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Bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder und im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit werden zahlreiche Daten für Unternehmen bzw. Betriebe gesammelt und aufbereitet. Durch das Unternehmensregister ist bei den Statistischen Ämtern eine "Masterdatei" entstanden, die es technisch möglich macht, Unternehmensdaten aus den Beständen der genannten und weiteren Institutionen zusammenzuführen. Das Projekt KombiFiD – Kombinierte Firmendaten für Deutschland soll zeigen, dass ausgewählte Datenbestände tatsächlich über die Grenzen der jeweiligen Datenproduzenten zusammengeführt und der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden können, und es soll gleichzeitig demonstrieren, dass das Analysepotenzial dieser kombinierten Datensätze sehr viel höher ist als das der einzelnen Bestandteile. Der vorliegende Beitrag stellt die Konzeption dieses Projekts und das geplante Vorgehen vor.
Diese Studie untersucht mit Hilfe eines neu verfügbaren Datensatzes aus Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit, der Stichprobe der integrierten Erwerbsbiographien, die Wirkung einer verpflichtenden Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Arbeitnehmer in Deutschland. Wir nutzen die exogene Senkung dieser Quote durch die Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ als natürliches Experiment und schätzen die Änderung in der Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigungsaufnahme durch regressionkorrigierte Difference-in-Difference-Schätzer. Unsere Ergebnisse legen nahe, dass die Änderung der Beschäftigungsquote die Beschäftigungschancen von Schwerbehinderten weder verbessert noch verschlechtert hat.
Dieses Papier präsentiert deskriptive Evidenz zur Struktur von Ich-AG-Gründungen und Gründern aus dem Arbeitsagenturbezirk Lüneburg. Die Ergebnisse basieren auf einer Befragung aller Gründer, die zwischen Juni 2004 und Februar 2005 selbstständig geworden sind und von der Arbeitsagentur Lüneburg gefördert wurden.
Viele Regelungen im deutschen Arbeitsrecht gelten nur für Betriebe ab einer bestimmten Größe, wobei derartige Schwellen meist anhand der Beschäftigtenzahl bestimmt werden. Die bestehenden 160 Schwellenwerte sind komplex und inkonsistent definiert, was ihre Beachtung durch die Firmen erschwert. Darüber hinaus kann das Überschreiten einer Schwelle zu zusätzlichen Kosten für die Firma führen, wie z.B. die Errichtung eines Betriebsrates oder die Zahlung einer Abgabe für die Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten. Obwohl die empirische Evidenz nicht eindeutig ist, deuten einige Studien darauf hin, dass Firmen das Überschreiten von Schwellenwerten bewusst vermeiden und der Beschäftigungsaufbau dadurch gedämpft wird. Um diese Transaktionskosten und Nebenwirkungen zu vermeiden, machen wir verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Schwellenwertregelungen.
Gemäß Betriebsverfassungsgesetz müssen in Deutschland Betriebe ab einer bestimmten Größe Betriebsräte von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen. Anhand einer Vollerhebung aller betroffenen Betriebe wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, ob die (mit Kosten verbundene) Freistellung des ersten Betriebsratsmitglieds eine bremsende Wirkung auf die Beschäftigungsdynamik von Betrieben hat. Weiterhin wird untersucht, ob die im Juli 2001 erfolgte Herabsetzung des Schwellenwerts von 300 auf 200 Arbeitnehmer zu einer Veränderung des Beschäftigungswachstums von Betrieben an diesen Schwellen geführt hat. Sowohl deskriptive als auch die ökonometrische Analysen deuten darauf hin, dass weder die alte noch die neue Freistellungsschwelle einen Einfluss auf das Beschäftigungswachstum von Betrieben hatte. Gleiches gilt für die gesetzliche Änderung des Schwellenwerts.
Nach einer mehrjährigen Konsolidierungsphase konnte die deutsche Biotechnologiebranche zunehmend Marktanteile im internationalen Wettbewerb gewinnen. Derzeitig werden zwei Entwicklungen innerhalb der Branche intensiv diskutiert: die Osterweiterung der Europäischen Union und die zunehmende wirtschaftlich-technologische Bedeutung der Schwellenländer, allen voran Indien und China. Hierbei sind folgende Fragestellungen von besonderem Interesse: Ist mit einer Verstärkung des internationalen Branchenwettbewerbs zu rechnen? Wie positioniert sich Deutschland? Welche Rolle spielen Absatz-, Forschungs- und Produktionsbedingungen in den Erweiterungs- und Schwellenländern? Welche Implikationen folgen für die deutsche Technologie- und Standortpolitik? Die vorliegende Arbeit fasst die Ergebnisse einer Unternehmensbefragung zusammen, die durch die Abteilung Innovation und Wachstum im Frühjahr 2006 durchgeführt wurde.
Die Biotechnologie, identifiziert als eine der strategischen Zukunftstechnologien, ist gekennzeichnet durch eine hohe Forschungsintensität mit breiten Anwendungsfeldern. Nach einer seit 2001 andauernden Konsolidierungsphase steht die Branche gegenwärtig vor neuen Herausforderungen: der EU-Osterweiterung sowie der massiv vorangetriebenen Technologiepolitik in den Schwellenländer Indien und China. Einerseits entstehen durch die Integration dieser Wachstumsmärkte neue Forschungs-, Produktions- und Absatzmöglichkeiten, andererseits birgt der steigende Wettbewerbsdruck ein nicht unwesentliches Risiko für die junge deutsche Branche. Der vorliegende Beitrag setzt die Ergebnisse einer 2006 durchgeführten Online-Befragung deutscher BT-Unternehmen in direkten Bezug zur niedersächsischen BT-Industrie. Im zweiten Schritt wird die Analyse durch numerische Simulationen der EU-Erweiterung 2004 im Rahmen der so genannten New Economic Geography ergänzt. Die Analysen zeigen eine Verlagerungstendenz der Biotechnologiebranche in die europäische Peripherie. Diese Tendenz wird jedoch aufgrund von Infrastruktur- und Faktormarktrestriktionen gravierend gedämpft.