340 Recht
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Dieser Projektbericht wurde im Wintersemester 07/08 von einem dreizehnköpfigen Team, bestehend aus Studierenden des Departments Wirtschaftsrecht der Leuphana Universität Lüneburg, unter Leitung von Prof. Dr. Zenz, erstellt. In der übertragenen Aufgabe galt es, den Weg der Normen des Genossenschaftsgesetzes von der alten Fassung hin zur Novellierung zu rekapitulieren. Ausgehend vom alten Gesetzestext ist somit für die maßgeblichen Bestimmungen aufgezeigt, welche Änderungen das vom Bundesministerium der Justiz gebildete Referat im Gesetzesentwurf und in der dazugehörigen Begründung vom 19.10.2005 verfasste. Aufbauend auf dieser „Rohfassung“ erfolgt sodann ein Abgleich mit der hierzu erfolgten Stellungnahme des BVR, also des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 27.10.2005 und der Stellungnahme des Bundesrates vom 10.03.2006 hin zum verabschiedeten Text, wie er sich heute in dem geltenden Genossenschaftsgesetz wieder findet.
Mit der Novellierung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde auch das einseitige Leistungsänderungsrecht und Regelungen für die Ermittlung der Mehr- und Mindervergütung in dem BGB–Bauvertrag aufgenommen. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 28. April 2017 ist das neue Bauvertragsrecht eingeführt und wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Ob die Schnittstelle zwischen Leistungsänderung und Gegenleistung, unter Berücksichtigung baubetriebswirtschaftlicher Aspekte und der Ausgeglichenheit zwischen Leistungsänderung und Gegenleistung mittels der vorgegebenen Maßstäbe überhaupt möglich ist, wurde in der vorliegenden Arbeit untersucht. Hierfür wurde das baubetriebliche System des BGB–Bauvertrags erarbeitet und die Novellierung des Bauvertragsrechts im Hinblick auf die Bereiche des Änderungsrechts (§ 650 b BGB) und der Vergütungsanpassung (§ 650 c BGB) vorgestellt. Basierend auf der Vorstellung des neuen BGB–Bauvertrags wurden die Möglichkeiten der Leistungsänderungen in der Schnittstelle zu der Ermittlung der Mehr- oder Mindervergütungen herausgearbeitet. Dabei wurde festgestellt, dass neben den beiden Vergütungsermittlungsmethoden des § 650c BGB auch die Möglichkeit der freien Vergütungsermittlung nach § 650 b Abs.1 BGB gegeben ist. Auch wie die Sachverhalte Nachlässe, Mengenänderungen bei Einheitspreisverträgen sowie Bauzeit und die Art der Ausführung bei der Kostenermittlung und der Beauftragung von vergessenen Leistungen zu berücksichtigen sind, ist in die Untersuchung eingeflossen. Trotz der aufgezeigten Lücken des neuen Bauvertragsrechts wurde mittels der Untersuchung der Schnittstelle zwischen den Änderungsverlangen und der Vergütung der vergessenen Leistungen festgestellt, dass grundsätzlich die Umsetzung im baubetrieblichen System möglich ist. Mit den vorgestellten Kalkulationsansätzen in Kombination mit einer Gemeinkostenausgleichsrechnung wird ein Ansatz für die Lösung der fehlenden Ausgeglichenheit zwischen Leistung und Gegenleistung vorgestellt. Darüber hinaus wird herausgearbeitet aus welchen Gründen es bei Bauprojekten, die auf dem neuen BGB–Bauvertrag basieren, zu Streit zwischen den Vertragsparteien und damit zu einer Verteuerung und Verzögerung der Bauprojekte kommen wird.
In dieser Masterarbeit im Rahmen des Masterstudiengangs „Baurecht und Baumanagement“ wird das Thema der Fristverlängerungen in Folge von Bauablaufstörungen näher betrachtet. Diesbezüglich werden zunächst die Grundlagen von Fristen und Bauablaufstörungen aufgegriffen. Anschließend werden Nachweisführung und Berechnungsansätze vorgestellt.
The increasing perils of connectivity technologies in the context of large satellite constellations come alongside with legal aspects concerning the protection of the space environment. The interplay of connectivity and sustainability must be regulated. To analyse the legal measures and tools regulating the risks, both sides of the problem are taken into consideration. The technological side of large satellite constellations is summarized under the term cybersecurity. Cyber is a code-based system, i.e. at first sight it requires a specialized field of law. This holds true on space sustainability as well. Large satellite constellations raise the discussion on space debris and junk. The consensus on the LTS guidelines by COPUOS at UNISPACE+50 in 2018 constitutes a milestone in Space Law. Space sustainability requires a particular adoption of legal norms: the idea is very similar to the subject of cybersecurity. Since both areas of issue are internationally driven and have multilateral impact, self-regulation proves ineffective. The genesis of reliable and uniform legal rules requires a different approach considering the multilevel systems of obligations with different binding authority. This thesis evaluates the balance between the future of connectivity and space sustainability in the context of large satellite constellations by considering the impact of legal rules with different binding authority.