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Mit der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) ist erstmals ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zum Ausgleich von Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Boden geschaffen worden... Unter Berücksichtigung der relevanten bestehenden Umwelthaftungsregelungen und des entsprechenden Versicherungsschutzes erfolgt zunächst anhand der Regelungen in der Umwelthaftungsrichtlinie eine Einschätzung dahingehend, ob diese Regelungen grundsätzlich eine Versicherbarkeit von Umweltschäden ermöglichen. Zudem wird der Frage nachgegangen, in welcher Form die bisherigen Versicherungen eventuell weiter bestehen oder einen Ansatz für neue Versicherungen bieten können. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.
Suffizienz ist ein Strategieansatz, dessen Verfolgung für das Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung unerlässlich ist. In ihrer praktischen Umsetzung trifft die Suffizienzstrategie jedoch auf vielfältige Hindernisse, die die Etablierung von konkreten Maßnahmen verhindern. Im Rahmen dieser Arbeit wurde untersucht, inwiefern die Philosophie und Praxis des Yoga einen Schlüssel für die Umsetzung der Suffizienz auf privater Ebene darstellen kann. Nach der Methodik der qualitativen Sozialforschung wurden Einzelinterviews mit Yogalehrer*innen durchgeführt, deren Auswertung das Transformationspotenzial des Yoga in Richtung einer suffizienten Lebensweise näher erläutert. Die Forschungsergebnisse bestätigen eine Suffizienzorientierung der befragten Personen seit dem Beginn ihrer Yogapraxis und deuten auf eine erhöhte Bereitschaft für die Akzeptanz von Suffizienzmaßnahmen hin. Ein direkter Zusammenhang zwischen Yoga und dem Wissen um die Notwendigkeit einer suffizienten Lebensweise konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Ergebnisse dienen der Suffizienzforschung als Ansatzpunkte für die Entwicklung neuer Umsetzungsstrategien.