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Der massive Ausbau der Photovoltaik (PV) stellt das deutsche Stromversorgungssystem vor Herausforderungen. Es gilt, die Stromerzeugung aus PV dem Bedarf anzupassen, Netzüberlastungen durch Solarstrom zu verhindern und den Strom in den Markt zu integrieren. Diese Arbeit untersucht, inwiefern dezentrale Stromspeicher als Lö-sungsansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen geeignet sind und inwieweit der derzeitige Rechtsrah-men diesen Ansatz fördert. Es zeigt sich, dass dezentrale Speicher einen Beitrag zur System- und Marktintegrati-on der PV leisten könnten, die rechtliche Förderung aber unzureichend ist, um dieses Potential auszuschöpfen.
Auch wenn das Entflechtungsmodell des Independent Transmission Operators vorsieht, dass die Muttergesellschaft durch Anteile Eigentum an dem Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber behält, bestehen organisationsrechtliche Vorgaben, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Allein durch den Aufsichtsrat kann die Muttergesellschaft ihre Interessen mittelbar vertreten. Doch über die Auslegung der Zusammensetzung gemäß § 10d Abs. 3 EnWG besteht Unklarheit. Vor allem bei Anwendung des DrittelbG besteht eine Inkompatibilität zwischen energie- und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben, die sich in der uneinheitlichen Zusammensetzung in der Praxis niederschlägt. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit Auslegungsmöglichkeiten und Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung.
Suffizienz ist ein Strategieansatz, dessen Verfolgung für das Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung unerlässlich ist. In ihrer praktischen Umsetzung trifft die Suffizienzstrategie jedoch auf vielfältige Hindernisse, die die Etablierung von konkreten Maßnahmen verhindern. Im Rahmen dieser Arbeit wurde untersucht, inwiefern die Philosophie und Praxis des Yoga einen Schlüssel für die Umsetzung der Suffizienz auf privater Ebene darstellen kann. Nach der Methodik der qualitativen Sozialforschung wurden Einzelinterviews mit Yogalehrer*innen durchgeführt, deren Auswertung das Transformationspotenzial des Yoga in Richtung einer suffizienten Lebensweise näher erläutert. Die Forschungsergebnisse bestätigen eine Suffizienzorientierung der befragten Personen seit dem Beginn ihrer Yogapraxis und deuten auf eine erhöhte Bereitschaft für die Akzeptanz von Suffizienzmaßnahmen hin. Ein direkter Zusammenhang zwischen Yoga und dem Wissen um die Notwendigkeit einer suffizienten Lebensweise konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Ergebnisse dienen der Suffizienzforschung als Ansatzpunkte für die Entwicklung neuer Umsetzungsstrategien.
In dieser Arbeit wird das Thema der Suffizienz als Aspekt der Frage nach dem guten Leben betrachtet. Der Rekurs auf das gute Leben ermöglicht den Rückgriff auf die Konzeptionen des guten Lebens von Epikur und der Stoa. Diese Konzeptionen werden hinsichtlich ihrer Suffizienz untersucht und es wird der Frage nachgegangen, ob sich durch deren Aktualisierung individualethische Zugänge zu Suffizienz ergeben. Ergebnis der Arbeit ist, dass die von den Philosophen vorgeschlagenen Lebensweisen suffizient sind und sich unter verschiedenen Anknüpfungspunkten an heutige gesellschaftliche Probleme aktualisieren lassen. Über die in den Konzeptionen thematisierten Zielen des lustvollen Lebens (Epikur) und der Selbstmächtigkeit (Stoa) ergeben sich individualethische Zugänge zu Suffizienz. Diese benötigen nicht den Rückgriff auf das Konzept der Nachhaltigkeit.
Im Zuge der Energiewende wird Strom zunehmend in dezentralen erneuerbaren Energieanlagen produziert und der
Verbraucher für eine regenerative Energieversorgung sensibilisiert. Ökostromprodukte nehmen dadurch einen immer
höheren Stellenwert ein. Regionale Ökostromprodukte haben dabei das Potential, dem Verbraucher die Herkunft seines Stroms nachvollziehbar zu vermitteln und die Vermarktung von Ökostromprodukten zu erleichtern. Diese Arbeit untersucht daher die Frage, inwieweit der regionale Bezug von Ökostrom gegenüber dem Kunden ausgewiesen werden kann. Das Instrument der Stromkennzeichnung kann in Verbindung mit Herkunftsnachweisen eine solche Ausweisung ermöglichen. Die Arbeit zeigt jedoch, dass dies unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen an einer zu geringen Wirtschaftlichkeit und mangelnden Vergleichbarkeit der Ökostromprodukte scheitert.
Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, Vogelschutzgebiete (VSG) nach nationalem Recht zu besonderen Schutzgebieten zu erklären. Am Beispiel des VSG Unterelbe wurde die Eignung der ordnungsrechtlichen Instrumente des Natur- und andschaftsschutzgebietes (NSG, LSG) sowie normersetzender Verträge zur Sicherung von VSG untersucht. Oft gehen Schutzgebietsausweisungen mit Konflikten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft einher. Neben einer detaillierten Betrachtung der europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Sicherung von VSG, fanden daher Agrarumweltmaßnahmen Beachtung. Im Ergebnis zeigt sich, dass normersetzende Verträge europarechtswidrig sind, während das Instrument des NSG rechtlich uneingeschränkt geeignet ist. Ob ein LSG zur Sicherung eines VSG rechtskonform ist, muss stets in einer Einzelfallprüfung geklärt werden.