Filtern
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (8)
- Bericht (2)
- Buch (Monographie) (1)
- Beitrag in Konferenzband (1)
Schlagworte
- Finanzierung (4)
- Altlastsanierung (2)
- Biogasanlage (2)
- Umfrage (2)
- Wirtschaftsrecht (2)
- AIDS (1)
- Anforderungsprofil (1)
- Bank (1)
- Biogas (1)
- Corporate Finance (1)
Institut
- Recht/Wirtschaftsrecht (12) (entfernen)
An der Universität Lüneburg veranstaltet die Professur Öffentliches Recht, inbes. Energie- und Umweltrecht in Kooperation mit der Professur für Bank- und Finanzwirtschaft am 13.10.2006 ein Symposium zum Thema „ Biogasanlagen – Recht und Finanzierung“. Die drei Themenblöcke gliederten sich in „Rechtsfragen“, „Finanzierung und Steuern“ sowie „Übergreifende Fragen“ und wurden von PD DR. Joachim Sanden, Prof. Dr. Heinrich Degenhart und Prof. Dr. Dr. h.c., (GTU Tiflis) Thomas Schomerus moderiert.
The paper presents first results and ideas from an ongoing project dealing with the construction of a private closed-end fund for the municipal area of Hannover, Germany. It is argued that for assessing the economic prospects of the project it is helpful to apply a Monte Carlo (MC) simulation approach. Thereby, it is possible to account for contamination risks. Questions that must be solved are (1) to find probability distributions for the uncertain variables and the correlations among these, (2) to adequately integrate legal and political parameters. Despite its merits with regard to accounting for contamination risks in investment appraisal a MC simulation may not be useful for every kind of risk. Integrating legal and political factors using a solely stochastic approach appears not to be convincing, since this kind of uncertainty results from the strategic interaction of agents. Therefore, the potential value of using game theory and institutional analysis is stressed.
Der Aufsatz befasst sich mit der Beteiligung der Kreditinstitute an der Finanzierung des Flächenrecyclings. Dabei wird insbesondere auf neuere Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Rating nach Basel II (neue bankaufsichtliche Eigenkapitalanforderungen), auf immobilienspezifische Aspekte, die Beleihung kontaminierter Flächen und Lösungsmöglichkeiten bei unzureichenden Beleihungswerten eingegangen.
Mit der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) ist erstmals ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zum Ausgleich von Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Boden geschaffen worden... Unter Berücksichtigung der relevanten bestehenden Umwelthaftungsregelungen und des entsprechenden Versicherungsschutzes erfolgt zunächst anhand der Regelungen in der Umwelthaftungsrichtlinie eine Einschätzung dahingehend, ob diese Regelungen grundsätzlich eine Versicherbarkeit von Umweltschäden ermöglichen. Zudem wird der Frage nachgegangen, in welcher Form die bisherigen Versicherungen eventuell weiter bestehen oder einen Ansatz für neue Versicherungen bieten können. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.
Financial Covenants schreiben dem Kreditnehmer vor, sein Unternehmen so zu führen, dass vereinbarte finanzielle Rahmenbedingungen erfüllt sind. Solche Vertragsklauseln sind im angelsächsischen Geschäftsraum, insbesondere bei Projektfinanzierung, Leveraged Finance und im Konsortialgeschäft mit angelsächsischer Beteiligung sehr verbreitet. Ob und inwieweit und welcher Form solche Klauseln inzwischen Eingang in deutsche Kreditverträge gefunden haben, ist Gegenstand einer Untersuchung, die im Sommer 2002 am Fachbereich Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule in Lüneburg durchgeführt wurde.
Dieser Projektbericht wurde im Wintersemester 07/08 von einem dreizehnköpfigen Team, bestehend aus Studierenden des Departments Wirtschaftsrecht der Leuphana Universität Lüneburg, unter Leitung von Prof. Dr. Zenz, erstellt. In der übertragenen Aufgabe galt es, den Weg der Normen des Genossenschaftsgesetzes von der alten Fassung hin zur Novellierung zu rekapitulieren. Ausgehend vom alten Gesetzestext ist somit für die maßgeblichen Bestimmungen aufgezeigt, welche Änderungen das vom Bundesministerium der Justiz gebildete Referat im Gesetzesentwurf und in der dazugehörigen Begründung vom 19.10.2005 verfasste. Aufbauend auf dieser „Rohfassung“ erfolgt sodann ein Abgleich mit der hierzu erfolgten Stellungnahme des BVR, also des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 27.10.2005 und der Stellungnahme des Bundesrates vom 10.03.2006 hin zum verabschiedeten Text, wie er sich heute in dem geltenden Genossenschaftsgesetz wieder findet.