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Die Arbeit analysiert den Einfluss von Arbeitsmarktregimen auf das Sparverhalten privater Haushalte in Deutschland und Großbritannien aus einer vergleichenden Perspektive. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob das Sparvermögen abhängig beschäftigter Personen durch ihre Angst vor Arbeitslosigkeit beeinflusst wird. Die Untersuchung widmet sich dem Einfluss von Institutionen auf individuelles Verhalten in unterschiedlichen nationalen Kontexten: geringere Dynamik des deutschen Arbeitsmarktes – operationalisiert über die durchschnittliche Verweildauer in Arbeitslosigkeit – und entsprechend höhere individuelle Angst vor Arbeitslosigkeit tragen demnach zur Erklärung bei, warum die aggregierten Sparquoten privater Haushalte in kontinental-europäischen deutlich höher sind als in angelsächsischen Wohlfahrtsstaaten. Die theoretische Fundierung auf der Mikroebene liefert ein Buffer-Stock Saving-Modell, wonach sich Individuen gegen Einkommensvolatilität durch das Anhäufen von Sparvermögen absichern (Vorsichtssparen). Anhand von Panel-Daten abhängig beschäftigter Personen in Deutschland (SOEP) und Großbritannien (BHPS) ergibt sich unter Kontrolle für Konsumpräferenzen und weitere Einflussfaktoren in Deutschland bei Einverdiener-Haushalten ein Vorsichtsmotiv, das durchschnittlich einem Drittel des liquiden Vermögens entspricht, wohingegen sich kein vergleichbarer Effekt in Großbritannien zweigt.
Diese Studie untersucht mit Hilfe eines neu verfügbaren Datensatzes aus Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit, der Stichprobe der integrierten Erwerbsbiographien, die Wirkung einer verpflichtenden Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Arbeitnehmer in Deutschland. Wir nutzen die exogene Senkung dieser Quote durch die Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ als natürliches Experiment und schätzen die Änderung in der Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigungsaufnahme durch regressionkorrigierte Difference-in-Difference-Schätzer. Unsere Ergebnisse legen nahe, dass die Änderung der Beschäftigungsquote die Beschäftigungschancen von Schwerbehinderten weder verbessert noch verschlechtert hat.