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Institut
Der zweite Teil dieses Artikels beschreibt, welche Einsatzmöglichkeiten diese neuartigen Medien für Unternehmenskommunikation, Projekt- und Wissensmanagement sowie für das E-Learning eröffnen.
Mit der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) ist erstmals ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zum Ausgleich von Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Boden geschaffen worden... Unter Berücksichtigung der relevanten bestehenden Umwelthaftungsregelungen und des entsprechenden Versicherungsschutzes erfolgt zunächst anhand der Regelungen in der Umwelthaftungsrichtlinie eine Einschätzung dahingehend, ob diese Regelungen grundsätzlich eine Versicherbarkeit von Umweltschäden ermöglichen. Zudem wird der Frage nachgegangen, in welcher Form die bisherigen Versicherungen eventuell weiter bestehen oder einen Ansatz für neue Versicherungen bieten können. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.
Im Zuge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre haben sich auch die Aufgaben des HR-Managements nachhaltig verändert. Mitarbeiter im Personalbereich müssen heute über andere Kompetenzen verfügen als noch vor einigen Jahren ...
Bei einem elementaren stochastischen Problem (Ziehung von zwei Kugeln aus einer Urne mit weißen und schwarzen Kugeln), werden Verbindungen zu figurierten Zahlen herausgearbeitet: insbesondere Quadrat-, Rechtecks- und vor allem Dreieckszahlen. Die zu Grunde liegenden Begründungen werden auf rechnerisch-algebraischer und auf anschaulicher Ebene mittels Punktmustern gegeben. Für eine aktuelle verwandte Aufgabe siehe Von der Heyde [2004].
Aus dem neuen Umweltinformationsgesetz ergeben sich erweiterte Informationspflichten für Unternehmen, die umweltbezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mit dessen Inkrafttreten am 14.2.2005 in Umsetzung der 2003 geänderten EU-Umweltinformationsrichtlinie sind nunmehr die in § 2 Abs. 2 nr. 2 UIG bestimmten Privaten unmittelbar, ohne Umweg über die Aufsichtsbehörde, zur Erteilung von Informationen über die Umwelt verpflichtet. Unternehmen werden mit der Frage konfrontiert werden, ob sie unter das neue Recht fallen, wie weit ggf. ihre Informationspflichten gehen und wie sie sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Informationsforderungen wenden können. Bürger und Umweltverbände, aber auch Konkurrenzunternehmen, werden private Unternehmen als neuartige Informationsquelle entdecken. Das hierdurch in Zukunft eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen wird und auch Streitverfahren zu erwarten sind, liegt auf der Hand.
Diese Ideensammlung ist aus dem Seminar „Vorbereitung des Fachpraktikums Deutsch“ (SS 2003) an der Universität Lüneburg hervorgegangen und soll Anregungen für die Unterrichtspraxis zum Umgang mit Fabeln im Deutschunterricht liefern. Die Sammlung ist keine Unterrichtseinheit: Es fehlt die Sachanalyse der exemplarisch ausgewählten Fabel „Die beiden Ziegen“, die didaktisch-methodische Reflexion ihres Gehalts und ihrer sprachlichen Form sowie die auf eine bestimmte Lehr-Lernsituation bezogene Konkretisierung. Gedacht ist, dass Deutschlehrerinnen und -lehrer für ihren konkreten Unterricht einzelne Arbeitsblätter auswählen, umgestalten und ergänzen. Die Anregungen zu verschiedenen Schüleraktivitäten sind in der Weise konzipiert, dass sie in unterschiedlichen Jahrgangsstufen und Schulformen verwendet werden können. Für den Unterricht in höheren Jahrgangsstufen bis hin zum Leistungskurs Deutsch finden sich im Anhang weiterführende Materialien zur Entstehung- und Rezeptionsgeschichte der Fabel „Die beiden Ziegen“.
Das vorliegende Skript dient als Unterlage für die Veranstaltung Mathematik für Wirtschaftsinformatikerinnen und Wirtschaftsinformatiker am Fachbereich Wirtschaft der Universität Lüneburg.
Das vorliegende Skript dient als Unterlage für die Veranstaltung Mathematik für Wirtschaftsinformatikerinnen und Wirtschaftsinformatiker am Fachbereich Wirtschaft. Es enthält Übungen mit Lösungen zu dem Skript "Mathematik für Wirtschaftsinformatiker".
Das vorliegende Skript dient als begleitende Unterlage für die Veranstaltungen Datenstrukturen und Systemnahe Programmierung an der Universität Lüneburg.
Beschrieben wird eine bedeutende Karte des hohen Mittelalters, ihre Herkunft, ihr Gehalt, ihre Struktur, einige Aspekte des von ihr verkörperten Weltbildes sowie ihre Dokumentation mit digitalen Medien.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Verhältnis von Gefühl, Urteil und Verhalten. Konkret geht es um die Beziehung zwischen der emotionalen Befindlichkeit bei der Arbeit und der Beurteilung der Arbeitssituation sowie der Verbundenheit mit dem Arbeitgeber. Als Grundlage der empirischen Analyse dienen Daten aus zwei Studien, einer Mitarbeiterbefragung in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und einer Befragung der Mitarbeiter in mehreren Landesbehörden. Die Analyse zeigt, (a) dass es sinnvoll ist, konzeptionell deutlich zwischen der Bewertung der Arbeitssituation und den Gefühlen zu trennen, die das Arbeitsgeschehen begleiten, (b) dass die Gefühlslage zwar in die Beurteilung der Arbeitssituation einfließt, die Teilnahmemotivation der Arbeitnehmer hiervon allerdings nur bedingt beeinflusst wird, nämlich (c) durch eine Verstärkung der Verhaltenswirkungen, die von der besonders günstigen bzw. ungünstigen Beurteilung der Arbeitssituation ausgeht.
Die vorliegende Studie versucht, einige Aspekte der „Qualität“ strategischen Handelns in KMU zu beleuchten. Im Einzelnen geht es um die folgenden Teilfragen: Welche inhaltlichen Strategien verfolgen KMU? Welche strategischen Orientierungen („Handlungsdispositionen“)lenken das Handeln von KMU? Entspricht das Zustandekommen strategischer Entscheidungen den Anforderungen an einen
Begriff Mit dem Begriff eskalierendes Commitment beschreibt man ein Phänomen, wonach sich Menschen oft von einem einmal eingeschlagenen Kurs (d.h. einer konkreten Verhaltensweise, einer Verhaltensstrategie, einem Handlungsmuster) nicht abbringen lassen und zwar selbst dann nicht, wenn sich immer deutlicher abzeichnet, dass der eingeschlagene Kurs in die Irre führt. Unter Commitment versteht man die Festlegung auf ein bestimmtes Verhalten. Sich auf ein Verhalten festzulegen ist unumgänglich. Wenn es denn überhaupt möglich wäre, sich auf gar nichts festzulegen (also keinerlei Commitment aufzubringen), könnte man nicht ein einziges Ziel erreichen, ohne Commitment gibt es kein Handeln und damit auch kein Überleben. Commitment ist also ein „normales“ Phänomen. Problematisch wird Commitment allerdings dann, wenn man es nicht auch wieder aufgeben kann, wenn es also gewissermaßen eingefroren ist und sich gegen bessere Einsichten verschließt – oder sich vielleicht sogar verstärkt, also eskaliert, gerade dann, wenn es eigentlich geboten ist, sich von seinem Commitment wieder zu lösen.
Zielsetzung der Studie Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gelten als notorisch strategieabstinent. So ermittelte in den 80er Jahren beispielsweise die Stratos-Forschergruppe nur bei einer kleinen Minderheit von KMU (nämlich bei etwa 11%) die Existenz einer „strategischen Planung“(Bamberger u.a. 1990, 88). Wesentlich günstiger fallen dagegen die Ergebnisse einer neueren Umfrage des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn aus. Danach verfügen immerhin 54% der befragten mittelständischen Industrieunternehmen über eine schriftlich fixierte Unternehmensstrategie(Kayser/Wallau 2003, 88. Eine frühere Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Lüneburg kommt zu einer ähnlichen positiven Einschätzung. Die Mehrheit der befragten Industrieunternehmen erarbeitet durchaus Strategien, die „…als Grundlage des Alltagsgeschäfts“ dienen.
Abstract Es ist ein verbreitetes Vorurteil, dass kleinere Unternehmen weniger gut geführt werden als größere Unternehmen. Empirische Unterstützung erfährt diese Auffassung durch Erhebungen, die zeigen, dass kleinere Unternehmen das vorhandene betriebswirtschaftliche Instrumentarium nicht in gleichem Umfang nutzen wie größere Unternehmen. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass dieser Tatbestand nichts über die Qualität der Unternehmensführung aussagt. Die Unternehmensgröße schafft zwar unterschiedliche Handlungsvoraussetzungen. Die Fähigkeit effiziente Handlungsstrukturen zu entwickeln bleibt davon jedoch unberührt.