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Betriebliche Arbeitnehmermitbestimmung stellt Gegenstand zahlreicher Studien dar. Unternehmerische Mitbestimmung konnte sich dagegen als Themenschwerpunkt in der ökonomischen Diskussion bisher nicht ausreichend durchsetzen, weshalb umfangreicher Forschungsbedarf angemerkt wird. Mit der vorliegenden Dissertation wird dieser Aufforderung in fünf Papieren nachgekommen. Dabei wird sich ausschließlich auf die Drittelmitbestimmung in GmbHs des westdeutschen Dienstleistungssektors konzentriert. In dem Papier „Die Aufsichtsratslücke im Dienstleistungssektor. Ausmaß und Bestimmungsgründe“ wird eine Analyse der Verbreitung der Drittelmitbestimmung im westdeutschen Dienstleistungssektor durchgeführt. Während im Industriebereich die Gewährung von Mitbestimmungsrechten äußerst verbreitet war, stellt sich die Frage, ob diese Tatsache auch für den Dienstleistungssektor zutrifft. Letzterer zeichnet sich in Deutschland, im Gegensatz zum verarbeitenden Gewerbe, durch kontinuierliches Wachstum aus. Die Arbeit demonstriert, dass - entgegen den rechtskräftigen Regelungen- weniger als die Hälfte aller GmbHs im westdeutschen Dienstleistungssektor mit 500 bis 2000 Beschäftigten einen Aufsichtsrat und folglich Mitbestimmung auf Unternehmensebene aufweisen. Zur Erklärung der ermittelten Aufsichtsratslücke wird in dem Papier eine ökonometrische Analyse potenzieller Bestimmungsgründe für das verbreitete Fehlen durchgeführt. Diese demonstriert, dass sich sowohl die Organisationsform des Hauptgesellschafters als auch die Beschäftigtenzahl auf die Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines Aufsichtsrates auswirken. Das Unternehmensalter spielt als Einflussgröße hingegen keine wichtige Rolle. Das Papier wurde in der Zeitschrift für Industrielle Beziehungen Ausgabe 04/2009 veröffentlicht. Auf eine Replik, die mit dem Artikel veröffentlicht worden ist, wurde in der ersten Ausgabe der Zeitschrift Industrielle Beziehungen 2010 entsprechend mit einer Replik geantwortet (siehe Kapitel 3). Um die resultierenden Ergebnisse besser einordnen zu können, wurden für das zweite Papier „Recht und Realität von Mitbestimmung im westdeutschen Dienstleistungssektor: 11 Fallstudien“ Interviews durchgeführt. Ziel war es insbesondere, die im ersten Papier herausgearbeiteten Bestimmungsgründe für das verbreitete Nicht-Vorhandensein von Aufsichtsräten zu überprüfen. In 11 Befragungen in verschiedenen Regionen Deutschlands erklären Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, weshalb in ihrem Unternehmen kein Aufsichtsrat existiert. Außerdem wird die Stellung des Betriebsrates sowie die Bedeutung von Mitbestimmung im Allgemeinen erläutert. Die Fallstudien demonstrieren, dass Arbeitgeber und Belegschaft die Bildung von Betriebsräten in der Regel begrüßen. Ein Aufsichtsrat wird hingegen als überflüssig erachtet. Insgesamt zeigt die Analyse, dass Arbeitnehmermitbestimmung auf Abteilungsebene mehr Bedeutung beigemessen wird als in den gesetzlich vorgeschriebenen Institutionen. In dem Papier „The Economic Consequences of one-third Co-determination in German Supervisory Boards: First Evidence for the Service Sector from a New Source of Enterprise Data“ werden mögliche ökonomische Auswirkungen des Drittelbeteiligungsgesetzes analysiert. Unternehmen mit und ohne Aufsichtsräte werden im Hinblick auf ihren Erfolg (Profitabilität und Value added per employee) verglichen. Die Ergebnisse zeigen, dass Unternehmen mit Aufsichtsrat im Schnitt eine höhere Produktivität aufweisen. Mögliche Einflüsse auf die Rentabilität einer Unternehmung erweisen sich als nicht signifikant. Schließlich geht es in dem fünften Papier „One-third Co-determination in German Supervisory Boards and its Economic Consequences. New Evidence for Employment“ um potenzielle Auswirkungen unternehmerischer Mitbestimmung auf die Beschäftigungsentwicklung. Der Aufsatz ist erst der zweite in der Mitbestimmungsforschung, der sich dieser Thematik widmet. In einem Regressionsmodell wird ermittelt, dass die Existenz eines Aufsichtsrates nicht signifikant mit dem Beschäftigungsniveau korreliert. Die Besonderheit des Forschungsdesigns besteht zunächst darin, dass erstmals Unternehmen gleicher Größenordnung und gleicher Branche, die sich insbesondere durch die Existenz eines Aufsichtsrates unterscheiden, in Hinblick auf ihre wirtschaftliche Performanz verglichen werden können. Zusätzlich stellt die Verwendung eines kombinierten Datensatzes ein Charakteristikum der vorliegenden Arbeit dar. Im Rahmen des Dissertationsvorhabens werden Mikrodaten aus Erhebungen der amtlichen Statistik mit Daten aus externen Quellen verknüpft. Grund dafür ist, dass die Erhebungen der amtlichen Statistik keine Informationen über das Vorhandensein eines Aufsichtsrates enthalten. Diese Informationen sowie die Angaben über die Eigentümerstruktur wurden aus einer kommerziellen Datenbank der Firma Hoppenstedt entnommen und im Falle unvollständiger Angaben durch eigene Recherchen ergänzt. Die Verknüpfung findet über einen sowohl in den Mikrodaten der amtlichen Statistik als auch in dem selbständig aufgebauten Datensatz enthaltenen Schlüssel statt, den Angaben zu Registergericht und Handelsregister-Nummer.
Forschungsbericht 2007
(2008)
Das Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Lüneburg legt hiermit seinen zweiten eigenständigen Forschungsbericht vor. Seit 1999 erschien unser Bericht als Teil des Forschungsberichts des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften; dieser Bericht wurde nach dem Berichtsjahr 2005 eingestellt, da der Fachbereich seit 2006 Teil der neuen Fakultät II ist. Für die Fakultät II ist bisher kein solcher ausführlich informierender Forschungsbericht vorgesehen. Wir möchten mit unserem Bericht alle Interessenten an unserer wissenschaftlichen Arbeit in kompakter Form über die von uns bearbeiteten Forschungsthemen und die dabei erarbeiteten Publikationen sowie unsere weiteren Leistungen unterrichten. Viele Ergebnisse finden sich – zumeist in vorläufiger Form und als Pre-Print-Fassung vor der eigentlichen Publikation – in unserer seit 2005 erscheinenden Reihe University of Lüneburg Working Paper Series in Economics (download unter www.leuphana.de/vwl/papers); Informationen hierzu finden Sie am Ende dieses Berichts.
Der Arbeitsmarkt für Ältere rückt mit seiner Bedeutung für die Bewältigung der Probleme des demografischen Wandels in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Wie gelingt es, Ältere länger als bisher in Beschäftigung zu halten? Wie können ihre Wiedereinstellungschancen erhöht werden? Trotz der verbesserten Arbeitsmarktintegration Älterer der vergangenen Jahre ist die Langzeitarbeitslosigkeit unter ihnen in Deutschland immer noch hoch und deutet darauf hin, dass weiterhin Defizite bestehen. Anders als viele andere untersuchen die hier vorgestellten Arbeiten daher auch die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes. Ihnen ist gemein, dass sie sich auf eine Kombination von Individual- und Betriebsinformationen stützen, die mit mikroökonometrischen Methoden ausgewertet werden. Hierdurch ließen sich betriebliches Verhalten wie auch individuelle (Erwerbs-) Lebensverläufe in ihrem Zusammenspiel untersuchen. Kapitel A untersucht, wie Betriebe das Erwerbsaustrittsverhalten ihrer älteren Arbeitnehmer beeinflussen. In Hazardratenmodellen kommt ein spezieller LIAB-Datensatz der Jahre 1996 bis 2004 zum Einsatz, um Bestimmungsgründe für das Ende des individuellen Arbeitslebens zu ermitteln. Dabei kommt zum Vorschein, dass Institutionen wie der Kündigungsschutz, Mitbestimmung und Tarifbindung keine beschäftigungsverlängernde Wirkung entfalten. Es zeigt sich dagegen, dass sie die Position Älterer im Betrieb untergraben und einen frühen Austritt begünstigen. Die Annahme, dass die betriebliche Entscheidung über die Weiterbeschäftigung Älterer in starkem Ausmaß als Anpassungsinstrument des Personalbedarfs bei Nachfrageschwankungen dient, konnte allgemein bestätigt werden. Die Abhängigkeit der Austrittswahrscheinlichkeit von den Umsatzerwartungen des beschäftigenden Betriebes spricht hier eine deutliche Sprache. Andererseits ließen sich auch Anzeichen für Bedingungen finden, unter denen die Generation der Über-50-Jährigen dem Betrieb, dem Arbeitsmarkt und schließlich den Sozialversicherten als Beitragszahler erhalten bleiben kann. Es zeigt sich, dass ein hoher Anteil Jüngerer im Betrieb die Austrittswahrscheinlichkeit Älterer senkt. Der Furcht vor dem technischen Wandel im Zusammenhang mit dem Ziel einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer konnte hier keine Nahrung gegeben werden. Die Ergebnisse deuten im Gegenteil darauf hin, dass eine moderne technische Ausstattung des Betriebes sich positiv auf die Erwerbsaussichten auch der Älteren auswirkt. Genauso wenig ließen sich nachteilige, kurzfristige Effekte der Einführung neuer Technik nachweisen. Mit den Ergebnissen bestätigt sich die Erwartung, dass beim Übergang aus dem Erwerbs- in die Ruhephase der beschäftigende Betrieb und damit die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes eine wichtige Rolle spielen. Eine spezielle Auseinandersetzung widmet Kapitel B dem Kündigungsschutz und seinem Schwellenwert. Es gibt gute Gründe für die These, dass insbesondere Ältere ihre Wiederbeschäftigungschancen durch das geltende Kündigungsschutzrecht und seinen Schwellenwert berechtigt geschmälert sehen. Insbesondere die Sozialauswahl mit ihrer vermeintlichen Schutzfunktion für die ältere Belegschaft stehe einer Neueinstellung Älterer im Wege, so die landläufige Meinung. Diese Vermutung lässt sich durch die Untersuchung der LIAB-Daten nicht bestätigen. Angesichts der verwendeten RDD-Methode, die Gesetzesänderungen als quasinatürliche Experimente nutzt, erweist sich der empirische Ansatz als unabhängig von Fragen der notwendigen Kontrolle von Einflussmerkmalen und der geeigneten parametrischen Form. Genauso wenig ließ sich die Hoffnung bestätigen, dass sich Betriebe durch Weiterbildung allein zu einem verstärkten Einsatz Älterer bewegen lassen. Die in Kapitel C geschätzten Effekte von Weiterbildung auf den Anteil Älterer waren bestenfalls insignifikant. Wieder gingen kombinierte Angaben aus IAB-Betriebspanel und der Beschäftigtenstatistik in die Auswertungen ein. Der möglichen Endogenität der betrieblichen Weiterbildungsentscheidung wurde mittels eines Matching-Verfahrens Rechnung getragen. Der vermutete kausale Effekt betrieblicher Weiterbildung hin zu einem höheren Anteil Älterer konnte in einem Vergleich der Btriebspaare nicht nachgewiesen werden. Hier könnte eine altersselektive Auswahl jüngerer Teilnehmer zu einem Hinausdrängen derjenigen geführt haben, die eben nicht von der Weiterbildungsaktivität ihres Arbeitgebers profitieren.
Methanhydrate sind die im größten Umfang vorhandene Kohlenstoffressource und ihre im Vergleich zu Erdöl und Erdgas breite geographische Verteilung sowie ihr erhebliches Potential machen sie zu einem begehrten Rohstoff. Demgegenüber besteht die Gefahr einer Forcierung des Treibhauseffektes im Fall einer Freisetzung von Methan in die Atmosphäre und eine Destabilisierung der ozeanischen Sedimente. Bisher sind zudem die technischen Schwierigkeiten bei der Extraktion des Methans noch nicht umfassend gelöst. Nichtsdestoweniger wurde die Gashydratforschung in den vergangenen Jahren sowohl aus politischen als auch aus wirtschaftlichen Erwägungen forciert. Methanhydrate weisen folglich trotz der bestehenden Risiken praktische Vorteile auf, die sie zu einer Übergangslösung auf dem Weg zu einer auf regenerativen Energieträgern beruhenden Energieversorgung machen können. Das Wissen über die Potentiale und Risiken von Methanhydraten ist insbesondere in der deutschsprachigen Öffentlichkeit und Politik noch immer gering ausgeprägt. Diesem Mangel wird durch eine Analyse des aktuellen Stands der Forschung sowie darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen entgegengewirkt.