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Nachhaltige Energieversorgung spielt eine wichtige Rolle für den Klimaschutz. Dabei gehört die Steigerung der Energieeffizienz zu den zentralen Elementen einer Energiewende. Die vorliegende Fallstudie beschäftigt sich intensiv mit einem in der Policy Analyse bisher vernachlässigten Politikfeld: der Energieeffizienzpolitik. In Deutschland wird viel Energie dazu gebraucht, um Gebäude zu heizen. Hier existieren große wirtschaftliche Effizienzpotentiale. Die EU sieht darin eine „Schlüsselrolle“ und fordert von ihren Mitgliedstaaten mit der Richtlinie 2002/91/EG Rahmenbedingungen für energieeffizientere Gebäude. Mit Ansätzen der EU-Implementationsforschung und der Politikfeldanalyse untersucht die Arbeit den Implementationsprozess dieser Richtlinie zwischen 2003 und 2010 in Deutschland und beschreibt die formale und praktische Effektivität des Ergebnisses mithilfe neu entwickelter kontextspezifischer Kriterien. Eine detaillierte Prozess-Analyse identifiziert relevante Faktoren, die das politische Ergebnis beeinflusst haben. Formal hat Deutschland die EU-Gebäude-Richtlinie größtenteils implementiert. Doch einige Anforderungen sind verspätet oder unbefriedigend praktisch implementiert worden. Eine wichtige Ursache der Verzögerung waren inhaltliche Differenzen zwischen den politischen Ressorts. An der öffentlichen Debatte beteiligten sich starke Befürworter beider Seiten, die den Prozess zusätzlich beeinflussten. Für den Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die Bundesländer zuständig; ihre Kontrolle der energetischen Mindeststandards bei Bestandsgebäuden ist jedoch nicht befriedigend. Es gibt kaum Daten zu der Frage, ob neu gebaute oder sanierte Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ursachen für den mangelhaften Vollzug liegen im Zielkonflikt zwischen ambitionierter Klimaschutzpolitik auf der einen und Bürokratieabbau auf der anderen Seite. Hier war der Bundesrat, der behördliche Stichproben ablehnte, entscheidender Akteur. Die Verzögerungen und die ineffektive praktische Implementation der Richtlinie in Deutschland waren Resultat politischer Auseinandersetzungen. Es gab also keine institutionellen oder administrativen Probleme bei der Implementation im engeren Sinne, wie sie Implementationsdefizite in anderen Fällen erklären. Abschließend werden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, wie die Bundesregierung eine effektive Implementation der EU-Gebäude-Richtlinie gewährleisten (u.a. bessere formale Implementation des Energieausweises und der Heizungsinspektion sowie effektivere Durchsetzung der EnEV durch Stichprobenkontrollen) und erfolgreich gegen Widerstände von Interessengruppen durchsetzen kann (z.B. indem sie Pro-Effizienz-Interessenkoalitionen stärkt und neben dem Ordnungsrecht auch begleitende Instrumente weiterentwickelt, beispielsweise finanzielle Anreize sowie Information und Beratung, auch um mit dem gängigen Missverständnis aufzuräumen, die EnEV sei freiwillig).
Angesichts der seit den 1980er Jahren andauernden, sehr umfassenden Modernisierung der öffentlichen Verwaltung richtet sich die Untersuchung auf die Effektivität und Wirksamkeit von Reformen i. S. ihrer politischen Ziele. Da hierbei vor allem fiskalische Motive maßgeblich waren, steht das Bestreben im Mittelpunkt, die Staatsausgaben und den Personaleinsatz durch eine schlankere Behördenorganisation zu reduzieren. Inwieweit dies auf dem Wege struktureller Reorganisationsmaßnahmen erreicht wurde, untersucht die Arbeit für die deutschen Bundesländer auf der Basis einer vergleichenden quantitativen Analyse. Hierfür wurden eigens Daten zur Behörden- und Personalstruktur der letzten 20 Jahre erhoben, anhand derer sich die Verwaltungs- und Personalentwicklung gesamthaft wie auch differenziert nach Ländern, Aufgaben, Ressorts und Behördentypen abbilden und vergleichen lässt. Dabei zeigt die deskriptive Auswertung den Umfang der stattgefundenen Veränderungen auf und lässt Rückschlüsse auf Verlauf und Strategien der Reformpolitiken zu. Die quantitative Wirkungsanalyse wiederum dokumentiert einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen strukturellen Organisations- und den damit intendierten Personalveränderungen, bestätigt mithin die Effektivität der Maßnahmen. Dabei wird auch ersichtlich, dass nicht nur die Intensität, sondern auch die Art der Veränderungen, also das organisatorische Konzept der Reformen den Grad und den Umfang des beabsichtigten Stellenabbaus beeinflussen. Hieraus lässt sich im Ergebnis auch ableiten, dass die deutschen Flächenländer im Vergleich noch ein erhebliches Konzentrationspotenzial aufweisen, um über eine Vereinfachung ihrer Behördenorganisation Effizienzpotenziale zu erschließen.
Die Arbeit befasst sich mit dem Aspekt der Steuerungsfähigkeit von Kommunalparlamenten im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit. Ausgangspunkt der Untersuchung ist (die grundsätzliche Annahme), dass Kommunalparlamente im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung über die Möglichkeit der politischen Steuerung verfügen. Diese basiert auf den in den Gemeindeordnungen getroffenen Zuständigkeitsentscheidungen für die verschiedenen kommunalen „Organe“. Forschungsleitend ist die Frage, wie sich unterschiedliche institutionelle Rahmenbedin-gungen (Können) und Akteurshandeln (Wollen) auf die Steuerungsfähigkeit von Kommunalparlamenten im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit auswirken. Der theoretische Ansatz der Untersuchung kann als akteursbezogener Institutionalismus bezeichnet werden. Im akteursbezogenen Institutionalismus erklärt sich das politische Geschehen aus institutionellen Regeln und Akteurshandeln. Bezogen auf die Machtpositionen im kommunalen Entscheidungssystem besteht die zentrale These darin, dass die interkommunale Zusammenarbeit zu einem Steuerungsverlust der Kommunalparlamente und zu einer Stärkung der Verwaltung führt. Die Arbeit basiert auf der Annahme, dass durch interkommunale Zusammenarbeit Ent-scheidungsstrukturen verändert werden. Dabei liegt es in der Natur der Kooperation, dass Entscheidungen durch ein Zusammenwirken der Beteiligten getroffen werden. Die Form der Entscheidung hängt ab von der gewählten Organisationsform für die interkommunale Zusammenarbeit. So können Entscheidungen im einfachsten Fall informell durch Absprachen zwischen den Beteiligten getroffen werden oder aber im Falle einer höheren Formalisierung, wie z. B. beim Zweckverband, in neuen Entscheidungsgremien. Diese von den Bestimmungen der Gemeindeordnungen abweichenden Entscheidungsstrukturen tangieren somit immer die selbständigen Entscheidungskompetenzen der kommunalen Organe. Die Untersuchung erfolgt in Form eines Vergleichs institutioneller Regeln aus den 3 Bundesländern Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie mit 3 Fall-beispielen aus diesen Bundesländern. Anhand der landesspezifischen Kommunalverfassungen wird der Einfluss von institutionellen Rahmenbedingungen auf politische Entscheidungen untersucht und mit der darauf folgenden Untersuchung von Fallbeispielen der Einfluss von spezifischem Akteurshandeln. Bei den untersuchten Fallbeispielen handelt es sich um eine interkommunale Zusammenarbeit in Form von Zweckverbänden.