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Institute
[...] Der Artikel beschäftigt sich mit der Fragestellung, welche Hilfestellung wirtschaftsethische Ansätze bei der Lösung der Besetzungsfrage liefern können. Vor diesem Hintergrund werden theoretische Ansätze zum verantwortungsvollen Handeln und Führen in Unternehmen vorgestellt und auf das Fallbeispiel angewendet. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht dabei die Frage nach der Familienfreundlichkeit in Organisationen ...
Die Veröffentlichung dokumentiert die Ergebnisse einer Online-Befragung, die die Autoren im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Fachhochschule Nordostniedersachsens durchführten. Gegenstand waren u.a. folgende Fragen: Zu welchem Zweck nutzen Mandanten das Internet? Kommunizieren Mandanten und Anwälte via E-Mail? Welche Anforderungen stellen Mandanten an den Internetauftritt von Anwaltskanzleien?
Die vorstehenden Ausführungen lassen erkennen, dass ein ungezielter und wahlloser Einsatz elektronischer Medien im Kanzleialltag kontraproduktiv wirken kann. Dies gilt insbesondere für einen "ungefilterten" Einsatz von eMail. Zu selten wird berücksichtigt, dass mit der planlosen Öffnung neuer Kommunikationskanäle der Organisationsaufwand steigt. Die geplante Entlastung wird schnell zur Belastung. Die direkte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant via eMail ist daher ein zweischneidiges Schwert. Kritisch zu bewerten ist ebenfalls die reine Online-Rechtsberatung. Die mit dem Einsatz dieser Systeme verbundene Hoffnung auf den schnellen Gebühren-Euro ist oftmals vergebens. Zu häufig wird übersehen, dass anwaltliche Beratung nach wie vor vom persönlichen Kontakt lebt. Als Insellösung ist die Online-Rechtsberatung daher ungeeignet. Aus Effizienzgesichtspunkten bringt sie in ihrer bisherigen Form keinerlei Vorteile. Das Scheitern der meisten sogenannten Start-ups der New Economy hat gezeigt, dass der Markt für reine Internetlösungen, insbesondere im Beratungsbereich, noch nicht bereit ist. Von der "Virtualisierung anwaltlicher Dienstleistung" sind wir, nicht zuletzt aus kulturellen Gründen, noch ein gutes Stück entfernt. Es gilt vielmehr, durch den Einsatz elektronischer Medien bereits bestehende Prozesse zu optimieren und die Arbeitsabläufe im Kanzleialltag effizienter zu gestalten. Die Zukunft wird daher den Systemen gehören, die eine Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ohne nennenswerte Medienbrüche aufbauen. Dies gilt zunächst für den Austausch fernmündlicher und/oder schriftlicher Informationen. Ein Schwerpunkt wird daher in der Fortentwicklung datenbankbasierter Lösungen liegen, auf die über einen Web-Browser zugegriffen werden kann. Dabei wird die Integration von Spracherkennung eine dominante Rolle spielen. Ein erhebliches Effizienzpotential liegt jedoch in der oft aufwändigen Sachverhaltsermittlung. Hier können künftig "intelligente Formulare" oder Fragemasken zur Ermittlung des Sachverhaltes helfen. Nur so ist wirkliche Arbeitsentlastung denkbar - vorausgesetzt die gewonnenen Ergebnisse werden in eine elektronische Akte integriert und dem Anwalt verfügbar gemacht.
Interaktivität stellt fürr Virtualität eine notwendige Bedingung dar, denn zur subjektiven Konstruktion einer Realitätt aus computererzeugten Sinnesdaten muss sich die Feedback-Schleife aus Handlung, Wahrnehmung und darauf reagierender erneuter Handlung eng schließen. Der Text beleuchtet aus Sicht der Kulturinformatik die technikgeschichtlichen und kunsttheoretischen Zusammenhänge zweier Begriffe, die zentral sind für den Diskurs um und die Verortung von interaktiver Computerkunst.
Der Raum des Cyberspace
(2003)
Es ist zu fragen, ob das Neue am Cyberspace tatsächlich eine gänzlich andere Topographie – jenseits der Grenzen des uns bekannten Raumes – oder eine ganz neue Ökonomie sei, die den Gesetzen des Kapitalismus nicht mehr gehorcht, ob im Cyberspace gar Raum, Zeit und Geld verschwänden, welche die neuen Verhältnisse sind, in denen wir ein Leben führen, das zweifellos tatsächlich ein anderes ist als vor Erfindung der weltumspannend vernetzten Digitalcomputer.
Information technology and administrative reform : will the time after E-Government be different?
(2003)
Dieser Aufsatz wurde anlässlich eines Symposiums in einer Festschrift zu Ehren von Prof. Dr. Heinrich Reichmann veröffentlicht. Es geht um seine Verdienste im Bereich Electronic Government (E-Government) und Verwaltungsreform.