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Auch wenn das Entflechtungsmodell des Independent Transmission Operators vorsieht, dass die Muttergesellschaft durch Anteile Eigentum an dem Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber behält, bestehen organisationsrechtliche Vorgaben, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Allein durch den Aufsichtsrat kann die Muttergesellschaft ihre Interessen mittelbar vertreten. Doch über die Auslegung der Zusammensetzung gemäß § 10d Abs. 3 EnWG besteht Unklarheit. Vor allem bei Anwendung des DrittelbG besteht eine Inkompatibilität zwischen energie- und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben, die sich in der uneinheitlichen Zusammensetzung in der Praxis niederschlägt. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit Auslegungsmöglichkeiten und Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung.
This dissertation analyses external appointees and successions on boards and consists of three papers which are all empirical in nature. It provides insights into the present literature from a meta-perspective, enlarges the understanding of external successions to German executive bank boards and extends the rare number of studies on the internal supervisory bodies of bank institutions. The first paper highlights the existing literature: conducting a literature search process, the paper aggregates 102 empirical results from 28 journal articles and working papers published between 1990 and 2017. The meta-analysis focuses on how researchers address the build-in issue that outsiders are not randomly assigned to firms. The results reveal that the relationship of outside successions and performance varies significantly with the methodological characteristics of the original studies. The following two papers concentrate on successions in banking institutions. More specifically, the second study examines the appointments of executive directors external to the bank and the consequences of that appointment on bank performance. The study addresses in particular alternative explanations, i.e. outside selection and/or joint endogeneity, while examining external executive appointments and their consequences on bank performance. The second empirical paper lend significant support to the view that some outsiders are better predisposed to helping the bank turn around poor performance and that the selected proxies of managerial ability, which are based on the historical return on assets and risk-return efficiency measured at outsiders' former banks, are able to identify such good outsiders. Finally, the third paper considers the link between the executive and the supervisory board. The study points to the conclusion that newly appointed executives to the supervisory board differ from their non-appointed counterparts with a particular set of experiences. The study provides evidence for the view that the pre-appointment financial situation, measured by several proxies of bank risk and performance, has significant influence on the decision to appoint such an experienced member to the supervisory board. This dissertation is framed by an introduction and concluding chapter where the author reflects on the research questions of her empirical studies, summarizes the results and identifies some possibilities for future research.
Betriebliche Arbeitnehmermitbestimmung stellt Gegenstand zahlreicher Studien dar. Unternehmerische Mitbestimmung konnte sich dagegen als Themenschwerpunkt in der ökonomischen Diskussion bisher nicht ausreichend durchsetzen, weshalb umfangreicher Forschungsbedarf angemerkt wird. Mit der vorliegenden Dissertation wird dieser Aufforderung in fünf Papieren nachgekommen. Dabei wird sich ausschließlich auf die Drittelmitbestimmung in GmbHs des westdeutschen Dienstleistungssektors konzentriert. In dem Papier „Die Aufsichtsratslücke im Dienstleistungssektor. Ausmaß und Bestimmungsgründe“ wird eine Analyse der Verbreitung der Drittelmitbestimmung im westdeutschen Dienstleistungssektor durchgeführt. Während im Industriebereich die Gewährung von Mitbestimmungsrechten äußerst verbreitet war, stellt sich die Frage, ob diese Tatsache auch für den Dienstleistungssektor zutrifft. Letzterer zeichnet sich in Deutschland, im Gegensatz zum verarbeitenden Gewerbe, durch kontinuierliches Wachstum aus. Die Arbeit demonstriert, dass - entgegen den rechtskräftigen Regelungen- weniger als die Hälfte aller GmbHs im westdeutschen Dienstleistungssektor mit 500 bis 2000 Beschäftigten einen Aufsichtsrat und folglich Mitbestimmung auf Unternehmensebene aufweisen. Zur Erklärung der ermittelten Aufsichtsratslücke wird in dem Papier eine ökonometrische Analyse potenzieller Bestimmungsgründe für das verbreitete Fehlen durchgeführt. Diese demonstriert, dass sich sowohl die Organisationsform des Hauptgesellschafters als auch die Beschäftigtenzahl auf die Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines Aufsichtsrates auswirken. Das Unternehmensalter spielt als Einflussgröße hingegen keine wichtige Rolle. Das Papier wurde in der Zeitschrift für Industrielle Beziehungen Ausgabe 04/2009 veröffentlicht. Auf eine Replik, die mit dem Artikel veröffentlicht worden ist, wurde in der ersten Ausgabe der Zeitschrift Industrielle Beziehungen 2010 entsprechend mit einer Replik geantwortet (siehe Kapitel 3). Um die resultierenden Ergebnisse besser einordnen zu können, wurden für das zweite Papier „Recht und Realität von Mitbestimmung im westdeutschen Dienstleistungssektor: 11 Fallstudien“ Interviews durchgeführt. Ziel war es insbesondere, die im ersten Papier herausgearbeiteten Bestimmungsgründe für das verbreitete Nicht-Vorhandensein von Aufsichtsräten zu überprüfen. In 11 Befragungen in verschiedenen Regionen Deutschlands erklären Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, weshalb in ihrem Unternehmen kein Aufsichtsrat existiert. Außerdem wird die Stellung des Betriebsrates sowie die Bedeutung von Mitbestimmung im Allgemeinen erläutert. Die Fallstudien demonstrieren, dass Arbeitgeber und Belegschaft die Bildung von Betriebsräten in der Regel begrüßen. Ein Aufsichtsrat wird hingegen als überflüssig erachtet. Insgesamt zeigt die Analyse, dass Arbeitnehmermitbestimmung auf Abteilungsebene mehr Bedeutung beigemessen wird als in den gesetzlich vorgeschriebenen Institutionen. In dem Papier „The Economic Consequences of one-third Co-determination in German Supervisory Boards: First Evidence for the Service Sector from a New Source of Enterprise Data“ werden mögliche ökonomische Auswirkungen des Drittelbeteiligungsgesetzes analysiert. Unternehmen mit und ohne Aufsichtsräte werden im Hinblick auf ihren Erfolg (Profitabilität und Value added per employee) verglichen. Die Ergebnisse zeigen, dass Unternehmen mit Aufsichtsrat im Schnitt eine höhere Produktivität aufweisen. Mögliche Einflüsse auf die Rentabilität einer Unternehmung erweisen sich als nicht signifikant. Schließlich geht es in dem fünften Papier „One-third Co-determination in German Supervisory Boards and its Economic Consequences. New Evidence for Employment“ um potenzielle Auswirkungen unternehmerischer Mitbestimmung auf die Beschäftigungsentwicklung. Der Aufsatz ist erst der zweite in der Mitbestimmungsforschung, der sich dieser Thematik widmet. In einem Regressionsmodell wird ermittelt, dass die Existenz eines Aufsichtsrates nicht signifikant mit dem Beschäftigungsniveau korreliert. Die Besonderheit des Forschungsdesigns besteht zunächst darin, dass erstmals Unternehmen gleicher Größenordnung und gleicher Branche, die sich insbesondere durch die Existenz eines Aufsichtsrates unterscheiden, in Hinblick auf ihre wirtschaftliche Performanz verglichen werden können. Zusätzlich stellt die Verwendung eines kombinierten Datensatzes ein Charakteristikum der vorliegenden Arbeit dar. Im Rahmen des Dissertationsvorhabens werden Mikrodaten aus Erhebungen der amtlichen Statistik mit Daten aus externen Quellen verknüpft. Grund dafür ist, dass die Erhebungen der amtlichen Statistik keine Informationen über das Vorhandensein eines Aufsichtsrates enthalten. Diese Informationen sowie die Angaben über die Eigentümerstruktur wurden aus einer kommerziellen Datenbank der Firma Hoppenstedt entnommen und im Falle unvollständiger Angaben durch eigene Recherchen ergänzt. Die Verknüpfung findet über einen sowohl in den Mikrodaten der amtlichen Statistik als auch in dem selbständig aufgebauten Datensatz enthaltenen Schlüssel statt, den Angaben zu Registergericht und Handelsregister-Nummer.