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Diese Studie untersucht mit Hilfe eines neu verfügbaren Datensatzes aus Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit, der Stichprobe der integrierten Erwerbsbiographien, die Wirkung einer verpflichtenden Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Arbeitnehmer in Deutschland. Wir nutzen die exogene Senkung dieser Quote durch die Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ als natürliches Experiment und schätzen die Änderung in der Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigungsaufnahme durch regressionkorrigierte Difference-in-Difference-Schätzer. Unsere Ergebnisse legen nahe, dass die Änderung der Beschäftigungsquote die Beschäftigungschancen von Schwerbehinderten weder verbessert noch verschlechtert hat.
Die vorliegende Längsschnittuntersuchung der BA-geförderten Gründungskohorte des zweiten Halbjahres 2003 im Agenturbezirk Uelzen vergleicht mittels einer schriftlichen Befragung drei Jahre nach Gründungsbeginn schwerpunktmäßig ÜG- und ExGZ-Gründungen hinsichtlich erfolgsbezogener Merkmale. Zusätzlich werden die im Rahmen der Befragung erhobenen Informationen zur Gründungsmotivation, Gründungsvorbereitung, den finanziellen Rahmenbedingungen und der Bedeutung bestimmter Förderbedingungen für die Gründer ausgewertet. Bei einer Rücklaufquote von ca. 19 Prozent liegen 32 verwertbare ÜG- und 43 ExGZ-Fragebögen vor. Zur Überprüfung der Unterschiede von ÜG- und ExGZ-Gründungen werden T-Tests genutzt. Die Ergebnisse bestätigen erneut das Vorliegen einiger signifikanter Unterschiede zwischen ÜG- und ExGZGründungen.