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Sozialwissenschaftlicher Sexualforschung werden in der Zukunft wichtige Aufgaben innerhalb der Sexualerziehung, der Sexualpädagogik, der Sexualbildung und der Sexualberatung erwachsen. Dabei gilt es, inhaltlich und methodisch neuartige Bildungskonzepte zu kreieren, zu entwickeln und zu erproben. Ziel sollte die Förderung einer humanen Sexualkultur sein, die sich an der Erklärung der Sexuellen Menschenrechte (1999 Hongkong) orientiert.
Weder junge noch alte Firmen sind jeweils homogen. Die wichtigste Entdeckung in mikroökonometrischen Studien ist und bleibt – mit den Worten von James Heckman in seiner Nobelpreis-Rede – „the evidence on the pervasiveness of heterogeneity and diversity in economic life.“ Brown, Hamilton und Medoff beendeten ihr Buch zu großen und kleinen Firmen mit der Bemerkung: „Sentiment aside, the results of our research suggest a clear message for policies affecting large and small firms: do not judge employers by their size alone.“ Dies gilt hier entsprechend für junge und alte Firmen – auch die dürfen nicht allein nach ihrem Alter beurteilt werden.
Mikroökonometrische Studien mit Firmendaten aus vielen Ländern zeigen, dass exportierende Firmen eine höhere Produktivität aufweisen als Firmen, die lediglich den jeweiligen Binnenmarkt ihres Sitzlandes beliefern, und dass es einen Selbstselektionsprozess der produktiveren Firmen auf Auslandsmärkte gibt, während anderseits Exporttätigkeit nicht unbedingt die Produktivität verbessert. Der vorliegende Beitrag präsentiert empirische Befunde hierzu mit Daten für niedersächsische Industriebetriebe aus den Jahren 1995 bis 2004. Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt: Wie unterscheiden sich Produktivität und Produktivitätswachstum zwischen exportierenden und nicht-exportierenden mittelständischen Betrieben? Gehen die produktiveren Betriebe den Schritt auf den Weltmarkt? Führen Exporte zu höherer Produktivität? Die Implikationen der Ergebnisse werden dann vor dem Hintergrund der internationalen Evidenz zum Zusammenhang zwischen Exporttätigkeit und Produktivität diskutiert.
In dieser Arbeit werden mögliche Auswirkungen des deutschen Schwerbehindertengesetzes auf die Arbeitsplatzdynamik anhand von Daten einer Vollerhebung davon betroffener Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit und von Daten des IAB-Betriebspanels empirisch überprüft. Dabei wird aus Gründen der Verfügbarkeit geeigneter Daten die zweite Schwelle des Gesetzes von 25 Beschäftigten untersucht, bei deren Überschreiten die Betriebe im Untersuchungszeitraum 1999/2000 zwei Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen mussten. Sowohl deskriptive als auch multivariate Analysen deuten darauf hin, dass das Beschäftigungswachstum leicht gebremst wird, wenn Betriebe kurz vor dieser Schwelle stehen und nicht ausreichend Schwerbehinderte beschäftigen (also beim Überschreiten der Schwelle eine Ausgleichsabgabe zahlen müssten). Allerdings gibt es keine Anzeichen dafür, dass Betriebe in einer entsprechenden Situation hinter der Schwelle stärker Beschäftigung abbauen, um diese zu unterschreiten und damit die Abgabe zu vermeiden.
Diese Studie untersucht die Wirkung einer verpflichtenden externen Begutachtung von Gründungsvorhaben im Rahmen der Ich-AG-Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Unter Verwendung von prozessproduzierten Daten zu den Gründern und ihren Vorhaben wird geprüft, inwieweit sich Unterschiede zwischen Gründern im Arbeitsagenturbezirk Lüneburg, die unter diese Regelung fallen und solchen, die dies nicht tun, ergeben. Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass keine Unterschiede in beobachtbaren Merkmalen zwischen diesen Gründern bestehen, was ein Hinweis auf die Wirkungslosigkeit der externen Begutachtung sein kann.
Spitzenlastpreisbildung bei natürlichen Monopolen wurde bisher nur mit einer Produktionsstufe und konstanten Durchschnittskosten untersucht. Elektrischer Strom unterliegt jedoch einem mehrstufigen Produktionsprozeß, auf dem mindestens eine Stufe sinkende Durchschnittskosten aufweist. Ein privater, vertikal separierter Stromnetzbetreiber wird gewinnmaximale Spitzenlastpreise nehmen und aufgrund seiner Monopolstellung einen hohen Wohlfahrtsverlust verursachen. Das Papier untersucht in einem zweistufigen Modell mit sinkenden Durchschnittskosten auf der Transportstufe, wie sich das Verbot für den Netzmonopolisten, verschiedene Preise zu nehmen, auswirkt. In der beschriebenen Situation erhöht das Verbot, verschiedene Preise zu nehmen, die Wohlfahrt, wenn der Monopolist weiterhin beide Märkte (Peak und Off-Peak) bedient. Die untersuchte Regulierungsregel "nur ein Preis erlaubt" hat den Vorteil der einfachen Anwendung und Überwachung; sie ist somit praxistauglich und sehr kostengünstig.