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Viele Regelungen im deutschen Arbeitsrecht gelten nur für Betriebe ab einer bestimmten Größe, wobei derartige Schwellen meist anhand der Beschäftigtenzahl bestimmt werden. Die bestehenden 160 Schwellenwerte sind komplex und inkonsistent definiert, was ihre Beachtung durch die Firmen erschwert. Darüber hinaus kann das Überschreiten einer Schwelle zu zusätzlichen Kosten für die Firma führen, wie z.B. die Errichtung eines Betriebsrates oder die Zahlung einer Abgabe für die Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten. Obwohl die empirische Evidenz nicht eindeutig ist, deuten einige Studien darauf hin, dass Firmen das Überschreiten von Schwellenwerten bewusst vermeiden und der Beschäftigungsaufbau dadurch gedämpft wird. Um diese Transaktionskosten und Nebenwirkungen zu vermeiden, machen wir verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Schwellenwertregelungen.
Für die Neufassung der Handwerksordnung zum 1.1.2004 war die hohe Ausbildungsleistung des Handwerks ein zentrales Argument, die im Falle einer überzogenen Deregulierung einbrechen würde. Folgt man der ökonomischen Theorie werden Handwerksbetriebe ausbilden, wenn der erwartete Nutzen die erwarteten Kosten überwiegt; Ausbildung wird zum unternehmerischen Erfolgsfaktor. Die zweimalige Befragung Lüneburger Handwerksbetriebe, die im Rahmen eines Projektes zur Regulierung auf dem deutschen Handwerksmarkt in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Lüneburg durchgeführt wurde, zeigt, dass vor allem die Ausbildungsaktivität selbst zu einer guten bis sehr guten wirtschaftlichen Lage führt bzw. diese verbessert. Allerdings ist dieser Effekt nach relativ kurzer Frist (zwei Jahre oder mehr) wieder verschwunden.
Das Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Lüneburg legt hiermit seinen ersten eigenständigen Forschungsbericht vor. Seit 1999 erschien unser Bericht als Teil des Forschungsberichts des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften; dieser Bericht wurde nach dem Berichtsjahr 2005 eingestellt, da der Fachbereich seit 2006 Teil der neuen Fakultät II ist. Für die Fakultät II ist bisher kein solcher ausführlich informierender Forschungsbericht vorgesehen.