Dieser Projektbericht wurde im Wintersemester 07/08 von einem dreizehnköpfigen Team, bestehend aus Studierenden des Departments Wirtschaftsrecht der Leuphana Universität Lüneburg, unter Leitung von Prof. Dr. Zenz, erstellt. In der übertragenen Aufgabe galt es, den Weg der Normen des Genossenschaftsgesetzes von der alten Fassung hin zur Novellierung zu rekapitulieren. Ausgehend vom alten Gesetzestext ist somit für die maßgeblichen Bestimmungen aufgezeigt, welche Änderungen das vom Bundesministerium der Justiz gebildete Referat im Gesetzesentwurf und in der dazugehörigen Begründung vom 19.10.2005 verfasste. Aufbauend auf dieser „Rohfassung“ erfolgt sodann ein Abgleich mit der hierzu erfolgten Stellungnahme des BVR, also des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 27.10.2005 und der Stellungnahme des Bundesrates vom 10.03.2006 hin zum verabschiedeten Text, wie er sich heute in dem geltenden Genossenschaftsgesetz wieder findet.
Mehr als 2/3 aller Bankfusionen scheitern. Größeneffekte (economics of scale) sind regelmäßig nur durch Fusionen kleiner Banken zu erwarten. Nennenswerte Kostenersparnisse lassen sich nur realisieren, wenn sich Geschäfstgebiet und Produktpalette der Fusionspartner überschneiden. Verbundinterne Fusionen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken können oftmals nur Größeneffekte produzieren. Das Geschäftsgebiet benachbarter Sparkassen (Genossenschaftsbanken) überschneidet sich dank des Regionalprinzips nur an der Peripherie. Kostenersparnisse sind auf den zentralen Betriebsbereich beschränkt; Filialzusammenlegungen bedeuten zugleich den Rückzug aus der Fläche. Die Zusammenarbeit von Sparkassen und Genossenschaftsbanken verspricht dagegen jene Kosteneffekte, die durch verbundinterne Fusionen, eine vertikale Integration von Sparkassen und Landesbanken oder die Übernahme von Sparkassen durch private Großbanken nicht zu erreichen sind.