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Vor dem Hintergrund der 2004 durchgeführten Reform auf dem Handwerksmarkt sollte anhand einer theoretisch-empirischen Analyse überprüft werden, ob Informationsasymmetrien bezüglich der Qualität auf dem Handwerksmarkt in unterschiedlicher Stärke auftreten und dementsprechend auch eine differenzierte Regulierung erfordern sowie inwieweit marktendogene und wirtschaftspolitische Lösungsmöglichkeiten zum Abbau von Informationsasymmetrien auf dem deutschen Handwerksmarkt wirken. Als empirische Datengrundlage wurde dazu eine Haushaltsumfrage durchgeführt, die neben der Ermittlung des Informationsnachfrageverhaltens auch die Beurteilung handwerklicher Qualität durch private Bauherren zum Ziel hatte. Die Befragung zeigt, dass trotz des Meisterbriefes Informationsasymmetrien auf den einzelnen Märkten bestehen, so dass eine über alle Gewerke geltende und den Wettbewerb stark einschränkende Regulierung in Frage gestellt werden muss. Die aus den Ergebnissen der Befragung deutlich gewordene Anwendung marktendogener Reputationsmechanismen zur Lösung von Informationsasymmetrien macht gleichzeitig den Schutz der Konsumenten als Regulierungsbegründung fraglich. Dies wird verstärkt durch die in der Befragung deutlich gewordene hohe Nutzung spezialisierter Dritter, die aufgrund ihrer Fachkenntnis keinen expliziten Verbraucherschutz benötigen sollten. Die Handwerksnovelle 2004 stellt somit insbesondere durch die Auflockerung der Marktzutrittsbeschränkungen aus informationsökonomischer Sicht einen Schritt in die richtige Richtung dar.
Diese theoriegeleitete empirische Masterarbeit beleuchtet die Forschungslücke der emotionalen Führungskompetenzen als Erfolgsfaktor weiblicher Führungskräfte. Dabei wird von einer Veränderung des Führungsverständnisses in Richtung eines verstärkten Fokus der Mitarbeiterorientierung ausgegangen. Ziel der Arbeit ist die Formulierung von Implikationen für den praktischen Einsatz emotionaler Intelligenz und der darunter subsumierten Kompetenzen bei weiblichen Führungskräften. Datengrundlage bilden 14 leitfadengestützte Experteninterviews mit weiblichen und männlichen Führungskräften, Beratern und Coaches. Die Auswertung des Datenmaterials erfolgt anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010), indem die Ergebnisse durch eine Einteilung in Geschlecht, Alter und Position analysiert werden. Die Untersuchung ergibt, dass sich weibliche Führungskräfte in einem Spannungsfeld aktueller Herausforderungen befinden. Sie werden mit der Erwartungshaltung an ein vielfältiges Anforderungsprofil der modernen Führungskraft, dem Aufbruch der traditionellen Führungsphilosophie mit wachsendem Fokus der Mitarbeiterperspektive sowie der Verkörperung des weiblichen Führungsstils konfrontiert. Immer häufiger sehen sie sich dabei einem widersprüchlichen Selbstbild ausgesetzt. Damit emotionale Intelligenz als erfolgreiche Kompetenz weiblicher Führungskräfte genutzt werden kann, gilt es, bestehende Stereotype aufzubrechen und die Anwendung individueller Führungsstile zu ermöglichen.
Entwicklungen und Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft im ländlichen Raum - Der Kreis Höxter
(2014)
In der vorliegenden Thesis wird ein interdisziplinäres, exploratives und handlungsorientiertes Problemgerüst durchleuchtet. Als übergeordneter Forschungsgegenstand wird zum einen der Stadt-Land-Unterschied im Rahmen kultur- und kreativwirtschaftlicher Strukturentwicklung betrachtet. Zum anderen werden konkrete Handlungsoptionen zur Förderung der Wirtschaftsbranche für regionalpolitisch Verantwortliche in ländlichen Räumen entworfen und aufgezeigt. Folgende Leitfragen werden herangezogen: Welche standortfaktoriellen Vorteile bezüglich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen bieten ländliche Räume für die Kultur- und Kreativwirtschaft (im Gegensatz zu städtischen Räumen)? Welche Handlungsspielräume haben regional- und wirtschaftspolitisch Verantwortliche im Hinblick auf die kulturelle Entwicklung von ländlichen Räumen? Wie lässt sich konkret eine im Sinne der Standortattraktivität agierende Wirtschaftsförderung mit einer Stärkung der Kulturlandschaft vereinbaren?
Mit der vorliegenden Arbeit werden die bis Ende 2020 entstandenen gesetzlichen Strukturen und Instrumente zum Ausbau erneuerbarer Energien aus rechtswissenschaftlicher Perspektive eingeordnet, um der Frage nachzugehen, mit welchen Ansätzen und in welchem Umfang der Rechtsrahmen die verschiedenen Entwicklungen zur Erreichung der Ausbauziele für die erneuerbaren Energien einerseits und damit deren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele steuern kann. Darüber hinaus wird beleuchtet, welche Reformperspektiven aus den bisherigen Entwicklungen abgeleitet werden können oder sollten. Dazu werden die Strukturen und Elemente des Erneuerbare-Energien-Rechts sowie dessen Entwicklungslinien herausgearbeitet und bewertet. Dieser Schritt erfolgt durch die Analyse einzelner, für das Recht der erneuerbaren Energien prägender Strukturen und Entwicklungsschritte, etwa der Schaffung neuer Instrumente wie der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien, der Beschreibung der prägenden Strukturelemente und Wirkungszusammenhänge in dem sich im Laufe von 30 Jahren herausgebildeten Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor oder anhand der Einordnung von tiefgreifenden gesetzgeberischen Veränderungen wie der Umstellung auf Ausschreibungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Diese Einzelbeobachtungen werden dann in Beziehung zueinander gesetzt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der hinter den Entwicklungen erkennbaren Gründe herausgearbeitet und in einen übergeordneten Gesamtkontext. Die Arbeit gliedert sich in vier Schritte, die sich einer kurzen einleitenden Problemskizze in Teil 1 anschließen: die grundlegende Analyse zu Recht und Klimaschutz sowie zur Rolle des Rechts bei der Transformation (Teil 2), eine umfassende Bestandsaufnahme zu den Bausteinen des Erneuerbare-Energien-Rechts, den Entwicklungslinien und deren Einordnung (Teil 3), ein Zwischenfazit, das die Gründe für die beobachteten Entwicklungslinien und Strukturen zusammenfasst und eine Einordnung des Rechts der erneuerbaren Energien in den größeren Kontext des Umweltenergierechts (Teil 4) sowie abschließend ein auf einer Einordnung des Rechts der erneuerbaren Energien in den Kontext der neu entstehenden Klimaschutzgovernance beruhenden Ausblick auf mögliche Themenfelder der weiteren Rechtsfortbildung (Teil 5).
In Zeiten, in denen die Gastronomie mit starken Umsatzeinbußen zu kämpfen hat, wie es in den vergangenen Jahren der Fall war, ist es für die Unternehmen von großer Bedeutung, ihre Konzepte so zu gestalten, daß sie den Erwartungen der Verbraucher soweit wie möglich entsprechen. Hierfür ist umfangreiche Kenntnis über die Gäste bzw. potentiellen Gäste erforderlich, um sich gegenüber den Mitbewerbern erfolgreich auf dem gastronomischen Markt zu positionieren bzw. zu profilieren.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Erlebnisqualitätsmessung. Hierfür werden sowohl der Erlebnisbegriff als auch der Customer Experience Management Ansatz herangezogen als auch Modelle zur Qualitätsmessung analysiert. Das Customer Experience Management kann als Weiterentwicklung des klassischen Qualitätsmanagements verstanden werden und integriert insbesondere die Ansätze des Markenmanagements. Schließlich liefert der empirische Teil der Arbeit wesentliche Erkenntnisse darüber, wie Erlebnisqualität gemessen werden kann und wodurch sie beeinflusst wird. Dies erfolgt am Beispiel einer durch einen Reiseveranstalter organisierten Badepauschalreise, sodass die Ergebnisse unmittelbar in Implikationen für die künftige Gestaltung einer Urlaubsreise münden.
Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass die exportierenden Firmen den nur für den Inlandsmarkt produzierenden Firmen in vieler Hinsicht überlegen sind – sie sind im Durchschnitt größer, produktiver und innovativer, und sie waren dies schon, bevor sie mit dem Export begonnen haben. Eine offene Frage ist, wie und in welchem Maße die Firmen dann vom Export profitieren. Ökonometrische Auswertungen auch der Basis von Längsschnittdaten von Firmen zeigen nur selten positive Auswirkungen der Exportaktivitäten. Dies kann auch an den hierbei verwendeten Methoden liegen, denn ein Vergleich der exportierenden Firmen mit sich selbst in einer Situation ohne Export ist ja nicht möglich. Eine direkte Befragung von Exporteuren kann hier neue Erkenntnisse bringen. Eine Befragung von exportierenden Firmen aus den IHK-Bezirken Lüneburg- Wolfsburg und Stade zeigt, dass die Firmen sehr heterogen sind – nicht alle profitieren in gleicher Weise und in gleichem Maße vom Export. Große positive Effekte finden sich bei mehr als der Hälfte der Firmen bezogen auf Wachstum, Kapazitätsauslastung und Erträge sowie bei rund 40 Prozent mit Bezug auf den Ausgleich inländischer Konjunkturschwankungen. Umgekehrt sieht es bei den „Lerneffekten“ (Anregungen von Auslandskunden zur Verbesserung der Produkte; Steigerung der Produktivität als Reaktion auf höheren Wettbewerbsdruck auf Auslandsmärkten; bessere Einschätzung der eigenen Konkurrenzfähigkeit aufgrund von Kontakten mit Konkurrenten auf Auslandsmärkten und daraus folgende entsprechende Reaktionen) aus – hier überwiegen deutlich die Angaben wonach keine oder allenfalls geringe Effekte vorliegen. Was erklärt die in der Befragung festgestellten Unterschiede zwischen den Firmen in Bezug auf die Auswirkungen der Exporttätigkeit? Als zentrales Ergebnis können wir festhalten, dass bis auf den Exportanteil am Umsatz keine der anderen betrachteten Firmeneigenschaften wie Größe, Dauer der Exporterfahrung, Forschungs- und Entwicklungstätigkeit oder Auslandsniederlassungen ausschlaggebend dafür sind, ob eine Firma vom Export in verschiedener Hinsicht positiv beeinflusst wird oder nicht. Vom Export können also sehr unterschiedliche Firmen gleichermaßen profitieren, wobei tendenziell die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein starker positiver Effekt zu beobachten ist, mit zunehmendem Anteil des Auslandsumsatzes am Umsatz ansteigt. Simulationsrechnungen mit den geschätzten Modellen zeigen hierbei: Wenn es Effekte des Exports gibt, dann werden diese in der Regel erst ab einem Exportanteil am Umsatz von mindestens 25 Prozent deutlich.