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Ökologische Nachhaltigkeit in Beherbergungsbetrieben in regionalen Naturparks in der Deutschschweiz
(2014)
Körperliche Aktivität birgt hohe gesundheitliche Gewinne, wenn sie regelmäßig und dauerhaft praktiziert wird. Bestimmend für Verhaltensqualität und -prognose sind befriedigte implizite Motive. Stimmen sie mit den expliziten Zielen der Person überein, entsteht Wohlbefinden und Motivation. Welche psychogenen Motivprofile bei Personen im Präventionssport dominieren, ist unbekannt und wurde hier qualitativ untersucht. Mittels semiprojektiven Foto-Elicitation Interviews, speziell der Zaltman Metaphor Elicitation Technique, wurden acht Probanden qualitativ zu expliziten Zielen und impliziten Motiven ihrer körperlicher Aktivität im Präventionssetting befragt. Ihr Involvementniveau zu aktivem Gesundheitshandeln wurde zuvor standardisiert erhoben. Ausgewertet wurde durch induktive Inhaltsanalyse nach Mayring sowie bildmetaphorisch nach Lakoff und Johnson, ein motivationales Netzwerk kartiert und die Ergebnisse kommunikativ validiert. Die Analyse ergab fünf explizite Handlungsgründe für gesundheitsförderliche körperliche Aktivität, die teils bekannte Ziele des Freizeitsports bestätigen, teils neue Aspekte aufdecken. Insbesondere das explizite Ziel Regeneration und seine Affektqualität scheinen die Motivation zu verstärken. Die erhobenen hohen Ausprägungen des impliziten Leistungs- und Autonomiemotivs waren mit positiven Affekten und Wohlbefinden assoziiert. Anschluss- und Machtmotive blieben unauffällig. Wesentliche Genderunterschiede zeigten sich bei keinem der Partialergebnisse.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, hat einen wahren Gründungsboom bei Kapitalgesellschaften ausgelöst. Ebenso stattlich ist die deutlich über dem Schnitt der GmbH liegende Insolvenzquote der UG. Vor allem rechtliche Unkenntnis und vorschnelles Handeln erzeugen dabei Haftung und wirtschaftliche Probleme. Fehler in der Vorgründungsphase der UG passieren besonders leicht, da der junge Gründer mit seinem Unternehmen gleich mehrere Gründungsphasen mit unterschiedlichen Rechtssystematiken zu durchlaufen hat und der typische UG-Gründer nicht rechtsaffin sondern eher handlungsaffin ist. Diese Fehler sind aber auch besonders schmerzhaft, da im Rahmen des eigens für die UG geschaffenen Paragraph 5a GmbHG einige einschränkende Regelungen, wie etwa das Sacheinlageverbot, enthalten sind. So ist die nachträgliche Einbringung von in dieser Vorgründungsphase erworbenen Wirtschaftsgütern oder gar der Gesellschaftsanteile einer Vorgründungsgesellschaft in die UG in Form einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung nicht zulässig. Ein eher starres Korsett von Spezialregelungen trifft auf eine besondere Gründerklientel. Die Arbeit untersucht, ob, und in welcher Form es doch Möglichkeiten gibt, die Verträge, Verbindlichkeiten, Wirtschaftsgüter auf die eingetragene UG zu übertragen und dabei nicht nur die Vorschriften des Paragraph 5a GmbHG zu beachten. Hierbei werden die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt und schließlich Handlungsempfehlungen auf Basis der Erkenntnisse gegeben.
Im 20. Jahrhundert hat sich der Stellenwert von Kindern in westlich geprägten Gesellschaften erhöht: Verhütung und Abtreibung sind zuverlässiger beziehungsweise sicherer, üblicher und einfacher zugänglich geworden. Die Möglichkeit, sich nun auch gegen ein Kind entscheiden zu können, legt die Vermutung nahe, dass auch die Entscheidung für ein Kind bewusster getroffen wird als in früheren Zeiten. Zudem hat sich durch (entwicklungs-)psychologische Zugänge der Blick auf Kinder verändert: Anders als zuvor werden sie nun als eigenständige Persönlichkeiten betrachtet und ihnen werden mehr Bedürfnisse zugesprochen, bei deren Nichterfüllung mit Folgen für die psychische und auch physische Gesundheit des Kindes gerechnet wird. Diese Diskurse – die (zumindest unterstellte) bewusste Entscheidung für ein Kind und die größere Bedeutung, die der Erziehung im weitesten Sinne beigemessen wird – erhöhen den gesellschaftlichen Anspruch an Mütter: Entscheidet sich eine Frau dafür, ein Kind zu bekommen, so soll sie diesem auch eine gute Mutter sein. Ausgehend von dieser Beobachtung steht die Frage nach einem veränderten Mutterideal und den damit verbundenen gesellschaftlichen Anforderungen an Mütter im Mittelpunkt dieser Arbeit. Exemplarisch verdeutlicht werden diese Zusammenhänge am Beispiel des Stillens.
Vergleich von Menschenbildern in der protestantischen Theologie und gegenwärtigen Sozialpädagogik
(2015)
Mit der Novellierung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde auch das einseitige Leistungsänderungsrecht und Regelungen für die Ermittlung der Mehr- und Mindervergütung in dem BGB–Bauvertrag aufgenommen. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 28. April 2017 ist das neue Bauvertragsrecht eingeführt und wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Ob die Schnittstelle zwischen Leistungsänderung und Gegenleistung, unter Berücksichtigung baubetriebswirtschaftlicher Aspekte und der Ausgeglichenheit zwischen Leistungsänderung und Gegenleistung mittels der vorgegebenen Maßstäbe überhaupt möglich ist, wurde in der vorliegenden Arbeit untersucht. Hierfür wurde das baubetriebliche System des BGB–Bauvertrags erarbeitet und die Novellierung des Bauvertragsrechts im Hinblick auf die Bereiche des Änderungsrechts (§ 650 b BGB) und der Vergütungsanpassung (§ 650 c BGB) vorgestellt. Basierend auf der Vorstellung des neuen BGB–Bauvertrags wurden die Möglichkeiten der Leistungsänderungen in der Schnittstelle zu der Ermittlung der Mehr- oder Mindervergütungen herausgearbeitet. Dabei wurde festgestellt, dass neben den beiden Vergütungsermittlungsmethoden des § 650c BGB auch die Möglichkeit der freien Vergütungsermittlung nach § 650 b Abs.1 BGB gegeben ist. Auch wie die Sachverhalte Nachlässe, Mengenänderungen bei Einheitspreisverträgen sowie Bauzeit und die Art der Ausführung bei der Kostenermittlung und der Beauftragung von vergessenen Leistungen zu berücksichtigen sind, ist in die Untersuchung eingeflossen. Trotz der aufgezeigten Lücken des neuen Bauvertragsrechts wurde mittels der Untersuchung der Schnittstelle zwischen den Änderungsverlangen und der Vergütung der vergessenen Leistungen festgestellt, dass grundsätzlich die Umsetzung im baubetrieblichen System möglich ist. Mit den vorgestellten Kalkulationsansätzen in Kombination mit einer Gemeinkostenausgleichsrechnung wird ein Ansatz für die Lösung der fehlenden Ausgeglichenheit zwischen Leistung und Gegenleistung vorgestellt. Darüber hinaus wird herausgearbeitet aus welchen Gründen es bei Bauprojekten, die auf dem neuen BGB–Bauvertrag basieren, zu Streit zwischen den Vertragsparteien und damit zu einer Verteuerung und Verzögerung der Bauprojekte kommen wird.
Der Übergang aus der Kindertagesstätte (Kita) in die Grundschule gilt als Veränderungsprozess für angehende Schulkinder sowie deren Erziehungsberechtigte, aber auch für die begleitenden Erzieher und Lehrkräfte. Somit treten Potenziale auf verschiedenen Ebenen hervor. Gelungene Kooperation zwischen den Institutionen Kita und Grundschule kann also einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung und Begleitung des Übergangs leisten. In dieser Masterarbeit wird daher eine eigene Studie zur Übergangsgestaltung aus der Perspektive von Erzieherinnen und Erziehern näher vorgestellt. Es handelt sich um einen Vergleich verschiedener Institutionen bzgl. ihrer Kooperationssituation, Vorgehensweise und eingesetzten Unterstützungsmaßnahmen. Da die Kooperation aus institutioneller Sicht als Schlüssel zum gelingenden Übergang gilt, werden vorrangig kooperative Situationen zwischen den Fachkräften fokussiert. Die Festlegung dieser Thematik basiert auf dem aktuellen Forschungsstand über die ausbaufähigen Kooperationsbeziehungen zwischen Kitas und Grundschulen. Um durch die eigene Studie einen Einblick in die Praxis zu erlangen, wurden zunächst sechs qualitative Interviews geführt. Aus diesen Erkenntnissen wurde eine quantitative schriftliche Befragung abgeleitet, an der sich 52 Erzieher aus 14 Kitas beteiligten. Besonders interessant ist an den Ergebnissen, dass das Wissen über Kooperationsmöglichkeiten - auch innerhalb von Einrichtungen – unterschiedlich verbreitet ist. Außerdem konnten Schwerpunkte in der Kooperation identifiziert werden, und es stellten sich verschiedenste Problematiken (dargestellt in Form einer 5-Punkte-Liste) heraus, an denen angesetzt werden kann, um die Übergangsgestaltung zu optimieren. Zudem wurden erste Erkenntnisse zur Lage / Region der Kitas, d. h. städtische Kitas im Vergleich zu ländlichen Kitas, gesammelt.