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Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der zukünftigen Entwicklung des Electronic Government (E-Government).
This paper uses data from the German Socio-Economic Panel for the years 2000 to 2005 to study the earnings differential between self- and dependent employed German men. Constructing a counterfactual earnings distribution for the self-employed in dependent employment and using quantile regression decompositions we find that the earnings differential over the distribution cannot be explained by differences in endowments. Furthermore, low-earning self-employed could earn more in dependent employment. Finally, the observed earnings advantage for the self-employed at the top of the earnings distribution is not associated with higher returns to observable variables.
Zusammenfassung Die Ergebnisse über die wir im Folgenden berichten, wurden im Rahmen einer Studie über die Wettbewerbssituation der Arbeitnehmer ermittelt, die im April 2009 durchgeführt wurde. In dem hier vorliegenden Kurzbericht befassen wir uns mit der etwas spezielleren Frage, wie die Arbeitnehmer die augenblickliche Krisenlage beurteilen. Insgesamt zeigt sich eine nicht unbeträchtliche Verunsicherung. Optimismus ist eher selten, viele Arbeitnehmer berichten über eine Verschlechterung des Betriebsklimas, fast jeder zweite der Befragten ist nicht sicher, ob er seinen Arbeitsplatz behalten kann, etwa jeder achte geht sogar fest davon aus, ihn zu verlieren. Die Kommunikationspolitik der Arbeitgeber wird vielfach als unbefriedigend wahrgenommen und fast die Hälfte der Befragten hat den Eindruck, dass ihr Arbeitgeber bei Maßnahmen der Krisenbewältigung wenig Rücksicht auf die Interessen seiner Arbeitnehmer nimmt. Zu einem vollständigen Bild gehört allerdings auch die Feststellung, dass die Arbeitnehmer – was ihre persönliche berufliche Zukunft angeht - insgesamt durchaus zuversichtlich bleiben.
Auch wenn das Entflechtungsmodell des Independent Transmission Operators vorsieht, dass die Muttergesellschaft durch Anteile Eigentum an dem Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber behält, bestehen organisationsrechtliche Vorgaben, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Allein durch den Aufsichtsrat kann die Muttergesellschaft ihre Interessen mittelbar vertreten. Doch über die Auslegung der Zusammensetzung gemäß § 10d Abs. 3 EnWG besteht Unklarheit. Vor allem bei Anwendung des DrittelbG besteht eine Inkompatibilität zwischen energie- und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben, die sich in der uneinheitlichen Zusammensetzung in der Praxis niederschlägt. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit Auslegungsmöglichkeiten und Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung.