340 Recht
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Dieser Projektbericht wurde im Wintersemester 07/08 von einem dreizehnköpfigen Team, bestehend aus Studierenden des Departments Wirtschaftsrecht der Leuphana Universität Lüneburg, unter Leitung von Prof. Dr. Zenz, erstellt. In der übertragenen Aufgabe galt es, den Weg der Normen des Genossenschaftsgesetzes von der alten Fassung hin zur Novellierung zu rekapitulieren. Ausgehend vom alten Gesetzestext ist somit für die maßgeblichen Bestimmungen aufgezeigt, welche Änderungen das vom Bundesministerium der Justiz gebildete Referat im Gesetzesentwurf und in der dazugehörigen Begründung vom 19.10.2005 verfasste. Aufbauend auf dieser „Rohfassung“ erfolgt sodann ein Abgleich mit der hierzu erfolgten Stellungnahme des BVR, also des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 27.10.2005 und der Stellungnahme des Bundesrates vom 10.03.2006 hin zum verabschiedeten Text, wie er sich heute in dem geltenden Genossenschaftsgesetz wieder findet.
Kausalitätsnachweise aus baubetrieblicher Sicht anhand konkreter bauablaufbezogener Darstellungen
(2019)
Im Baugewerbe sind auf Grund hoher Kosten im Falle von Bauunterbrechungen eine genaue Bauablaufplanung sowie auch die Sicherstellung der Ansprüche daraus von großer Wichtigkeit. Die aus dieser Situation heraus folgende Diskussion der Vertragspartner über die Vergütung und die Fristverlängerung führt in einigen Fällen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hierbei hat der Bundesgerichtshof (BGH) aufgezeigt, dass eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung zum Nachweis der Kausalität notwendig ist. Es ist hierbei nicht eindeutig klar, wie eine vom BGH geforderte Darstellung auszusehen hat. Bei den Baufirmen wiederum liegt der Fokus häufig auf der Ausarbeitung eines monetären Anspruchs. Dabei wird den Kausalzusammenhängen wenig Beachtung geschenkt. Deshalb werden in dieser Arbeit die Kausalitätsnachweise anhand der konkreten bauablaufbezogenen Darstellung untersucht - mit besonderem Augenmerk auf der pluralen Kausalität. Insgesamt liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der baubetrieblichen Sichtweise und juristischen Einordnungen. Dabei werden insbesondere Terminpläne genauer untersucht. Für Ansprüche aus Bauzeitverlängerung werden hier ausschließlich Fristverlängerungen betrachtet. Die monetären Auswirkungen werden nicht bearbeitet.
The increasing perils of connectivity technologies in the context of large satellite constellations come alongside with legal aspects concerning the protection of the space environment. The interplay of connectivity and sustainability must be regulated. To analyse the legal measures and tools regulating the risks, both sides of the problem are taken into consideration. The technological side of large satellite constellations is summarized under the term cybersecurity. Cyber is a code-based system, i.e. at first sight it requires a specialized field of law. This holds true on space sustainability as well. Large satellite constellations raise the discussion on space debris and junk. The consensus on the LTS guidelines by COPUOS at UNISPACE+50 in 2018 constitutes a milestone in Space Law. Space sustainability requires a particular adoption of legal norms: the idea is very similar to the subject of cybersecurity. Since both areas of issue are internationally driven and have multilateral impact, self-regulation proves ineffective. The genesis of reliable and uniform legal rules requires a different approach considering the multilevel systems of obligations with different binding authority. This thesis evaluates the balance between the future of connectivity and space sustainability in the context of large satellite constellations by considering the impact of legal rules with different binding authority.
Mit der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) ist erstmals ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zum Ausgleich von Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Boden geschaffen worden... Unter Berücksichtigung der relevanten bestehenden Umwelthaftungsregelungen und des entsprechenden Versicherungsschutzes erfolgt zunächst anhand der Regelungen in der Umwelthaftungsrichtlinie eine Einschätzung dahingehend, ob diese Regelungen grundsätzlich eine Versicherbarkeit von Umweltschäden ermöglichen. Zudem wird der Frage nachgegangen, in welcher Form die bisherigen Versicherungen eventuell weiter bestehen oder einen Ansatz für neue Versicherungen bieten können. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.
An der Universität Lüneburg veranstaltet die Professur Öffentliches Recht, inbes. Energie- und Umweltrecht in Kooperation mit der Professur für Bank- und Finanzwirtschaft am 13.10.2006 ein Symposium zum Thema „ Biogasanlagen – Recht und Finanzierung“. Die drei Themenblöcke gliederten sich in „Rechtsfragen“, „Finanzierung und Steuern“ sowie „Übergreifende Fragen“ und wurden von PD DR. Joachim Sanden, Prof. Dr. Heinrich Degenhart und Prof. Dr. Dr. h.c., (GTU Tiflis) Thomas Schomerus moderiert.
Mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA) für Bauleistungen existiert ein verbindliches dreiteiliges Regelwerk, welches allen Bauverträgen zugrunde gelegt werden kann. Teil B beinhaltet die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und definiert die Abwicklung der beauftragten Leistungen. Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials kommt es dabei nicht selten zu Gerichtsverfahren mit hohen Kosten und Risiken. Diese Streitigkeiten behandelt inhaltlich der § 18 VOB/B. Gemäß § 18 Abs. 2 VOB/B wird ein außergerichtliches Verfahren im Umgang mit Meinungsverschiedenheiten beschrieben. Kostenaufwendige Gerichtsprozesse können durch die Inanspruchnahme der Verfahrensarten gem. § 18 VOB/B vermieden werden. Speziell das Verfahren gem. § 18 Abs. 2 VOB/B beschreibt ein Schlichtungsverfahren, welches sich im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen durch seine Kostenneutralität und verhältnismäßig kurze Verfahrensdauer auszeichnet. Mit der vorliegenden Arbeit wird herausgearbeitet, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dieses Verfahren zu stärken. Dazu werden als Erstes die Grundlagen des Bauvertrags dargelegt. Das zweite Kapitel befasst sich umfänglich mit Konfliktursachen und ihre Auswirkungen in Bauvorhaben. Im dritten Kapitel werden die Verfahrensarten nach § 18 VOB/B als Streitbeilegungsinstrumente des öffentlichen Auftraggebers detailliert vorgestellt und im vierten Kapitel die praxisbezogene Anwendung des Verfahrens nach § 18 Abs.2 VOB/B beleuchtet. Die Darstellung der Praxiserfahrungen sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer führt zu den Schwächen und Stärken des Verfahrens. Im fünften Kapitel folgt die Betrachtung der Wiederstände, die eine Weiterentwicklung des Verfahrens entgegenstehen und gleichzeitig werden die Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz des Verfahrens aufgezeigt.