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Die rechtlichen Risiken und Rechtsunsicherheiten bei einer grenzüberschreitenden beruflichen Tätigkeit sind vielseitig und nicht zu unterschätzen. Hinzu kommt, dass es bislang noch keine eindeutigen rechtlichen Regelungen für mobiles Arbeiten im Ausland gibt, sodass vorerst nur auf allgemeine Grundsätze zurückgegriffen werden kann. Unternehmen laufen damit schnell Gefahr, die Risiken, die im Hinblick auf mobiles Arbeiten im Ausland drohen, zu übersehen und Anfragen ihrer Mitarbeiter vorschnell, ohne sich mit den hiermit verbundenen rechtlichen Konsequenzen auseinanderzusetzen, zu genehmigen. Ziel dieser Thesis soll es sein, Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter auf die Risiken von mobiler Arbeit im Ausland aufmerksam zu machen, ein Problembewusstsein für die gegenwärtigen Rechtsunsicherheiten zu schaffen und davon ausgehend Gestaltungsmöglichkeiten für einen rechtssicheren Umgang mit mobiler Arbeit im grenzüberschreitenden Bereich zu formulieren. Hierfür wird im Zuge der Arbeit ein Leitfaden zur rechtskonformen Ausgestaltung von mobiler Arbeit im Ausland konzipiert. Da der Umfang der Bachelorarbeit beschränkt ist, soll der Fokus im Rahmen dieser Thesis auf mobiler Arbeit im EU-Ausland liegen. In diesem Rahmen werden die Risiken im Hinblick auf ausgewählte steuerrechtliche sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen herausgearbeitet.
Die gleichberechtigte Teilhabe geflüchteter Familien an frühpädagogischen Angeboten ist erklärtes integrationspolitisches Ziel. Es gibt Hinweise darauf, dass diese besonderen Herausforderungen unterliegt und dass freiwillig Engagierte dabei häufig involviert sind. Dabei ist wenig über die Dynamiken bekannt, wie freiwillig Engagierte geflüchtete Familien im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung begleiten, insbesondere aus Perspektive von geflüchteten Eltern und ihren Begleitern. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende kumulative Dissertation das Ziel, durch die sinnverstehende Herausarbeitung von Deutungen der Begleiter und geflüchteten Eltern zu einem besseren Verständnis der durch freiwilliges Engagement begleiteten Teilhabe geflüchteter Familien an frühpädagogischen Angeboten beizutragen. Die Dissertation begreift freiwillig Engagierte als "Koproduzenten" von integrationspolitischen Zielen. Auf Grundlage von 34 Interviews mit Engagierten, Koordinatoren und geflüchteten Eltern, welche in neun Kommunen in Niedersachsen geführt wurden, wurden in drei Artikeln die folgenden Schwerpunkte bearbeitet: Deutungen der Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren durch die Begleitern durch Anbindung an das Konzept Koproduktion (Artikel 1), Deutungen von Problemen und Lösungen durch die Begleitern anknüpfend an die Konzepte Vulnerabilität und Agency (Artikel 2) sowie Deutungen der Eltern als Zielgruppe, mit Blick auf deren Aufbau von Vertrauen gegenüber frühpädagogischen Angeboten (Artikel 3). Die Dissertation leistet dadurch einen wissenschaftlichen Beitrag zu Dynamiken der Umsetzung von Policies, wenn zivilgesellschaftliches Engagement dabei eine zentrale Funktion einnimmt, sowie zur Umsetzung integrationspolitischer Ziele im konkreten Bereich der Nutzung frühpädagogischer Angebote durch geflüchtete Familien. Es zeigt sich, dass freiwillig Engagierte zwar staatliche Akteuren ergänzen und damit maßgeblich zur Umsetzung integrationspolitischer Ziele beitragen. Gleichzeitig deutet dies aber auf strukturelle Hürden hin und wirft die Frage auf, inwieweit das freiwillige Engagement hier die Verantwortung für staatliche Aufgaben übernimmt. Dabei treten in der Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren häufig Konflikte auf, welche auf divergierende Deutungen des Begriffs "Integration" und eine fehlende Ausdefinition konkreter sich aus den integrationspolitischen Zielen ableitender Bedarfe beruhen.
Die Wahl der Rechtsform stellt im Zuge der Neugründung eines Startup-Unternehmens für die Gründer eine wichtige Entscheidung dar, denn sie beeinflusst unmittelbar den Gründungsprozess sowie im Nachhinein den Geschäftsbetrieb der gegründeten Gesellschaft. Besonders interessant ist eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung, welche die beliebte GmbH als Kapitalgesellschaft ermöglicht und damit eine persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter verhindert. Problematisch ist jedoch für Gründungsinteressierte, die zu Anfang über nicht genügend Startkapital verfügen, die hohe Summe des geforderten Mindeststammkapitals der GmbH aufzubringen. Hier könnte die UG (haftungsbeschränkt) als Option infrage kommen, da sie eine Haftungsbeschränkung ermöglicht und dabei kein gesetzlich festgelegtes Mindeststammkapital bei der Gründung fordert (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage, weshalb sich die UG (haftungsbeschränkt) gerade für die Gründung eines Startup-Unternehmens als optimale Einstiegsrechtsform eignet. Das Ziel der Arbeit ist, die UG (haftungsbeschränkt) in ihrer Besonderheit mit den speziellen Sondervorschriften, die in § 5a GmbHG verankert sind, darzustellen. Zudem soll die Verbundenheit zur GmbH aufgezeigt werden. Die Arbeit dient dabei auch als Leitfaden für die Neugründung eines Startup-Unternehmens in Form der UG haftungsbeschränkt) und zeigt, wie die Gründung auf einfachster Weise unter geringen Kosten mit dem Start einer UG (haftungsbeschränkt) gelingen kann.