden... Unter Berücksichtigung der relevanten bestehenden Umwelthaftungsregelungen und des entsprechenden Versicherungsschutzes erfolgt zunächst anhand der Regelungen in der Umwelthaftungsrichtlinie eine Einschätzung dahingehend, ob diese Regelungen grundsätzlich eine Versicherbarkeit von Umweltschäden ermöglichen. Zudem wird der Frage nachgegangen, in welcher Form die bisherigen Versicherungen eventuell weiter bestehen oder einen Ansatz für neue Versicherungen bieten können. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.
Der Aufsatz befasst sich mit der Beteiligung der Kreditinstitute an der Finanzierung des Flächenrecyclings. Dabei wird insbesondere auf neuere Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Rating nach Basel II (neue bankaufsichtliche Eigenkapitalanforderungen), auf immobilienspezifische Aspekte, die Beleihung kontaminierter Flächen und Lösungsmöglichkeiten bei unzureichenden Beleihungswerten eingegangen.
The paper presents first results and ideas from an ongoing project dealing with the construction of a private closed-end fund for the municipal area of Hannover, Germany. It is argued that for assessing the economic prospects of the project it is helpful to apply a Monte Carlo (MC) simulation approach. Thereby, it is possible to account for contamination risks. Questions that must be solved are (1) to find probability distributions for the uncertain variables and the correlations among these, (2) to adequately integrate legal and political parameters. Despite its merits with regard to accounting for contamination risks in investment appraisal a MC simulation may not be useful for every kind of risk. Integrating legal and political factors using a solely stochastic approach appears not to be convincing, since this kind of uncertainty results from the strategic interaction of agents. Therefore, the potential value of using game theory and institutional analysis is stressed.
An der Universität Lüneburg veranstaltet die Professur Öffentliches Recht, inbes. Energie- und Umweltrecht in Kooperation mit der Professur für Bank- und Finanzwirtschaft am 13.10.2006 ein Symposium zum Thema „ Biogasanlagen – Recht und Finanzierung“. Die drei Themenblöcke gliederten sich in „Rechtsfragen“, „Finanzierung und Steuern“ sowie „Übergreifende Fragen“ und wurden von PD DR. Joachim Sanden, Prof. Dr. Heinrich Degenhart und Prof. Dr. Dr. h.c., (GTU Tiflis) Thomas Schomerus moderiert.