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Einhergehend mit politischen, naturbezogenen und konjunkturellen Herausforderungen der Tourismusbranche sehen sich Reisebüros auch im Wettbewerb mit neuen Medien. Beratungsqualität im Face-to-Face Vertrieb muss sich in diesem Zusammenhang der Diskussion stellen, womit traditionelle, konzern-eigene Reisebüros ihre Existenzberechtigung behalten. Die Erfassung persönlicher Faktoren im Gespräch, die weichen Erfolgsfaktoren in Bezug zu Beratungsqualität von Reisebüromitarbeitern, stehen im zentralen Forschungsinteresse. Die daraus resultierenden Fragenstellungen lauten unter anderem: Welche Softskills der Reisebüromitarbeiter sind notwendig, um ein gutes Beratungsgespräch zu führen? Lassen sich Softskills von Reisebüromitarbeitern methodisch erfassen? Was unterscheidet umsatzstarke von umsatzschwachen Beratern in der Reisevermittlung? Die Zielsetzung ist ein innovatives und adaptives Konzept zur Steigerung der Beratungsqualität von Reisebüromitarbeitern und damit zur Erfolgsicherung konzerngesteuerter Reisebüros. Zur Konkretisierung wurde die SERVQUAL-Methode ausgewählt, da sie sich durch eine Doppelskala auszeichnet, um die Lücke zwischen erwarteter und wahrgenommener Beratungsqualität zu messen. Dies bedeutete jedoch auch, dass die Probanden zu jeder gestellten Frage zwei unterschiedliche Antworten geben mussten. Eine zur tatsächlich erlebten, wahrgenommenen Qualität, in dieser Arbeit zur Beratungsqualität und eine zu den subjektiven Erwartungen an die eigene Leistung. Die Mitarbeiterbeurteilung der Beratungsqualität erfolgte durch die SERVQUAL Dimensionen Annehmlichkeit des tangiblen Umfeldes, Zuverlässigkeit, Reaktionsfähigkeit, Leistungskompetenz, Einfühlungsvermögen und wurde um die Dimension Kommunikationsfähigkeit ergänzt. Grund hierfür ist, von Reisebüromitarbeiter werden gleichzeitiges kunden- und auch umsatzorientiertes Arbeiten erwartet. Sie haben dabei einen hohen Anspruch zu erfüllen. Neben dem fachlichen Wissen sind Fähigkeiten in der verbalen und nonverbalen Kommunikation ebenso notwendig wie eine nach innen (zum Konzern, dem Büro und den Kollegen) und nach außen (kundenorientierte) gerichtete Kommunikation. Dies ließ eine Erweiterung des SERVQUALS um Kommunikation für nötig erscheinen. Im weiteren Verlauf wurden auch Schulungen der Reisebüromitarbeiter, in Ergänzung zu früheren Voruntersuchungen, mit einbezogen. Das gewählten SERVQAUL-Verfahren wie auch die Faktorenanalyse boten sich für die vorliegenden Fragestellungen zu den Schlüsselfaktoren der Mitarbeiter geradezu an und haben zu umfangreichen Erkenntnissen geführt. Voraussetzung der gewonnenen Erkenntnisse waren einerseits theoretische Analysen zur Beratungsqualität im Vorfeld, Würdigung bisheriger Untersuchungen des Reisebürovertriebes und die dargestellte empirische Forschung. In der Voruntersuchung wurden die unabgesicherten und subjektiv orientierungsweisende Meinungen der Praktiker hinzugezogen. Konkretisierend zeigt das Ergebnis des mehrjährigen Forschungsprojektes eine eher langfristige Entwicklung der Beratungsqualität von Reisebüromitarbeitern auf. Die Bemühung lag darin, Verbindungen zwischen praktischem Knowhow und Idealvorstellungen von Beratungsqualität mit den Theorien der Wirtschaftswissenschaften zwecks Erkenntnisfortschrittes zu finden.
Die Fragestellung dieses Forschungsvorhabens resultiert aus der Praxis: Was ist ein christliches Hotel? Wie konkretisieren sich die christlichen Wertehaltungen im betrieblichen Alltag eines Hotels in Deutschland? Gibt es in der betrieblichen Praxis Unterschiede zwischen christlichen und nicht christlichen Hotels aus Sicht der Mitarbeiter christlicher Hotels, und wenn ja, welche sind das? Können christliche Hotels ihre Werte im Personalmarketing als Anreize verwenden? Welche Anreize erwarten die Mitarbeiter christlicher Hotels grundsätzlich von ihren Arbeitgebern? Gibt es Unterschiede in den Bewertungen der Wichtigkeit der christlichen Ausrichtung christlicher Hotels je nach Glaubenszugehörigkeit (christlich, andere, ohne) der Mitarbeiter? Da die Anwendung bzw. Konkretion christlicher Werte im betrieblichen Kontext nicht vom kulturellen außerbetrieblichen Umfeld getrennt betrachtet werden kann, beziehen sich die vorliegenden Ausführungen allein auf christliche Hotels in Deutschland. Das Objekt „Christliches Hotel“ wurde bislang in der Forschungsliteratur noch nicht näher beschrieben. Um den Forschungsgegenstand "Christliches Hotel" zunächst näher zu beschreiben, wird das in der Qualitätsdiskussion bekannte EFQM Excellence Modell herangezogen und anhand des Werteinventars unternehmensrelevanter christlicher Werte auf die Hotellerie übertragen. Dieses entwickelte EFQM Excellence Modell - auch EFQM Excellence Modell Hotel "C" genannt - dient einer ersten Konkretion des Forschungsgegenstandes und bildet zum anderen die Basis für die empirische Studie. Hierfür wurden 276 Mitarbeiter christlicher Hotels befragt, wie sie die im Rahmen des EFQM Excellence Modell Hotel "C" konkretisierten Werte im Management ihres Arbeitgeberhotels wahrnehmen und im Vergleich zu nicht christlichen Hotels und zudem bezüglich der Wichtigkeit bewerten. Die Studienergebnisse zeigen, dass die befragten Mitarbeiter christliche Hotels in den EFQM Konstrukten Führung, Strategie, Mitarbeiter und Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie in den kulturbezogenen Konstrukten Christliche Werte und Ergänzende christliche Werte im Vergleich zu nicht christlichen Hotels als signifikant besser bewerten. Christliche Werte, sofern sie nicht explizit als solche bezeichnet werden, sind den Mitarbeitern christlicher Hotels in Deutschland unabhängig von ihrer Glaubenszugehörigkeit gleich wichtig. Christlich gläubigen Mitarbeitern christlicher Hotels in Deutschland ist - explizit gefragt - die christliche Ausrichtung ihres Arbeitgebers signifikant wichtiger als Mitarbeitern ohne Glaubenszugehörigkeit. Christliche Werte spielen für die Mitarbeiter christlicher Hotels in Deutschland zusammenfassend eine wichtige Rolle. Diese immateriellen Werte sind starke Beitrags- und Bleibeanreize, die christliche Hotels im Personalmarketing verwenden können. Dies gilt umso mehr, wenn die christlichen Werte von den christlichen Hotels in Deutschland nicht nur explizit als solche zusammenfassend genannt, sondern konkret und vor allem realitätsgetreu dargestellt werden.
Das Recht der Freileitung im Spannungsfeld planerischer, technischer und ökologischer Anforderungen
(2019)
Die Energiepolitik in Deutschland hat in den letzten Jahren umfassende Veränderungen erfahren. In den Fokus rücken dabei immer mehr die erneuerbaren Energien. Deren Anteil an der gesamten Energieerzeugung wird in Zukunft weiter ansteigen. Hintergrund ist die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung: Im Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung von 2010 wird eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40% bis zum Jahr 2020 und bis zum Jahr 2050 sogar um 80% gegenüber dem Stand von 1990 angestrebt. Neben dem Energiekonzept der Bundesregierung stellen das Reaktorunglück von Fukushima und die damit verbundene Energiewende 2011 eine wesentliche Zäsur für die Energiepolitik in Deutschland dar. Die Folge war ein beschleunigter Ausstieg aus der Kernenergie sowie die sofortige Abschaltung von acht Kernkraftwerken. Neben der Laufzeitverkürzung und Stilllegung von Atomkraftwerken wurde auch das aus mehreren neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen bestehende Energiepaket verabschiedet. Dort wurde mit der Einführung der §§ 12a ff. Energiewirtschaftsgesetz erstmalig eine bundesweite Bedarfsplanung für den Bau von Höchstspannungsleitungen festgelegt. Zudem erfolgte mit der Einführung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) erstmalig ein bundesweit gültiges Gesetz für die Planung von Vorhaben auf der Ebene der Höchstspannungsnetze. Die vorliegende Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund die Frage, ob durch die neu geschaffenen Regelungen des NABEG für Höchstspannungsleitungen eine Beschleunigung innerhalb des Planungsverfahrens erreicht werden kann und ob die mit dem NABEG verfolgten Ziele umgesetzt worden sind. Dabei wird aufgezeigt, wie sich die Zielsetzungen des NABEG zu denjenigen Zielen der im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu beachtenden, sonstigen fachspezifischen Gesetzen verhalten. Der Beschleunigungsgedanke darf nicht dazu führen, dass umwelt-, immissionsrechtliche und sonstige fachgesetzliche Aspekte an Gewicht verlieren. Dabei werden auch mögliche Probleme der jetzigen Gesetzeslage beim Freileitungsausbau sowie weitere gesetzliche Möglichkeiten, die Beschleunigung des Netzausbaus zu erreichen, aufgezeigt.
Viele Betriebsgastronomien in Deutschland sehen sich vor die Herausforderung steigender Gästeansprüche, zunehmenden Kostendrucks und oftmals auch konkurrierender Speisenanbieter gestellt. Hinzu kommt in vielen Betrieben die Forderung der Gäste oder des Managements nach einem Angebot gesundheitsfördernder Speisen und Getränke. Dieses kann z. B. durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) zertifiziert werden. Die innerbetriebliche Umsetzung und Kommunikation des erweiterten, gesundheitsfördernden Speisenangebotes muss indes gesteuert werden. Hierfür bietet sich die Erstellung einer Balanced Scorecard nach Kaplan und Norton an. Diese berücksichtigt neben finanzorientierten Kennzahlen auch ausdrücklich qualitative Ziele und stellt deren wechselseitige Einflüsse in Ursache-Wirkungs-Ketten dar. Die vorliegende Bachelorarbeit spezifiziert eine Balanced Scorecard auf die Anforderungen einer Betriebsgastronomie, die ein DGE-zertifiziertes Speisenangebot etablieren möchte. Zu diesem Zweck werden für die vier Perspektiven einer Balanced Scorecard strategische Ziele vorgeschlagen und deren Ursache-Wirkungs-Beziehungen grafisch in einer Strategy Map dargestellt. Die ebenfalls durchgeführte empirische Untersuchung DGE-zertifizierter Betriebe zeigt, dass durch die Einführung eines gesundheitsfördernden Speisenangebotes die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeitergesundheit positiv beeinflusst werden kann. Zudem ist eine Steigerung des Umsatzes durch die Gewinnung neuer Gäste und den Zusatzverkauf komplementärer Produkte möglich.
Der Begriff Blockchain tritt zum ersten Mal in Verbindung mit der Kryptowährung Bitcoin im 21. Jahrhundert auf. Das anfänglich beschriebene Protokoll von Bitcoin hat sich mittlerweile zu einem Phänomen entwickelt, dass unter dem Begriff Kryptoökonomie zusammengefasst wird. Mittlerweile ist Bitcoin nicht mehr die einzige Kryptowährung: Innerhalb der letzten sieben Jahre hat sich ein großes, vielseitiges Universum von Kryptowährungs- und Kryptotransaktionssystemen entwickelt. Diese Arbeit vergleicht zwei dieser Kryptowährungssysteme: das erwähnte dezentrale Zahlungssystem Bitcoin sowie Ethereum, eine Entwicklungsplattform für dezentrale Applikationen. Zuerst wird ein allgemeiner und historischer Überblick gegeben. Die beiden Systeme Bitcoin und Ethereum, die Blockchain und Geld und Währungsdefinition werden betrachtet. Anschließend werden für ein besseres Verständnis der Blockchain relevante Aspekte der Kryptografie vorgestellt. Besonderer Fokus liegt dabei auf asymmetrischen Algorithmen und Hash-Funktionen. Daraufhin werden die Bitcoin Blockchain und die Ethereum Blockchain gesondert und detaillierter beleuchtet. In der Folge werden Bitcoin und Ethereum im Allgemeinen und die Blockchains jener im Speziellen miteinander verglichen. Die Vergleichspunkte orientieren sich sowohl an ökonomischen als auch an technischen Gesichtspunkten. Abschließend wird das Ergebnis des Vergleichs präsentiert und ein Fazit gezogen.
Diese Studie untersucht die Wirkung einer verpflichtenden externen Begutachtung von Gründungsvorhaben im Rahmen der Ich-AG-Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Unter Verwendung von prozessproduzierten Daten zu den Gründern und ihren Vorhaben wird geprüft, inwieweit sich Unterschiede zwischen Gründern im Arbeitsagenturbezirk Lüneburg, die unter diese Regelung fallen und solchen, die dies nicht tun, ergeben. Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass keine Unterschiede in beobachtbaren Merkmalen zwischen diesen Gründern bestehen, was ein Hinweis auf die Wirkungslosigkeit der externen Begutachtung sein kann.
Die Digitalisierung ermöglicht es, die Anwendung von Scoring Systemen auf verschiedene Lebensbereiche auszuweiten und Verhalten von Kunden und Konsumenten vorherzusagen und zu steuern. Gezielt eingesetzte Incentives, die an einen bestimmten Score geknüpft sind, werden häufig genutzt, um das gewünschte Verhalten zu erreichen. Um die Erkenntnisse zur Wahrnehmung von Scoring Systemen zu erweitern, wurde in dieser Studie die Einstellung zu Scoring Systemen erfasst und untersucht, inwieweit potenzielle individuelle und funktionelle Einflussfaktoren auf die Einstellung wirken. Dafür wurde eine Online Umfrage mit 125 Teilnehmenden aus Deutschland umgesetzt. Zu Erfassung der Einstellung wurde je ein Scoring Szenario inklusive Incentives für die Bereiche Gesundheit, Mobilität und Finanzen konstruiert, das die Teilnehmenden bewerten sollten. Die Incentives wurden als funktionelle Faktoren zusammengefasst, und es wurde vermutet, dass sie die Einstellung zu Scoring beeinflussen. Als individuelle Faktoren wurden einmal die Selbsteinschätzung Scoring-relevanten Verhaltens festgelegt und einmal die Persönlichkeitsvariable Narzissmus. Es wurde davon ausgegangen, dass beide Variablen einen Einfluss auf die Einstellung haben und einen positiven Zusammenhang aufweisen. Bei der Überprüfung der Hypothesen zeigte sich, dass sowohl die Incentives als auch die Selbsteinschätzung einen signifikanten Einfluss auf die Einstellung zu Scoring haben. Für den Einfluss von Narzissmus konnten keine signifikanten Ergebnisse gefunden werden. Für die Faktoren Alter, Geschlecht und Erfahrung mit Scoring wurde ebenfalls ein Einfluss vermutet, weshalb eine zusätzliche explorative Analyse für diese Faktoren durchgeführt wurde, bei der allerdings keine signifikanten Ergebnisse zustande kamen. Des Weiteren zeigte sich, dass Scoring auch über verschiedene Szenarien hinweg insgesamt als eher negativ bewertet wird. Die eingesetzten Incentives wurden ebenfalls als negativ bewertet.
Die Qualität der Risikoberichterstattung der DAX 30 - Empirische Analyse der Einhaltung des DRS 20
(2016)
Vor dem Hintergrund der 2004 durchgeführten Reform auf dem Handwerksmarkt sollte anhand einer theoretisch-empirischen Analyse überprüft werden, ob Informationsasymmetrien bezüglich der Qualität auf dem Handwerksmarkt in unterschiedlicher Stärke auftreten und dementsprechend auch eine differenzierte Regulierung erfordern sowie inwieweit marktendogene und wirtschaftspolitische Lösungsmöglichkeiten zum Abbau von Informationsasymmetrien auf dem deutschen Handwerksmarkt wirken. Als empirische Datengrundlage wurde dazu eine Haushaltsumfrage durchgeführt, die neben der Ermittlung des Informationsnachfrageverhaltens auch die Beurteilung handwerklicher Qualität durch private Bauherren zum Ziel hatte. Die Befragung zeigt, dass trotz des Meisterbriefes Informationsasymmetrien auf den einzelnen Märkten bestehen, so dass eine über alle Gewerke geltende und den Wettbewerb stark einschränkende Regulierung in Frage gestellt werden muss. Die aus den Ergebnissen der Befragung deutlich gewordene Anwendung marktendogener Reputationsmechanismen zur Lösung von Informationsasymmetrien macht gleichzeitig den Schutz der Konsumenten als Regulierungsbegründung fraglich. Dies wird verstärkt durch die in der Befragung deutlich gewordene hohe Nutzung spezialisierter Dritter, die aufgrund ihrer Fachkenntnis keinen expliziten Verbraucherschutz benötigen sollten. Die Handwerksnovelle 2004 stellt somit insbesondere durch die Auflockerung der Marktzutrittsbeschränkungen aus informationsökonomischer Sicht einen Schritt in die richtige Richtung dar.
Diese theoriegeleitete empirische Masterarbeit beleuchtet die Forschungslücke der emotionalen Führungskompetenzen als Erfolgsfaktor weiblicher Führungskräfte. Dabei wird von einer Veränderung des Führungsverständnisses in Richtung eines verstärkten Fokus der Mitarbeiterorientierung ausgegangen. Ziel der Arbeit ist die Formulierung von Implikationen für den praktischen Einsatz emotionaler Intelligenz und der darunter subsumierten Kompetenzen bei weiblichen Führungskräften. Datengrundlage bilden 14 leitfadengestützte Experteninterviews mit weiblichen und männlichen Führungskräften, Beratern und Coaches. Die Auswertung des Datenmaterials erfolgt anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010), indem die Ergebnisse durch eine Einteilung in Geschlecht, Alter und Position analysiert werden. Die Untersuchung ergibt, dass sich weibliche Führungskräfte in einem Spannungsfeld aktueller Herausforderungen befinden. Sie werden mit der Erwartungshaltung an ein vielfältiges Anforderungsprofil der modernen Führungskraft, dem Aufbruch der traditionellen Führungsphilosophie mit wachsendem Fokus der Mitarbeiterperspektive sowie der Verkörperung des weiblichen Führungsstils konfrontiert. Immer häufiger sehen sie sich dabei einem widersprüchlichen Selbstbild ausgesetzt. Damit emotionale Intelligenz als erfolgreiche Kompetenz weiblicher Führungskräfte genutzt werden kann, gilt es, bestehende Stereotype aufzubrechen und die Anwendung individueller Führungsstile zu ermöglichen.
Entwicklungen und Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft im ländlichen Raum - Der Kreis Höxter
(2014)
In der vorliegenden Thesis wird ein interdisziplinäres, exploratives und handlungsorientiertes Problemgerüst durchleuchtet. Als übergeordneter Forschungsgegenstand wird zum einen der Stadt-Land-Unterschied im Rahmen kultur- und kreativwirtschaftlicher Strukturentwicklung betrachtet. Zum anderen werden konkrete Handlungsoptionen zur Förderung der Wirtschaftsbranche für regionalpolitisch Verantwortliche in ländlichen Räumen entworfen und aufgezeigt. Folgende Leitfragen werden herangezogen: Welche standortfaktoriellen Vorteile bezüglich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen bieten ländliche Räume für die Kultur- und Kreativwirtschaft (im Gegensatz zu städtischen Räumen)? Welche Handlungsspielräume haben regional- und wirtschaftspolitisch Verantwortliche im Hinblick auf die kulturelle Entwicklung von ländlichen Räumen? Wie lässt sich konkret eine im Sinne der Standortattraktivität agierende Wirtschaftsförderung mit einer Stärkung der Kulturlandschaft vereinbaren?
Mit der vorliegenden Arbeit werden die bis Ende 2020 entstandenen gesetzlichen Strukturen und Instrumente zum Ausbau erneuerbarer Energien aus rechtswissenschaftlicher Perspektive eingeordnet, um der Frage nachzugehen, mit welchen Ansätzen und in welchem Umfang der Rechtsrahmen die verschiedenen Entwicklungen zur Erreichung der Ausbauziele für die erneuerbaren Energien einerseits und damit deren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele steuern kann. Darüber hinaus wird beleuchtet, welche Reformperspektiven aus den bisherigen Entwicklungen abgeleitet werden können oder sollten. Dazu werden die Strukturen und Elemente des Erneuerbare-Energien-Rechts sowie dessen Entwicklungslinien herausgearbeitet und bewertet. Dieser Schritt erfolgt durch die Analyse einzelner, für das Recht der erneuerbaren Energien prägender Strukturen und Entwicklungsschritte, etwa der Schaffung neuer Instrumente wie der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien, der Beschreibung der prägenden Strukturelemente und Wirkungszusammenhänge in dem sich im Laufe von 30 Jahren herausgebildeten Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor oder anhand der Einordnung von tiefgreifenden gesetzgeberischen Veränderungen wie der Umstellung auf Ausschreibungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Diese Einzelbeobachtungen werden dann in Beziehung zueinander gesetzt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der hinter den Entwicklungen erkennbaren Gründe herausgearbeitet und in einen übergeordneten Gesamtkontext. Die Arbeit gliedert sich in vier Schritte, die sich einer kurzen einleitenden Problemskizze in Teil 1 anschließen: die grundlegende Analyse zu Recht und Klimaschutz sowie zur Rolle des Rechts bei der Transformation (Teil 2), eine umfassende Bestandsaufnahme zu den Bausteinen des Erneuerbare-Energien-Rechts, den Entwicklungslinien und deren Einordnung (Teil 3), ein Zwischenfazit, das die Gründe für die beobachteten Entwicklungslinien und Strukturen zusammenfasst und eine Einordnung des Rechts der erneuerbaren Energien in den größeren Kontext des Umweltenergierechts (Teil 4) sowie abschließend ein auf einer Einordnung des Rechts der erneuerbaren Energien in den Kontext der neu entstehenden Klimaschutzgovernance beruhenden Ausblick auf mögliche Themenfelder der weiteren Rechtsfortbildung (Teil 5).
In Zeiten, in denen die Gastronomie mit starken Umsatzeinbußen zu kämpfen hat, wie es in den vergangenen Jahren der Fall war, ist es für die Unternehmen von großer Bedeutung, ihre Konzepte so zu gestalten, daß sie den Erwartungen der Verbraucher soweit wie möglich entsprechen. Hierfür ist umfangreiche Kenntnis über die Gäste bzw. potentiellen Gäste erforderlich, um sich gegenüber den Mitbewerbern erfolgreich auf dem gastronomischen Markt zu positionieren bzw. zu profilieren.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Erlebnisqualitätsmessung. Hierfür werden sowohl der Erlebnisbegriff als auch der Customer Experience Management Ansatz herangezogen als auch Modelle zur Qualitätsmessung analysiert. Das Customer Experience Management kann als Weiterentwicklung des klassischen Qualitätsmanagements verstanden werden und integriert insbesondere die Ansätze des Markenmanagements. Schließlich liefert der empirische Teil der Arbeit wesentliche Erkenntnisse darüber, wie Erlebnisqualität gemessen werden kann und wodurch sie beeinflusst wird. Dies erfolgt am Beispiel einer durch einen Reiseveranstalter organisierten Badepauschalreise, sodass die Ergebnisse unmittelbar in Implikationen für die künftige Gestaltung einer Urlaubsreise münden.
Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass die exportierenden Firmen den nur für den Inlandsmarkt produzierenden Firmen in vieler Hinsicht überlegen sind – sie sind im Durchschnitt größer, produktiver und innovativer, und sie waren dies schon, bevor sie mit dem Export begonnen haben. Eine offene Frage ist, wie und in welchem Maße die Firmen dann vom Export profitieren. Ökonometrische Auswertungen auch der Basis von Längsschnittdaten von Firmen zeigen nur selten positive Auswirkungen der Exportaktivitäten. Dies kann auch an den hierbei verwendeten Methoden liegen, denn ein Vergleich der exportierenden Firmen mit sich selbst in einer Situation ohne Export ist ja nicht möglich. Eine direkte Befragung von Exporteuren kann hier neue Erkenntnisse bringen. Eine Befragung von exportierenden Firmen aus den IHK-Bezirken Lüneburg- Wolfsburg und Stade zeigt, dass die Firmen sehr heterogen sind – nicht alle profitieren in gleicher Weise und in gleichem Maße vom Export. Große positive Effekte finden sich bei mehr als der Hälfte der Firmen bezogen auf Wachstum, Kapazitätsauslastung und Erträge sowie bei rund 40 Prozent mit Bezug auf den Ausgleich inländischer Konjunkturschwankungen. Umgekehrt sieht es bei den „Lerneffekten“ (Anregungen von Auslandskunden zur Verbesserung der Produkte; Steigerung der Produktivität als Reaktion auf höheren Wettbewerbsdruck auf Auslandsmärkten; bessere Einschätzung der eigenen Konkurrenzfähigkeit aufgrund von Kontakten mit Konkurrenten auf Auslandsmärkten und daraus folgende entsprechende Reaktionen) aus – hier überwiegen deutlich die Angaben wonach keine oder allenfalls geringe Effekte vorliegen. Was erklärt die in der Befragung festgestellten Unterschiede zwischen den Firmen in Bezug auf die Auswirkungen der Exporttätigkeit? Als zentrales Ergebnis können wir festhalten, dass bis auf den Exportanteil am Umsatz keine der anderen betrachteten Firmeneigenschaften wie Größe, Dauer der Exporterfahrung, Forschungs- und Entwicklungstätigkeit oder Auslandsniederlassungen ausschlaggebend dafür sind, ob eine Firma vom Export in verschiedener Hinsicht positiv beeinflusst wird oder nicht. Vom Export können also sehr unterschiedliche Firmen gleichermaßen profitieren, wobei tendenziell die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein starker positiver Effekt zu beobachten ist, mit zunehmendem Anteil des Auslandsumsatzes am Umsatz ansteigt. Simulationsrechnungen mit den geschätzten Modellen zeigen hierbei: Wenn es Effekte des Exports gibt, dann werden diese in der Regel erst ab einem Exportanteil am Umsatz von mindestens 25 Prozent deutlich.