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In dieser Arbeit werden die kuratierten Playlists von Streamingdiensten als Zugang zu Musik und damit Medium der Musikauswahl betrachtet. Die Analyse ihrer Strukturen und Gestaltung wird dabei fallbeispielhaft anhand des Musikstreamingdienstes Spotify vorgenommen. Durch anhaltend steigende Abonnementzahlen und die Etablierung im Massenmarkt wächst der Einfluss der Streamingtechnologie auf Musikkonsum und Musikverständnis. Mit einem Rezeptionskreis von potentiell mehreren hundert Millionen Musikhörenden auf der ganzen Welt ist das kuratierte Angebot und der Rahmen, in den Musik dabei gesetzt wird, von besonderer Bedeutung. Ziel dieser Arbeit ist es daher, ein tiefergehendes Verständnis davon zu gewinnen, wie das Playlistangebot als zentraler Inhalt der Plattform Spotify gestaltet ist, nach welchen Kriterien der Musikkatalog aufbereitet ist, auf welche Weise Musik dabei konnotiert wird und inwiefern die Thematik der Bildung von Filterblasen hierbei von Relevanz ist. Die Forschungsfragen, die in dieser Arbeit dafür explorativ bearbeitet werden, lauten somit: (1) Auf welche Weise wird die durch den Streamingdienstanbieter Spotify kuratierte Musik in Form von Playlists angeboten? (2) Welche Strukturen lassen sich in dem Playlistangebot finden, was wird (nicht) repräsentiert? (3) Wie ist der Künstler- und Titelkorpus in zusammengehörigen Einheiten kuratierter Playlists gestaltet? (4) Besteht durch dieses Angebot die Möglichkeit der Bildung musikalischer Filterblasen?
Im Trend des gewachsenen Interesses an Emma Kunz vonseiten der Institutionen und Künstlern der Gegenwart widmet sich die vorliegende Arbeit der Fragestellung, in welcher Art und Weise Emma Kunz’ spirituelle, abstrakte Zeichnungen in materielle-körperliche Praktiken eingebunden sind und durch diese bedingt werden. Das ist mit dem Ziel verbunden, über eine historische Kontextualisierung der Praktiken und Räume die Möglichkeitsbedingungen der künstlerischen Praxis zu analysieren und Emma Kunz als Abstraktion im Übergang zu beschreiben, die die Dichotomien zwischen Okkultismus und Wissenschaft sowie zwischen Rationalität und Irrationalität in der Moderne unterläuft. Der Fokus auf die Materialität und Körperlichkeit der Praktiken eröffnet die Möglichkeit das Verhältnis von Innerlichkeit und Spiritualität, Materialität und Politik in der Kunstgeschichtsschreibung der modernen Kunst, insbesondere der Abstraktion, neu zu konstellieren. Die Ausgangsthese dabei ist, dass der Blick auf die Praktiken eine Perspektivierung der abstrakten Zeichnungen als wesentlich in materiell-körperliche Prozesse eingebundene spirituelle Bilder ermöglicht. Die Praktiken des Pendelns und Heilens sind nicht nur Verfahren der Umwandlung und Transformation von spirituellen und materiellen Komponenten, sondern eröffnen einen Blick auf ihre Reflexivität und Kritikalität. Zu Beginn der Arbeit ist das Arbeitszimmer von Emma Kunz Ausgangspunkt der Frage nachzugehen, wie das Verhältnis der Praktiken zu den Zeichnungen methodisch zu fassen ist. Anschließend wird der Frage nachgegangen, in welcher Art und Weise Kunz’ spirituelle, abstrakte Zeichnungen in materielle-körperliche Praktiken des Pendelns und Heilens eingebunden sind, die sich mit und gegen die Moderne konstituieren und wie sie sich in der künstlerischen Praxis von Emma Kunz ein- und fortschreiben. Anhand von Kunz’ Zeichnungsmethode wird im nächsten Abschnitt die Spannung zwischen Okkultismus und Wissenschaft aufgefaltet und Emma Kunz als ein Phänomen einer Abstraktion im Übergang beschrieben, die sich zwischen den Kosmologien unsichtbarer Kräfte und dem Drang zur Grammatologie bewegt. Abschließend wird die Frage aufgegriffen, wie der Blick auf die Praktiken des Pendelns und Heilens die in der Geschichte der Abstraktion tradierte Dichotomie zwischen Spiritualität und Materialität verändert.
In den letzten Jahrzehnten hat sich das gesellschaftliche Klima in Bezug auf das Thema Homosexualität gewandelt und die Liberalität gegenüber Lesben und Schwulen hat zugenommen. Diese zunehmende gesellschaftliche Offenheit gegenüber homosexuellen Lebensweisen spiegelt sich jedoch kaum in Schulen wider. So werden Homosexualität und die gesellschaftliche Existenz von Schwulen und Lesben im Unterricht an deutschen Schulen nur vereinzelt inhaltlich als Unterrichtsgegenstand behandelt und in Materialien sowie Schulbüchern kaum widergespiegelt. Darüber hinaus zeigen Studien, dass Homophobie ein Problem an Schulen ist. Dies hebt die Bedeutung des Handelns der Lehrkraft hervor: Lehrkräfte haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Einstellungen der Schüler. Dies spielt insofern eine große Rolle, als dass statistisch betrachtet etwa fünf bis zehn Prozent der Gesamtbevölkerung homosexuell sind. Inwieweit und aus welchen Gründen Lehrkräfte das Thema Homosexualität in ihren Unterricht integrieren, ist allerdings weitgehend ungeklärt. Dies gilt vor allem für den berufsbildenden Schulbereich insgesamt sowie konkret für Berufsfachschulen und Fachschulen der Sozialpädagogik. Daraus ergibt sich eine Forschungslücke. Diese Masterarbeit widmet sich dieser und fragt: Welche Relevanz hat das Thema Homosexualität für Lehrkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen der Sozialpädagogik in Niedersachen und inwiefern wirkt sich dies auf deren Handeln im schulischen Kontext aus? Hierzu wird im zunächst der theoretischen Bezugsrahmen behandelt. Beginnend mit dem dieser Arbeit zugrundeliegenden Begriffsverständnis von Homosexualität erfolgt ein Überblick über die Schulform der Berufsfachschulen und Fachschulen der Sozialpädagogik mit anschließender Beleuchtung der (rechtlichen) Rahmenbedingungen. Daraufhin folgt zunächst eine Auseinandersetzung mit der Frage, wie Homosexualität im Kontext Schule als Thema sichtbar wird, bevor analysiert wird, inwiefern Homosexualität ein Thema in der Ausbildung von Lehrkräften ist. Anschließend wird untersucht, wie der Umgang der Lehrpersonen mit Homosexualität ist und von welchen Faktoren dies abhängig gemacht wird. Nachdem der theoretische Bezugsrahmen abgesteckt wurde, wird auf die der Analyse zugrundeliegende empirische Untersuchung im qualitativen Forschungsdesign eingegangen und die Methodik, Feldzugang und Durchführung der Studie mitsamt Erhebungsverfahren und Auswertungsverfahren beschrieben. Nach der Darstellung und Erörterung der Ergebnisse entlang der Auswertungskategorien werden abschließend diese in den Kontext zum theoretischen Teil gesetzt.
Ökologische Nachhaltigkeit in Beherbergungsbetrieben in regionalen Naturparks in der Deutschschweiz
(2014)
In der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung sollen mit partizipativen Forschungsansätzen Lösungen für einen gesellschaftlichen Wandel hin zur Nachhaltigkeit generiert werden. Allerdings fehlen bisher Begründungen und Belege für die Erwartungen, die mit der Partizipation verbunden werden, und auch die mangelnden gesellschaftlichen Veränderungen durch die transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung wurden kritisiert. Gleichzeitig legen Forschungen aus dem Feld der governmentality studies nahe, dass partizipative Prozesse auch ein gewisses Risiko bergen, Herrschaftszustände aufrechtzuerhalten. Um einen Wandel hin zur Nachhaltigkeit zu befördern, sollen in dieser Arbeit daher mit der Regierungskonzeption von Michel Foucault die Ausgestaltung der Partizipation in der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung untersucht werden und insbesondere inwieweit diese stabilisierend für die gesellschaftlichen Verhältnisse wirken kann. Dementsprechend wird die transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung auf Übereinstimmungen und Unterschiede zur neoliberalen Gouvernementalität untersucht und die Implikationen des Ergebnisses vor dem Hintergrund eines an den Brundtland Berichts angelehnten Nachhaltigkeitsverständnisses diskutiert. Die Untersuchung zeigt starke Parallelen zwischen der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung und einer neoliberalen Regierungsweise. Auch wenn diese Regierungsweise durchaus Vorteile mit sich bringt, gibt es doch Anzeichen, dass sie, und damit auch die transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung, dazu neigt, soziale Ungleichheit zu verstärken und strukturelle Gründe für Armut und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage zu vernachlässigen. Dies würde den Hauptmotiven des Nachhaltigkeitsverständnisses entgegenwirken.
"Torpedoklagen" sind seit vielen Jahren ein Thema im europäischen Zivilprozessrecht. Dabei handelt es sich um die Erhebung einer Klage vor dem Gericht eines EU-Mitgliedstaates, um damit ein Klageverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu blockieren. Obwohl es verschiedene Entscheidungen, Aufsätze und Dissertationen zum Thema gibt, sind bisher nicht alle Fragen aufgeworfen worden. Diese Arbeit soll versuchen, das Licht auf eine bisher nicht ausreichend beachtete Fallkonstellation zu werfen. Dabei wird nicht nur eine, sondern es werden mehrere Torpedoklagen erhoben. Die Masterarbeit zeigt zunächst die Grundlagen von Torpedoklagen auf. Sie beginnt daher mit der Entstehungsgeschichte des heutigen Art. 29 EuGVVO. Sodann werden die bisherigen wichtigsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bzgl. einfacher Torpedoklagen dargestellt. Nachfolgend wird grundlegend das Prinzip von Torpedoklagen samt möglicher Intention erläutert und anhand eines Beispielsfalls dargestellt. Dass die Verfahrensverzögerung ein wichtiges Ziel von Torpedoklagen ist, kann an dieser Stelle schon vorweggenommen werden. Daher werden vorab in einem Exkurs die Verfahrensdauern in den EU-Staaten dargestellt. Das ermöglicht die Einschätzung, über welche Zeiträume man bei der Verfahrensverzögerung spricht. Den Abschluss bilden dann Ausführungen zu Kosten der Torpedoklagen, da insbesondere aus Sicht des Mandanten und des Praktikers die wirtschaftlichen Umstände von Torpedoklagen in den allermeisten Fällen dafür ausschlaggebend sein dürften, ob eine solche erhoben wird oder nicht. Im Anschluss an diese Grundlagen wird zunächst untersucht, wie zu verfahren ist, wenn mehrere Torpedoklagen erhoben werden. Es wird die These aufgestellt, dass bei mehreren Torpedoklagen ein "Kaskadenprinzip" entsteht. Zur besseren Veranschaulichung der ganzen Thematik wird ein Beispielsfall gebildet. Anhand der Auslegung von Art. 29 EuGVVO wird dann überprüft, ob und wie die Vorschrift bei mehreren Torpedoklagen anzuwenden ist. In der Folge wird untersucht, ob es rechtsmissbräuchlich ist, mehrere Torpedoklagen zu erheben. Dabei wird zunächst die bisherige Rechtsprechung dargestellt und die Ansicht in der Literatur zur Rechtsmissbräuchlichkeit von einfachen Torpedoklagen abgebildet. Schließlich versucht die Masterarbeit eine Prognose anhand des bisherigen Meinungsstandes in der Rechtsprechung und Literatur abzugeben. Schließlich wird erläutert und begründet, welche Argumente nach der hier vertretenen Ansicht überzeugend sind. Nachfolgend soll zudem untersucht werden, ob es alternative Lösungsmöglichkeiten gibt.
Diese theoriegeleitete empirische Masterarbeit beleuchtet die Forschungslücke der emotionalen Führungskompetenzen als Erfolgsfaktor weiblicher Führungskräfte. Dabei wird von einer Veränderung des Führungsverständnisses in Richtung eines verstärkten Fokus der Mitarbeiterorientierung ausgegangen. Ziel der Arbeit ist die Formulierung von Implikationen für den praktischen Einsatz emotionaler Intelligenz und der darunter subsumierten Kompetenzen bei weiblichen Führungskräften. Datengrundlage bilden 14 leitfadengestützte Experteninterviews mit weiblichen und männlichen Führungskräften, Beratern und Coaches. Die Auswertung des Datenmaterials erfolgt anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010), indem die Ergebnisse durch eine Einteilung in Geschlecht, Alter und Position analysiert werden. Die Untersuchung ergibt, dass sich weibliche Führungskräfte in einem Spannungsfeld aktueller Herausforderungen befinden. Sie werden mit der Erwartungshaltung an ein vielfältiges Anforderungsprofil der modernen Führungskraft, dem Aufbruch der traditionellen Führungsphilosophie mit wachsendem Fokus der Mitarbeiterperspektive sowie der Verkörperung des weiblichen Führungsstils konfrontiert. Immer häufiger sehen sie sich dabei einem widersprüchlichen Selbstbild ausgesetzt. Damit emotionale Intelligenz als erfolgreiche Kompetenz weiblicher Führungskräfte genutzt werden kann, gilt es, bestehende Stereotype aufzubrechen und die Anwendung individueller Führungsstile zu ermöglichen.
In Deutschland herrscht Bildungsföderalismus: Für den Bereich der Schulen kann das Kultusministerium eines Bundeslandes als oberste Landesbehörde für Angelegenheiten der Bildung weitgehend in eigener Zuständigkeit allein entscheiden. Obwohl in den sechzehn Bundesländern in verschiedenen Aspekten der Bildungspolitik Unterschiede bestehen, existiert im Hinblick auf die Schulfächer eine große Schnittmenge. Ein Fach "Gesundheit" konnte sich trotz immer wieder aufkommender öffentlicher Diskussionen nach einem solchen verpflichtenden Schulfach in Deutschland bisher lediglich in einigen Schulformen des beruflichen Bereichs durchsetzen. Dort ist es sogar möglich, mit dem Fach "Gesundheit" die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Eine fundierte Auseinandersetzung mit der Forderung nach einem allgemeinbildenden, möglichst früh schon einsetzenden Pflichtfach "Gesundheit" in den Schulen hat in Deutschland bisher nur rudimentär stattgefunden. Um mehr Struktur in die Diskussion zu bringen und einem weiteren Austausch eine breitere, Fakten basiertere Grundlage zu verleihen, soll in dieser Arbeit zunächst für die allgemeinbildenden Schulformen der nichtgymnasialen Sekundarstufe 1 bundesweit untersucht werden, ob obligatorisch eingeführte "Gesundheits"-Schulfächer im Fächerkanon existieren. Darunter sollen Fächer verstanden werden, die ihrer Bezeichnung nach dem Themenfeld Gesundheit zugeordnet werden können (wie z.B. ein potenziell vorhandenes Schulfach Ernährung oder Glück), jedoch nicht dem traditionellen Fächerkanon angehören. Im Fall von Befunden sollen diese Fächer im Hinblick auf ihre "Gesundheitsrelevanz" bewertet werden. Darüber hinaus sollen Einflussfaktoren, Umsetzungsbedingungen und konzeptionelle Hinweise für die Einführung eines eigenständigen Schulfaches "Gesundheit" an allgemeinbildenden Schulen eruiert und diskutiert werden.
Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, an den im Ursprung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zugrundeliegenden Kooperationsgedanken anzuknüpfen und eine möglichst für alle an Bauvorhaben Beteiligten nachhaltige und akzeptable Lösung für eine gemeinsame Behebung der nicht vermeidbar auftretenden Bauablaufstörungen herauszuarbeiten. Im Rahmen dieser Lösung soll gewährleistet werden, dass die in der Regel notwendigen, baubegleitenden Fehlerkorrekturen effektiv und unkompliziert auf der operativen Ebene gemeinsam durchgeführt werden. Der sofortige Handlungs- und Entscheidungswille vor Ort soll durch die vereinbarten Vertragsordnungen begünstigt, unterstützt, gefördert und erleichtert werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass eine gemeinsame Handlung oder Entscheidung vor Ort immer als grundsätzlich richtig eingestuft wird und durch die allgemeinen Vertragsordnungen im Gegensatz zu einer einseitigen Anordnung präferiert wird. Es muss sichergestellt werden, dass einerseits wieder die Zusammenarbeit und Kooperation im Fokus der Interessen aller Beteiligten stehen und andererseits klare gesetzliche oder vertragliche Regelungen existieren, die eine solche Mitarbeit fördern. Der Raum für eine potenzielle Konfliktentstehung soll maximal verringert werden. Als Ergebnis soll ein Formulierungsvorschlag für den § 19 VOB/B mit der Überschrift “Kooperationspflichten“ herausgearbeitet werden. Aus diesen Pflichten sollen auch Rechte und damit verbundene Vorteile ableitet werden, welche eine Kooperation fördern.
Mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA) für Bauleistungen existiert ein verbindliches dreiteiliges Regelwerk, welches allen Bauverträgen zugrunde gelegt werden kann. Teil B beinhaltet die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und definiert die Abwicklung der beauftragten Leistungen. Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials kommt es dabei nicht selten zu Gerichtsverfahren mit hohen Kosten und Risiken. Diese Streitigkeiten behandelt inhaltlich der § 18 VOB/B. Gemäß § 18 Abs. 2 VOB/B wird ein außergerichtliches Verfahren im Umgang mit Meinungsverschiedenheiten beschrieben. Kostenaufwendige Gerichtsprozesse können durch die Inanspruchnahme der Verfahrensarten gem. § 18 VOB/B vermieden werden. Speziell das Verfahren gem. § 18 Abs. 2 VOB/B beschreibt ein Schlichtungsverfahren, welches sich im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen durch seine Kostenneutralität und verhältnismäßig kurze Verfahrensdauer auszeichnet. Mit der vorliegenden Arbeit wird herausgearbeitet, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dieses Verfahren zu stärken. Dazu werden als Erstes die Grundlagen des Bauvertrags dargelegt. Das zweite Kapitel befasst sich umfänglich mit Konfliktursachen und ihre Auswirkungen in Bauvorhaben. Im dritten Kapitel werden die Verfahrensarten nach § 18 VOB/B als Streitbeilegungsinstrumente des öffentlichen Auftraggebers detailliert vorgestellt und im vierten Kapitel die praxisbezogene Anwendung des Verfahrens nach § 18 Abs.2 VOB/B beleuchtet. Die Darstellung der Praxiserfahrungen sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer führt zu den Schwächen und Stärken des Verfahrens. Im fünften Kapitel folgt die Betrachtung der Wiederstände, die eine Weiterentwicklung des Verfahrens entgegenstehen und gleichzeitig werden die Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz des Verfahrens aufgezeigt.
Die heutige industrielle Landwirtschaft birgt vielfältige Probleme wie die Degradierung der Böden, den Verlust von Biodiversität, Nitrate im Grundwasser sowie die hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Einen möglichen Lösungsansatz bietet das Konzept der regenerativen Landwirtschaft, welches weltweit zunehmend Beachtung findet. Deren Ziel ist es, Agrarökosysteme und insbesondere die Böden kontinuierlich zu verbessern, indem durch bestimmte landwirtschaftliche Methoden und ganzheitliches Management unter anderem gestörte Nährstoff-, Wasser- und Kohlenstoff- Kreisläufe wieder geschlossen werden. Die Verwendung von Pflanzenkohle als Bodenhilfsstoff könnte ein mögliches Werkzeug der regenerativen Landwirtschaft sein, da Forschungen gezeigt haben, dass Pflanzenkohle durch ihre spezifischen Eigenschaften in der Lage ist, die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Bodens langfristig zu beeinflussen und dadurch zum Bodenaufbau beizutragen. Es handelt sich jedoch um eine vergleichsweise neue Methode, die in Deutschland bislang wenig praktiziert wird, und es gibt einige Kritik an der Produktion und Verwendung von Pflanzenkohle. Das Ziel der Arbeit ist es daher herauszufinden, ob und auf welche Weise die Verwendung von Pflanzenkohle im Ackerbau ein Bestandteil einer regenerativen Landwirtschaft in Deutschland sein kann. Hierfür wurden auf Grundlage der vorhandenen Literatur einige Thesen aufgestellt. Für die empirische Erhebung von Praxiswissen wurden leitfadengestützte Experteninterviews mit je einem Vertreter der Anbauweisen biologisch-dynamisch, organisch-biologisch und der Permakultur geführt. Die Ergebnisse wurden ergänzt durch ein Interview mit einer Expertin aus dem Bereich der Pflanzenkohleproduktion, um technische Details zu konkretisieren. Im Ergebnis wird unter anderem deutlich, dass der Pflanzenkohleeinsatz für jede Fläche gründlich überlegt werden muss. Allgemein sollte Pflanzenkohle nur in kleinen, dezentralen landwirtschaftlichen Systemen eingesetzt werden und Teil einer Abfall-Management-Strategie sein. Es müssen sowohl das Ziel der Anwendung, als auch die Eigenschaften der eingesetzten Kohle bekannt sein und ein Einsatz sollte nur in einem System erfolgen, welches bereits regenerativ bewirtschaftet wird.