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Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich, wie zwei vorangegangene Berichte, mit den Arbeits-bedingungen von Unternehmern. Als Analysebasis dienen die Daten des European Survey on Working Conditions aus den Jahren 2000, 2005 und 2010 sowie, nun ergänzend, die Daten aus der Erhebung aus dem Jahr 2015. Über die vier Erhebungswellen hinweg betrachtet ergeben sich, was die Beschreibung der Arbeitssituation der Unternehmer angeht, keine wesentlichen Verän-derungen. Die Unternehmer sind, was ihre Arbeitsbedingungen angeht, zum Teil, aber nicht durchgängig, besser gestellt als die übrigen Erwerbspersonen. Grundlage der Analyse ist ein ein-faches Modell, das positive und negative Aspekte der Arbeitssituation gegenüberstellt. Aus the-oretischer Sicht von Interesse sind die sich wechselseitig verstärkenden Effekte von Belastungs- und Motivationsfaktoren.
Befreiung aus dem Kreislauf des Konsums. Über den Beitrag von Yoga zu einer suffizienten Lebensweise
(2014)
Suffizienz ist ein Strategieansatz, dessen Verfolgung für das Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung unerlässlich ist. In ihrer praktischen Umsetzung trifft die Suffizienzstrategie jedoch auf vielfältige Hindernisse, die die Etablierung von konkreten Maßnahmen verhindern. Im Rahmen dieser Arbeit wurde untersucht, inwiefern die Philosophie und Praxis des Yoga einen Schlüssel für die Umsetzung der Suffizienz auf privater Ebene darstellen kann. Nach der Methodik der qualitativen Sozialforschung wurden Einzelinterviews mit Yogalehrer*innen durchgeführt, deren Auswertung das Transformationspotenzial des Yoga in Richtung einer suffizienten Lebensweise näher erläutert. Die Forschungsergebnisse bestätigen eine Suffizienzorientierung der befragten Personen seit dem Beginn ihrer Yogapraxis und deuten auf eine erhöhte Bereitschaft für die Akzeptanz von Suffizienzmaßnahmen hin. Ein direkter Zusammenhang zwischen Yoga und dem Wissen um die Notwendigkeit einer suffizienten Lebensweise konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Ergebnisse dienen der Suffizienzforschung als Ansatzpunkte für die Entwicklung neuer Umsetzungsstrategien.
In dieser Arbeit wird das Thema der Überfischung vor der Küste Westafrikas behandelt. Der Schwerpunkt liegt auf der industriellen und auf der illegalen Fischerei, welche hauptsächlich von den Industrienationen ausgehen. Hierbei werden die Rechtslage und die Auswirkungen auf die Ökonomie und die Soziologie in Westafrika behandelt. Im Hinblick
auf die intensive Fischerei lautet die zentrale Frage, ob die industrielle und die illegale Fischerei zu einem Zusammenbruch des Fischereisektors in Westafrika führen. Fazit der Arbeit ist, dass die lokalen Fischer und die Arbeiter aus den Weiterverarbeitungsbetrieben massiven Existenzproblemen ausgesetzt sind. Des Weiteren führt der Mangel an Fischereiprodukten zu einer Vielzahl von Problemen in der Bevölkerung, als Beispiel ist hier die Mangelernährung zu nennen. Den Abschluss dieser Arbeit bilden umfassende Lösungsvorschläge aus den Bereichen Recht, Politik und
Sozialwissenschaften.
Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, Vogelschutzgebiete (VSG) nach nationalem Recht zu besonderen Schutzgebieten zu erklären. Am Beispiel des VSG Unterelbe wurde die Eignung der ordnungsrechtlichen Instrumente des Natur- und andschaftsschutzgebietes (NSG, LSG) sowie normersetzender Verträge zur Sicherung von VSG untersucht. Oft gehen Schutzgebietsausweisungen mit Konflikten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft einher. Neben einer detaillierten Betrachtung der europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Sicherung von VSG, fanden daher Agrarumweltmaßnahmen Beachtung. Im Ergebnis zeigt sich, dass normersetzende Verträge europarechtswidrig sind, während das Instrument des NSG rechtlich uneingeschränkt geeignet ist. Ob ein LSG zur Sicherung eines VSG rechtskonform ist, muss stets in einer Einzelfallprüfung geklärt werden.
Auch wenn das Entflechtungsmodell des Independent Transmission Operators vorsieht, dass die Muttergesellschaft durch Anteile Eigentum an dem Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber behält, bestehen organisationsrechtliche Vorgaben, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Allein durch den Aufsichtsrat kann die Muttergesellschaft ihre Interessen mittelbar vertreten. Doch über die Auslegung der Zusammensetzung gemäß § 10d Abs. 3 EnWG besteht Unklarheit. Vor allem bei Anwendung des DrittelbG besteht eine Inkompatibilität zwischen energie- und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben, die sich in der uneinheitlichen Zusammensetzung in der Praxis niederschlägt. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit Auslegungsmöglichkeiten und Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung.
Im Jahr 1991 fand in Lueneburg im dortigen Museum ein Ausstellungsprojekt statt, geplant und realisiert von Lehrenden und Studierenden unserer Universitaet. Anna Oppermann war eine der eingeladenen Kuenstlerinnen und steuerte ihr "Friduttchen"-Ensemble bei. Aus diesem Treffen entstand die Idee, den Versuch zu wagen, ihre hoch komplexe, fragile, vergaengliche Arbeit mit den informatischen und kunstwissenschaftlichen Methoden zu dokumentieren, die wir Gelegenheit hatten, ihr vorzustellen. Im folgenden Jahr entstanden dann in enger Absprache mit der Kuenstlerin erste Versionen eines digitalen Archivs ihres Ensembles "Umarmungen, Unerklaerliches und eine Gedichtzeile von R.M.R." Der Beitrag berichtet ueber das Projekt und die Dokumentation der Arbeit Anna Oppermanns mit dem XML-Standard PeTAL.
Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenmangel oder steigende Energiepreisen erfordern eine höhere Energieeffizienz. Der Gebäudesektor ist für hohe Energieverbräuche verantwortlich. Ein Instrument zur Steigerung
der Gebäudeenergieeffizienz ist das Energiespar-Contracting (ESC). Ein externer Contractor verpflichtet sich vertraglich zur Durchführung effizienzsteigernder Maßnahmen eines Gebäudes. Die Aufwendungen werden refinanziert durch realisierte Energiekosteneinsparungen. Obwohl das ESC Vorteile bietet wird es selten angewandt. Die
Arbeit fokussiert sich besonders auf Möglichkeiten und Probleme des ESC als Geschäftsmodell für Stadtwerke. Die Arbeit verknüpft wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiswissen und konzentriert sich auf rechtliche Aspekte.