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Vorliegendes Werk ist eine Orientierungshilfe für Abiturienten, die den Lehrerberuf anstreben.
Nachfrage, Gesundheitsmarkt
Der vorliegende Forschungsbericht und Bericht über Auslandsbeziehungen 2006 der Fakultät II für Wirtschafts-, Verhaltens- und Rechtwissenschaften ist der erste Forschungsbericht nach Fusion der ehemaligen Universität Lüneburg und der ehemaligen Fachhochschule Nordostniedersachsen. In der neuen Fakultät II wurden der ehemalige Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (ohne Sozialwissenschaften) der Universität und die ehemaligen Fachbereiche Wirtschaft, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspsychologie der Fachhochschule zusammengefasst.
Recent discussions about the evolvement of nanotechnologies criticize that the notion ‘risk’ is too abstract and an all-inclusive category. Moreover, the concept of risk is not precise enough to describe the potential issues related to the development of nanotechnologies. Instead, experts of technological development speak more about risk communication. Within the field of nanotechnologies, they even redefined this expression in February 2005 and related it to the question of the societal acceptance of nanotechnologies. Risk communication is about to gain stakeholder acceptance of policy decisions, whereas public and stakeholders are encouraged to participate actively in the communication process through public consultations, hearings, etc. Thus on the one hand, the category of risk has been pragmatically nuanced in order to better highlight the vulnerability of the communication on nanotechnologies. On the other hand, this vulnerable communication is not the result of a deficit of information. It is based on the idea of participation, where the vulnerability relies on the social groups specialized in the design, the application, and the diffusion of nanotechnologies within society. How is this participation possible, and what does it mean? We develop this question in the framework of a comparative survey on experts that are involved in the deployment of nanotechnologies in Grenoble (France) and Hamburg (Germany).
In dieser Studie wird analysiert, ob die Kinderbetreuungszeit von Eltern in Deutschland über sozioökonomische und soziodemografische und haushalts-strukturelle Eigenschaften hinaus durch psychologische Persönlichkeitsmerkmale (Big Five) erklärt werden kann. Dabei werden innovative mikroökonometrische Methoden auf Deutsche Zeitverwendungsdaten des Soziooekonomischen Panels angewendet und dadurch die Interdependenz der Kinderbereuungszeit mit anderen Zeitverwendungen beider Haushaltspartner sowie die Nicht-Negativität der Merkmalsausprägungen bei der Schätzung simultan berücksichtigt. Dabei kommt heraus, dass die finanzielle Unterstützung als Lohnersatzleistung keinen Effekt auf die mütterliche Kinderbetreuungszeit hat, jedoch auf die väterliche. Die Erwerbstätigkeit von Vätern reduziert die mütterliche Kinderbetreuungszeit. Eine Zeitpolitik, die darauf abzielt die väterliche Zeit für Erwerbstätigkeit zu reduzieren kann somit die Kinderbetreuungszeit für beide Elternteile erhöhen.
Auch wenn das Entflechtungsmodell des Independent Transmission Operators vorsieht, dass die Muttergesellschaft durch Anteile Eigentum an dem Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber behält, bestehen organisationsrechtliche Vorgaben, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Allein durch den Aufsichtsrat kann die Muttergesellschaft ihre Interessen mittelbar vertreten. Doch über die Auslegung der Zusammensetzung gemäß § 10d Abs. 3 EnWG besteht Unklarheit. Vor allem bei Anwendung des DrittelbG besteht eine Inkompatibilität zwischen energie- und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben, die sich in der uneinheitlichen Zusammensetzung in der Praxis niederschlägt. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit Auslegungsmöglichkeiten und Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung.
Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, Vogelschutzgebiete (VSG) nach nationalem Recht zu besonderen Schutzgebieten zu erklären. Am Beispiel des VSG Unterelbe wurde die Eignung der ordnungsrechtlichen Instrumente des Natur- und andschaftsschutzgebietes (NSG, LSG) sowie normersetzender Verträge zur Sicherung von VSG untersucht. Oft gehen Schutzgebietsausweisungen mit Konflikten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft einher. Neben einer detaillierten Betrachtung der europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Sicherung von VSG, fanden daher Agrarumweltmaßnahmen Beachtung. Im Ergebnis zeigt sich, dass normersetzende Verträge europarechtswidrig sind, während das Instrument des NSG rechtlich uneingeschränkt geeignet ist. Ob ein LSG zur Sicherung eines VSG rechtskonform ist, muss stets in einer Einzelfallprüfung geklärt werden.