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Als an zwei Tagen im Oktober 2018 die Konzertveranstaltung ‚Modus Mio Live on Stage‘ in Berlin und Dortmund stattfand, stand erstmalig in Deutschland eine digitale Playlist und mit ihr fünf Künstler*innen1 im Rampenlicht der Bühne (vgl. Spotify 2018a). Modus Mio ist eine von dem Musikstreamingdienst Spotify kuratierte Playlist für Deutschrap und Hip-Hop und wird von über 900.000 Nutzer*innen der Plattform abonniert.Sie ist nur eine von zahlreichen Wiedergabelisten, die von dem Dienst bereitgestellt werden und eine zentrale Rolle im Musikkonsum spielen. Streamingdienste stellen Musikkataloge mit 30 bis 50 Millionen Titeln zum legalen Streamen bereit. Eine solch umfangreiche virtuelle Musikbibliothek, die allen Nutzer*innen unmittelbar zur Verfügung steht, stellt neue Anforderungen an Aufbereitung, Filter und Kuratierung. Als Mittel hierfür stehen thematische Playlists, die nach bestimmten Kriterien gestaltet sind und als Orientierungsinstrument im‚ unendlichen Meer der Musik‘ dienen, im Zentrum der Plattformen.
Kausalitätsnachweise aus baubetrieblicher Sicht anhand konkreter bauablaufbezogener Darstellungen
(2019)
Das Baugewerbe ist durch eine hohe Individualfertigungsweise gekennzeichnet. Dabei steht dem jeweiligen Besteller ein nahezu unbegrenztes Änderungsrecht zu, das über den gesam-ten Herstellungsprozess ausgeübt werden kann. Desweiteren ist eine vorherige Einigung über die aus den Änderungen folgende Vergütung vertraglich nicht zwingend notwendig. Damit einhergehend werden die entsprechenden Fristverlängerungsansprüche nicht eindeu-tig unter den Vertragspartnern festgehalten. Die Produktion in der Bauwirtschaft ist heute aufgrund des hohen Mechanisierungsgrades mit der Produktion in der Industrie vergleichbar. Jede Unterbrechung und Störung der Ferti-gung führt zu hohen zeitabhängigen Kosten. Deshalb ist sowohl eine genaue Bauablaufpla-nung als auch die Sicherstellung der Ansprüche daraus so wichtig. Die aus dieser Situation heraus folgende Diskussion der Vertragspartner über die Vergütung und die Fristverlängerung führt in einigen Fällen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hierbei hat der Bundesgerichtshof (BGH) aufgezeigt, dass eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung zum Nachweis der Kausalität notwendig ist. Bisher hat kein baubetriebliches Verfahren einen solchen Nachweis vor dem BGH erbringen können. Der Rückschluss, dass damit alle bekannten Verfahren ungeeignet wären ist jedoch falsch, da nur ein Bruchteil der Verfahren bisher zur Prüfung in einem Gerichtsverfahren bis zum BGH gelangt sind. Es ist nicht Aufgabe des BGH ein solches baubetriebliches Verfahren zu entwickeln. Deshalb hat sich der BGH auch nur spärlich zu der Ausgestaltung eines sol-chen Verfahrens geäußert. Dennoch haben sich hierzu vermehrt die Oberlandesgerich-te (OLG) in die Diskussion eingebracht. Daraus ergibt sich eine Unsicherheit für die an der Problemstellung beteiligten Personen. Dies sind insbesondere Auftragnehmer (AN), Auftraggeber (AG) und deren Erfüllungsgehil-fen. Es ist nicht eindeutig klar, wie eine vom BGH geforderter konkrete bauablaufbezogene Darstellung auszusehen hat. Dazu bemerkt Leinemann1: „Dieser Begriff ist geradezu zum Zauberwort in der Auseinandersetzung über gestörte Bauabläufe geworden. Gerade die bau-betriebliche Literatur entwickelt hier einen erstaunlichen Ideenreichtum.“ Bei den Baufirmen liegt der Fokus häufig auf der Ausarbeitung eines monetären Anspruchs. Dabei wird den Kausalzusammenhängen wenig Beachtung geschenkt. Deshalb werden in dieser Arbeit die Kausalitätsnachweise anhand der konkreten bauablaufbezogenen Darstel-lung untersucht. In Kapitel 2 werden Grundlagen zum Themenkomplex erläutert und definiert. Auf diesen begrifflichen Grundlagen basiert die weitere Arbeit. Anschließend erfolgt in Kapitel 3 die Untersuchung und Einordnung der Kausalität, vor dem juristischen und baubetrieblichen Hintergrund. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei der pluralen Kausalität gewidmet. Anhand der Rechtsprechung der OLGs und des BGH zu konkreten bauablaufbezogenen Dar-stellungen werden in Kapitel 4 die juristischen Anforderungen an eine baubetriebliche Aus-wertung erarbeitet. In Kapitel 5 wird mit zwei baubetrieblichen Verfahren die generelle Vorgehensweise eines baubetrieblichen Nachweises anhand eines Terminplans erläutert. Dabei werden die Verfah-ren auf ihre Eignung gemäß der vorher ausgewerteten Rechtsprechung geprüft. Zum Abschluss wird in Kapitel 6 auf spezielle praktische Fragestellungen eingegangen, mit Hilfe derer ein Lösungsansatz vorgestellt wird. Demnach ist eine baubegleitende Auswertung von Behinderungsauswirkungen auch bei unklarem Leistungssoll möglich. Das Kapitel 7 fasst die Ergebnisse zusammen und blickt auf die tägliche Arbeit unter Zugrun-delegung der erarbeiteten Ergebnisse. Für einen Bauzeitverlängerungsanspruch ist zum Teil eine Behinderungsanzeige bzw. Offen-kundigkeit Voraussetzung. Dies wird in dieser Arbeit als gegeben vorausgesetzt. Der Schwer-punkt liegt auf der baubetrieblichen Sichtweise. Dabei werden insbesondere Terminpläne genauer untersucht. Für Ansprüche aus Bauzeitverlängerung werden hier ausschließlich Fristverlängerungen betrachtet. Die monetären Auswirkungen werden nicht bearbeitet.
Streit am Bau
(2019)
Problemstellung Mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen der VOB hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA) für Bauleistungen seit 1926 ein verbindliches Regelwerk geschaffen, welches allen Bauverträgen zugrunde gelegt werden kann. Die VOB gliedert sich in drei Teile. Teil A umfasst die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen und gibt Vorgaben zur Durchführung, wie Bauleistungen zu vergeben sind. Teil B beinhaltet die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und definiert die Abwicklung der beauftragten Leistungen. Teil C beschreibt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und erläutert je Gewerk die technischen Mindeststandards sowie im Auftrag automatisch enthaltenen wie auch besonders zu beauftragenden Leistungen. Alle Teile der VOB wurden parallel als DIN veröffentlicht. Die öffentliche Hand ist verpflichtet, die VOB/B und C in Gänze als Vertragsbestandteil zu vereinbaren. Bereits seit 1926 stellt die VOB/B in 18 Paragrafen wesentliche Regularien bereit, die sich am Entstehungsprozess eines Bauwerks orientieren. Beispielsweise werden Art und Umfang der Leistung, Vergütung, Vorgaben zur Vorgehensweise der Ausführung der beauftragten Leistungen an sich sowie etwaige Fristen hierfür, Kündigung und Haftung, Abrechnung und Zahlung erörtert. Der § 18 VOB/B setzt sich inhaltlich mit Streitigkeiten auseinander. Gemäß § 18 Abs. 2 VOB/B wird ein außergerichtliches Verfahren im Umgang mit Meinungsverschiedenheiten beschrieben, welches das Thema dieser Arbeit bildet. Um die bauliche Infrastruktur für die Gesellschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln werden vom Staat mit der Vergabe von Bauleistungen hohe Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen, im Neubaubereich sowie beim Bauen im Bestand, kann es allerdings zu vielschichtigen Problemen kommen. Das Statistische Bundesamt veröffentlichte im Januar 2016 aktuelle Zahlen für die erteilten Baugenehmigungen. Im Zeitraum zwischen Januar bis Oktober 2015 erhielten öffentliche Bauherren 4.352 Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude mit einem Gesamtvolumen an geschätzten Bauwerkskosten in Höhe von ca. 5,891 Milliarden 1 Die Summe beinhaltet nur Hochbaumaßnahmen und veranschaulicht den Stellenwert der Bauwirtschaft im öffentlichen Finanzhaushalt. Die Baubranche in Deutschland unterliegt einer enormen Konfliktanfälligkeit. Auswertungen nach Haghsheno aus 20082 und 20143 ergaben, dass zur Streitbeilegung überwiegend Gerichte herangezogen werden. In 2012 wurden vom Statistischen Bundesamt - 4 49.796 von Gerichten erledigte Fälle erfasst5, davon entfielen 93,43 % auf Fälle, deren zu verhandelnde Streitwerte bei einer Summe bis lagen. Recherchen der Verfasserin über den praxisbezogenen Einsatz des außergerichtlichen Verfahrens nach § 18 Anwendung dieses Verfahrens erzielt werden können. Das sogenannte "18.2 Verfahren" bietet schon im heutigen Format gute Voraussetzungen, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern zu einer Lösung in beidseitigem Einverständnis unter Berücksichtigung des Kosten- und Zeitfaktors zu gelangen. Verfahren in Bauangelegenheiten ziehen sich i. d. R. über Jahre hin, sie dauern statistischen Auswertungen zufolge zwischen sieben Monaten und 10 Jahren6. Sie binden Ressourcen und verursachen dadurch einen enormen Zeit- und Kostenaufwand auf Seiten beider Vertragsparteien.7 Die Vielzahl an Beteiligten, Klagende und Beklagte, vertretende Anwälte, Richter, Mitarbeiter im verwaltungstechnischen Dienst sowie Gutachter sind eingebundenen Beteiligten in einem gerichtlichen Bauprozess. Es besteht hierdurch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass prozessbeteiligte Firmen mit Fortschreiten der Verfahren der enormen Kostenbelastung, vorrangig verursacht durch die Verfahrenskosten einerseits und die dem Unternehmen fehlenden, einzuklagenden Werklöhne andererseits, nicht standhalten und in die Insolvenz gehen müssen. Für die Jahre 2000 bis 2007 ist gem. Endberichts8 aus 2008 die Insolvenzhäufigkeit im Baugewerbe ca. 2,5- mal höher nachgewiesen worden, als im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Nach aktuellen Zählungen des Statistischen Bundesamtes gingen im Jahr 2015 bezogen auf 10.000 Unternehmen im Baugewerbe 106 Unternehmen insolvent.9 Dies trifft vor allem kleinere Unternehmen - nach Erhebungsdaten10 für das Jahr 2013 haben 98 % der Bauunternehmen weniger als 49 Beschäftigte und zählen damit zu den Klein- und Kleinstunternehmen. Durch Zersplitterung der Unternehmensstrukturen, d. h. wenige große Unternehmen, die angefragte Bauleistungen in einer Hand ausführen können, die Weitergabe der Bauleistungen an kleine bis Kleinstunternehmen führen zu bauwirtschaftlichen noch geringeren Renditen, sodass die Gesamtverantwortlichkeit für den Erfolg eines Bauprojekts oftmals aus den Augen verloren wird und die eigenen wirtschaftlichen Interessen noch weiter in den Vordergrund treten müssen, um eine drohende Insolvenz abwehren zu können. Kleinere Baubetriebe stehen in der Vertragskette am unteren Ende und sind entsprechend schutzbedürftiger. Forderungsausfälle bedeuten bei geringer Kapitalauslastung eine existentielle Bedrohung und damit einhergehend die Erhöhung von Liquiditätsrisiken. Es ist also festzuhalten, dass die Erstellung von Bauleistungen mit hohen wirtschaftlichen Risiken sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer verbunden ist. Die Ergebnisse der erwähnten Untersuchungen untermauern ein hohes Konfliktpotenzial im Baugeschehen, das noch in den überwiegenden Fällen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt, welche die wirtschaftlichen Risiken zusätzlich erhöhen. Sie belegen die Problematik im Umgang mit Baustreitigkeiten und lassen einen Reformbedarf zur Stärkung anderer, vorhandener Wege und Werkzeuge erkennen. Zielsetzung der Arbeit Der § 18 VOB/B setzt sich mit dem Umgang von Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragspartnern auseinander und bietet einen Weg zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Kostenaufwendige Gerichtsprozesse können durch die Inanspruchnahme der Verfahrensarten gem. § 18 VOB/B vermieden werden. Speziell das Verfahren gem. § 18 Abs. 2 VOB/B beschreibt ein Schlichtungsverfahren, welches sich im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen durch seine Kostenneutralität und verhältnismäßig kurze Verfahrensdauer auszeichnet. Mit der vorliegenden Arbeit wird herausgearbeitet, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dieses Verfahren zu stärken. Dazu werden als Erstes die Grundlagen des Bauvertrags dargelegt. Das zweite Kapitel befasst sich umfänglich mit Konfliktursachen und ihre Auswirkungen in Bauvorhaben. Im dritten Kapitel werden die Verfahrensarten nach § 18 VOB/B als Streitbeilegungsinstrumente des öffentlichen Auftraggebers detailliert vorgestellt und im vierten Kapitel die praxisbezogene Anwendung des Verfahrens nach § 18 Abs.2 VOB/B beleuchtet. Die Darstellung der Praxiserfahrungen sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer führt zu den Schwächen und Stärken des Verfahrens. Im fünften Kapitel folgt die Betrachtung der Wiederstände, die eine Weiterentwicklung des Verfahrens entgegenstehen und gleichzeitig werden die Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz des Verfahrens aufgezeigt.
Die Bauwirtschaft unterscheidet sich von den anderen Produktionsbranchen insbesondere dadurch, dass in der Baupraxis i.d.R. keine oder nur teilweise stationäre Produktion vorliegt. Somit werden die Projektbeteiligten in der Baubranche häufig vor individuelle Probleme ge-stellt, die bei einer stationären Fertigung nicht auftreten würden. Um diese individuellen Prob-lemfaktoren zu minimieren und den Bauablauf zu beschleunigen, werden teilweise die Haupt-bestandteile der Gebäudekonstruktion bereits in Fertigungswerken vorgefertigt, so z.B. bei Stahlbetonfertigteilen. Die Leistungserbringung auf der Baustelle wird somit zwar zeitlich optimiert, die örtliche Montage der gefertigten Konstruktionselemente bietet allerdings weite-re mögliche Unwägbarkeiten. Durch die bei jedem Bauvorhaben individuellen Gegebenheiten können unvorhersehbare Fak-toren zu einer Störung des Bauablaufs führen. Die in der theoretischen Terminplanung, bei-spielsweise anhand eines Balkenterminplans getakteten Arbeitsschritte der einzelnen Gewer-ke, können in der Baupraxis durch unterschiedliche Ursachen gestört werden. Ausgehend von dieser Tatsache sind für die Projektbeteiligten die jeweiligen Auswirkungen einer Bauablaufstörung entscheidend. Die Folgen, die sich aus einer Bauablaufstörung erge-ben, sind von der jeweiligen Störungsursache abhängig. Hierbei ist insbesondere zu unter-scheiden, ob die Ursache aus der Verantwortungssphäre des Auftraggebers oder des Auftrag-nehmers resultiert. Bauablaufstörungen können sowohl zeitliche als auch monetäre Auswirkungen mit sich brin-gen. Durch die heutzutage häufig sehr eng getakteten Terminpläne ohne große Pufferzeiten können die zeitlichen Auswirkungen auf die Projektfristen von großer Bedeutung für die Pro-jektbeteiligten sein. Die Auswirkungen auf die gesetzten Fristen infolge von aufgetretenen Bauablaufstörungen sind von den vertraglich vereinbarten rechtlichen Grundlagen abhängig. In dieser Masterarbeit im Rahmen des Masterstudiengangs ‚Baurecht und Baumanagement‘ soll das Thema der Fristverlängerungen in Folge von Bauablaufstörungen näher betrachtet werden. Diesbezüglich werden zunächst die Grundlagen von Fristen und Bauablaufstörungen aufgegriffen. Anschließend werden Nachweisführung und Berechnungsansätze vorgestellt.
Das Bauvertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Titel des Werkvertragsrechts in den §§ 631 – 651 BGB enthalten. Aus dem reinen Werkvertrag des BGB heraus war bisher nicht die Möglichkeit gegeben, nachvertragliche Änderungen in den Bauvertrag einfließen zu lassen. Für die notwendige Ausführung vergessener Leistungen wurde unter Beachtung des Konsenzprinzips hilfsweise § 315 BGB „Bestimmung der Leistung durch eine Partei“ in Verbindung mit § 242 BGB „Treu und Glaube“ herangezogen, um einseitig den Leistungserfolg ändern zu können. Eine Konkretisierung, welche Leistungen der Besteller einseitig ändern kann und wie der sich hieraus entstehende Anspruch auf Gegenleistung zu ermitteln ist, fehlte gänzlich. Die bestehenden Regelungen sind daher nicht konkret genug für die heutigen komplexen Bauvorhaben. Mit der Novellierung des Bauvertragsrechts im BGB wurde auch das einseitige Leistungsänderungsrecht und Regelungen für die Ermittlung der Mehr- und Mindervergütung in dem BGB – Bauvertrag aufgenommen. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 28. April 2017 ist das neue Bauvertragsrecht eingeführt und wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Durch diese neuen Regelungen soll „eine interessengerechte und ökonomisch sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen“ (Deutscher Bundestag, 2016, S.2) erzielt werden. Ob die Schnittstelle zwischen Leistungsänderung und Gegenleistung, unter Berücksichtigung baubetriebswirtschaftlicher Aspekte und der Ausgeglichenheit zwischen Leistungsänderung und Gegenleistung mittels der vorgegebenen Maßstäbe überhaupt möglich ist, wurde in der vorliegenden Arbeit untersucht. Hierfür wurde das baubetriebliche System des BGB – Bauvertrags erarbeitet und die Novellierung des Bauvertragsrechts im Hinblick auf die Masterarbeit Torge Meister IV Bereiche des Änderungsrechts (§ 650 b BGB) und der Vergütungsanpassung (§ 650 c BGB) vorgestellt. Basierend auf der Vorstellung des neuen BGB – Bauvertrags sind die Möglichkeiten der Leistungsänderungen in der Schnittstelle zu der Ermittlung der Mehr- oder Mindervergütungen herausgearbeitet worden. Dabei wurde festgestellt, dass neben den beiden Vergütungsermittlungsmethoden des § 650c BGB auch die Möglichkeit der freien Vergütungsermittlung nach § 650 b Abs.1 BGB gegeben ist. Auch wie die Sachverhalte Nachlässe, Mengenänderungen bei Einheitspreisverträgen sowie Bauzeit und die Art der Ausführung bei der Kostenermittlung und der Beauftragung von vergessenen Leistungen zu berücksichtigen sind, ist in die Untersuchung eingeflossen. Trotz der aufgezeigten Lücken des neuen Bauvertragsrechts wurde mittels der Untersuchung der Schnittstelle zwischen den Änderungsverlangen und der Vergütung der vergessenen Leistungen festgestellt, dass grundsätzlich die Umsetzung im baubetrieblichen System möglich ist. Mit den vorgestellten Kalkulationsansätzen in Kombination mit einer Gemeinkostenausgleichsrechnung wird ein Ansatz für die Lösung der fehlenden Ausgeglichenheit zwischen Leistung und Gegenleistung vorgestellt. Darüber hinaus wird herausgearbeitet aus welchen Gründen es bei Bauprojekten, die auf auf dem neuen BGB – Bauvertrag basieren, zu Streit zwischen den Vertragsparteien und damit zu einer Verteuerung und Verzögerung der Bauprojekte kommen wird.
„Verehrte Grinsekatze, würdest du mir bitte verraten, welchen Weg ich einschlagen muss, um von hier aus weg zu kommen? Das hängt in beträchtlichem Maße davon ab, wohin du gehen willst Ach wohin ist mir eigentlich gleich Dann ist es auch allerlei, wie du weitergehst“. Alice im Wunderland Im Sommer 2016 habe ich den bisherigen Höhepunkt meiner beruflichen Karriere erreicht. Nach drei Jahren Beschäftigung als Bauleiter in einem mittelständischen Unternehmen, welches sich erfolgreich in der Baubranche, speziell im Gewerk „Baustelleneinrichtung“ entwickelt hat, habe ich die Regionalleitung für den Bereich Deutschland Mitte übernommen. Jedoch bemerkte ich gleichzeitig, je mehr sich mein vierzigster Geburtstag näherte, das verstärkte Gefühl, dass mir etwas Neues für mein allgemeines Wohlbefinden fehlte. Ein neuer Impuls, eine neue Motivation, ein Perspektivenwechsel. Ich habe sehr viel Zeit mit dem Gedanken verbracht, welchen neuen Weg ich einschlagen könnte, der meinen Wunsch nach einer neuen Herausforderung erfüllt und mich wieder für einen neuen Lebensabschnitt begeistert. Schließlich habe ich nach zahlreichen Gesprächen, insbesondere mit meiner Frau Erika und meinem Bruder Semjon, auf dessen Empfehlung hin diesen berufsbegleitenden Masterstudiengang angefangen. Das Studium löste in mir einen unglaublichen Veränderungsprozess aus, der dazu führte, dass ich meine Vorstellung über die Berufsethik neu bewertet und gewichtet habe. Daraus ist das Interesse über das Thema Kooperationspflichten entstanden, welches ich gerne in der nachfolgenden Arbeit vertiefen möchte. An dieser Stelle möchte ich es auch nicht versäumen, mich ganz herzlich bei meinem Erstprüfer Herrn Dr. Frank Peter Ohler für seine fachlich kompetente Begleitung und Unterstützung zu bedanken, sowie bei meinem Zweitprüfer Herrn Prof. Dr. Ralf Schottke für das neu vermittelte Wissen während des Studiengangs, bei Herrn Oliver Karrié für die finanzielle Unterstützung und bei meiner Schwägerin Regina Hefle für die Korrekturlesung und Hilfe bei den Literaturrecherchen. Mein Dank gilt auch meinem Vater Boris, der mich auf meinem Studienweg immer wieder motiviert und unterstützt hat. Meiner Frau und meinem neunjährigen Sohn Maximilian, die auf mich während meines zweijährigen Studiums immer wieder an den Vorlesungswochenenden verzichten mussten. In Gedenken widme ich diese Arbeit meiner im Jahr 2001 verstorbenen Mutter Irina, die meiner Bildung einen besonderen Stellenwert beigemessen hatte.
In der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung sollen mit partizipativen Forschungsansätzen Lösungen für einen gesellschaftlichen Wandel hin zur Nachhaltigkeit generiert werden. Allerdings fehlen bisher Begründungen und Belege für die Erwartungen, die mit der Partizipation verbunden werden, und auch die mangelnden gesellschaftlichen Veränderungen durch die transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung wurden kritisiert. Gleichzeitig legen Forschungen aus dem Feld der governmentality studies nahe, dass partizipative Prozesse auch ein gewisses Risiko bergen, Herrschaftszustände aufrechtzuerhalten. Um einen Wandel hin zur Nachhaltigkeit zu befördern, sollen in dieser Arbeit daher mit der Regierungskonzeption von Michel Foucault die Ausgestaltung der Partizipation in der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung untersucht werden und insbesondere inwieweit diese stabilisierend für die gesellschaftlichen Verhältnisse wirken kann. Dementsprechend wird die transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung auf Übereinstimmungen und Unterschiede zur neoliberalen Gouvernementalität untersucht und die Implikationen des Ergebnisses vor dem Hintergrund eines an den Brundtland Berichts angelehnten Nachhaltigkeitsverständnisses diskutiert. Die Untersuchung zeigt starke Parallelen zwischen der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung und einer neoliberalen Regierungsweise. Auch wenn diese Regierungsweise durchaus Vorteile mit sich bringt, gibt es doch Anzeichen, dass sie, und damit auch die transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung, dazu neigt, soziale Ungleichheit zu verstärken und strukturelle Gründe für Armut und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage zu vernachlässigen. Dies würde den Hauptmotiven des Nachhaltigkeitsverständnisses entgegenwirken.
Fostering sustainable urban mobility at neighborhood-based mobility stations with cargo bikes
(2019)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz auch UG genannt, hat einen wahren Gründungsboom bei Kapitalgesellschaften ausgelöst und mit fast 120.000 eingetragenen UGs Ende 2016 schon einen stattlichen Anteil am Gesamtvolumen der GmbHs in Deutschland erreicht. Ebenso stattlich ist die deutlich über dem Schnitt der GmbH liegende Insolvenzquote der UG. Gründung und Fehler, ein häufiges Thema: vor allem rechtliche Unkenntnis und vorschnelles Handeln erzeugen Haftung und wirtschaftliche Probleme. Fehler in der Vorgründungsphase der UG passieren besonders leicht, da der junge Gründer mit seinem Unternehmen gleich mehrere Gründungsphasen mit unterschiedlichen Rechtssystematiken zu durchlaufen hat und der typische UG-Gründer nicht rechtsaffin sondern eher handlungsaffin ist. Diese Fehler sind aber auch besonders schmerzhaft, da im Rahmen des eigens für die UG geschaffenen Paragraph 5a GmbHG einige einschränkende Regelungen, wie etwa das Sacheinlageverbot, enthalten sind. So ist die nachträgliche Einbringung von in dieser Vorgründungsphase (und was ist das?) erworbenen Wirtschaftsgütern oder gar der Gesellschaftsanteile einer Vorgründungsgesellschaft in die UG in Form einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung nicht zulässig. Ein eher starres Korsett von Spezialregelungen trifft auf eine besondere Gründerklientel. Wenn der Gründer dann bei der Belehrung im Notartermin zur Gesellschaftsgründung erfährt, was er nicht machen darf oder durfte (zum Beispiel Verträge im Namen des zu gründenden Unternehmens abzuschließen) und ab wann er was machen darf oder durfte, um in den Genuss der gewünschten Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft zu kommen, ist es meistens zu spät: er hat es schon gemacht. Die Arbeit untersucht, ob, und wenn ja in welcher Form es, zum Beispiel über Umwandlungen innerhalb und außerhalb des UmwG, doch Möglichkeiten gibt, die Verträge, Verbindlichkeiten, Wirtschaftsgüter auf die eingetragene UG zu übertragen und dabei nicht nur die Vorschriften des Paragraph 5a GmbHG zu beachten. Hierbei werden die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt und schließlich Handlungsempfehlungen auf Basis der Erkenntnisse gegeben.
Evaluating another person´s personality is an essential part of human life. How an individual reacts to a certain trigger, let it be a statement, strongly depends on his personality. Therefore, knowledge about the personality of a conversational counterpart is crucial to predict how he or she will react to a question or an answer. Personality is commonly understood as ´patterns of thought, emotion, and behavior that are relatively consistent over time and across situations´ (Funder 2012). If personality is as aforementioned defined as stable ´over time and across situations´, then it has to be differentiated from the character, which might change as an actor plays a role. A large proportion of an individual´s outer behavior can be explained by the inner personality. The outer behavior as a result of the personality determines various socio-demographic attributes, like job satisfaction (Furnham et al. 2002), the success of romantic relationships (Noftle, Shaver 2006), job performance (Barrik, Mount 1991) or high income, conservative political attitudes, early life adjustment to challenges, and social relationships (Soldz, Vaillant 1999). Humans can infer another person´s personality pretty precise. A first impression like a short video in many cases is enough to asses a personality (Carney et al. 2007). However, personality assessment is not limited to the social-cognitive domain of human brains - machine learning models attempt to predict personalities as well, or even better than humans. The internet provides a vast amount of data regarding personal information about its users - to so-called digital footprint. Especially social networks offer personal data in a very condensed form, the social-media footprint. Social media networks, which are online platforms, where people create a profile of themselves and communicate with other users or artificial persons like newspaper, offer a wide range of personal data to the broad community, as well as the network and its developers. In the year 2014 49.7 % of the German internet participated in social media networks (Statistisches Bundesamt 3/16/2015) with an upward trend. Furthermore, social media networks, like Facebook, provide the possibility to ´like´ something, which means at first: the user starts to follow a certain page and therefore receives updates and messages from the page and secondly: that the user publicly declares that he or she likes the page, visible to other users. However, it has been shown that the profile of a social network user indeed reflects the individual user and his personality and not an ´idealized´ version of 5 themselves (Back et al. 2010). Hence, these profiles seem to be unbiased, or at least as biased as the personality tests themselves. On the other side are the Facebook pages. A page in this case can be related to anything that a user started, let it be a political attitude, an artificial person, a company or a special kind of food. Any page can be created, and every user can give it a ´Like´. Facebook, as the biggest social media network as of today (Statista 2017) offers the possibility to collect data about a user´s Facebook likes, if the user agrees to the request. Due to the generic nature of Facebook likes and the relevance of personality assessment as a crucial part of social living, this paper focuses onto machine personality prediction based on Facebook likes. However, listening to music from a certain group in a web browser or reading a certain online newspaper can be easily translated into the Facebook like analogy and vice versa, which means that findings from this study are unlikely limited to the domain of Facebook likes.
Die heutige industrielle Landwirtschaft birgt vielfältige Probleme, wie die Degradierung der Böden, den Verlust von Biodiversität, Nitrate im Grundwasser, sowie die hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Einen möglichen Lösungsansatz bietet das Konzept der regenerativen Landwirtschaft, welches weltweit zunehmend Beachtung findet. Ziel der regenerativen Landwirtschaft ist es, Agrarökosysteme und insbesondere die Böden kontinuierlich zu verbessern, indem durch bestimmte landwirtschaftliche Methoden und ganzheitliches Management unter anderem gestörte Nährstoff-, Wasser- und Kohlenstoff- Kreisläufe wieder geschlossen werden. Die Verwendung von Pflanzenkohle als Bodenhilfsstoff könnte ein mögliches Werkzeug der regenerativen Landwirtschaft sein, da Forschungen gezeigt haben, dass Pflanzenkohle durch ihre spezifischen Eigenschaften in der Lage ist, die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Bodens langfristig zu beeinflussen und dadurch zum Bodenaufbau beizutragen. Es handelt sich jedoch um eine vergleichsweise neue Methode, die in Deutschland bislang wenig praktiziert wird und es gibt einige Kritik an der Produktion und Verwendung von Pflanzenkohle. Das Ziel der Arbeit ist es daher herauszufinden, ob und auf welche Weise die Verwendung von Pflanzenkohle im Ackerbau ein Bestandteil einer regenerativen Landwirtschaft in Deutschland sein kann. Hierfür wurden auf Grundlage der vorhandenen Literatur einige Thesen aufgestellt. Für die empirische Erhebung von Praxiswissen wurden leitfadengestützte ExpertInneninterviews mit je einem Vertreter der Anbauweisen biologisch-dynamisch, organisch-biologisch und der Permakultur geführt. Die Ergebnisse wurden ergänzt durch ein Interview mit einer Expertin aus dem Bereich der Pflanzenkohleproduktion, um technische Details zu konkretisieren. Im Ergebnis wird unter anderem deutlich, dass der Pflanzenkohleeinsatz für jede Fläche gründlich überlegt werden muss. Allgemein sollte Pflanzenkohle nur in kleinen, dezentralen landwirtschaftlichen Systemen eingesetzt werden und Teil einer Abfall-Management-Strategie sein. Es müssen sowohl das Ziel der Anwendung, als auch die Eigenschaften der eingesetzten Kohle bekannt sein und ein Einsatz sollte nur in einem System erfolgen, welches bereits regenerativ bewirtschaftet wird.
Neben dem Klimawandel und der Verstädterung zählt der Verlust biologischer und kultureller Vielfalt mit unberechenbaren Konsequenzen für die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen zu den größten Herausforderungen der Zukunft, auch in UNESCO-Biosphärenreservaten, die Modellregionen für nachhaltige Entwicklung sind. Deshalb wurden durch die vorliegende Studie erstmalig Ökosystemdienstleistungen im UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee erfasst und bewertet. Dort sind insgesamt 39 Ökosystemdienstleistungen nachzuweisen, wobei räumliche Unterschiede hinsichtlich der Zonierung zu beobachten sind: Je strenger der Schutzstatus, desto geringer ist die Anzahl an nutzbaren Ökosystemdienstleistungen. Mittels Q-Methode wurden fünf unterschiedliche Werteperspektiven auf die bereitgestellten Ökosystemdienstleistungen identifiziert: 1) Übereinstimmung mit der Biosphärenreservats-Idee, 2) Regionalität mit dem Streitpunkt Kultur, die als a) entbehrlicher Luxus oder b) elementarer Lebensinhalt wahrgenommen wird, 3) Landwirtschaft und Nostalgie sowie 4) Vorsorge durch natürliche Regulierungsleistungen. Alle Perspektiven stimmen darin überein, dass die Vielfalt der Natur und sauberes Trinkwasser sowie die meisten regulierenden Ökosystemdienstleistungen von großer Wichtigkeit sind. Die Ergebnisse der Erfassung können als Grundlage zur weiteren Untersuchung der Ökosystemdienstleistungen im UNESCOBiosphärenreservat Schaalsee verwendet werden und die bei der Bewertung identifizierten Perspektiven sollten in zukünftige Entscheidungen, die das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und seine Stakeholder betreffen, einfließen.
Smartphones make intensive use of precious metals and so called conflict minerals in order to reach their high performance in a compact size. In recent times, sustainability challenges related to production, use and disposal of smartphones are increasingly a topic of public debate. Thus, established industry actors and newly emerging firms are driven to engage in more sustainable practices, such as sustainable sourcing of materials, maintenance services or take-back schemes for discarded mobile phones. Many of these latter efforts can be related to the concept of a circular economy (CE). This thesis explores how CE-related value creation architectures (VCAs) in the smartphone industry contribute to slowing and closing resource loops in a CE. In order to analyze these new industry arrangements, transaction cost theory (TCT) is used as a guiding theory for a make-or-buy analysis. Combining TCT with the concept of a CE is a novel research approach that enables the empirical analysis of relationships between focal actors (e.g. manufacturers) and newly emerging loop operators (e.g. recycling firms) in the smartphone industry. Case studies of such VCAs are conducted with case companies drawn from the Innovation Network on Sustainable Smartphones (INaS) at Leuphana Universtity of Lüneburg and analyzed regarding their involved actors, partnerships, circular activities, motivation and perceived barriers. Evidence from the conducted case studies suggests that asset specificity for circular practices increases for higher order CE-loops such as maintenance or reuse, therefore long-term partnerships between focal actors and loop operators or vertical integration of CE practices are beneficial strategies to reach a sophisticated CE. Similarly, circular practices that go beyond recycling require a strong motivation, either through integration in the focal firm´s quality commitment or through business model recognition. It is further suggested that the circular design of products and services could reduce necessary transaction costs and thus overall costs of a circular economy. Four different integration strategies for circular economy practices have been derived from the conducted case studies. These are: 1) vertically integrated loops, 2) cooperative loop-networks, 3) outsourcing to loop operators and 4) independent loop operators. This work thus provides evidence that circular economy activities do not necessarily have to be managed by focal actors in the value chain. Rather, circular practices can also be put forward by specialized loop operators or even independent actors such as repair shops.
Introduction. Körperliche Aktivität birgt hohe gesundheitliche Gewinne, wenn sie regelmäßig und dauerhaft praktiziert wird. Bestimmend für Verhaltensqualität und -prognose sind befriedigte implizite Motive. Stimmen sie mit den expliziten Zielen der Person überein, entsteht Wohlbefinden und Motivation. Welche psychogenen Motivprofile bei Personen im Präventionssport dominieren, ist unbekannt und wurde hier qualitativ untersucht. Methods. Mittels semiprojektiven Foto-Elicitation Interviews, speziell der Zaltman Metaphor Elicitation Technique, wurden acht Probanden qualitativ zu expliziten Zielen und impliziten Motiven ihrer körperlicher Aktivität im Präventionssetting befragt. Ihr Involvementniveau zu aktivem Gesundheitshandeln wurde zuvor standardisiert erhoben. Ausgewertet wurde durch induktive Inhaltsanalyse nach Mayring sowie bildmetaphorisch nach Lakoff und Johnson, ein motivationales Netzwerk kartiert und die Ergebnisse kommunikativ validiert. Results. Die Analyse ergab fünf explizite Handlungsgründe für gesundheitsförderliche körperliche Aktivität, die teils bekannte Ziele des Freizeitsports bestätigen, teils neue Aspekte aufdecken. Insbesondere das explizite Ziel Regeneration und seine Affektqualität scheinen die Motivation zu verstärken. Die erhobenen hohen Ausprägungen des impliziten Leistungs- und Autonomiemotivs waren mit positiven Affekten und Wohlbefinden assoziiert. Anschluss- und Machtmotive blieben unauffällig. Wesentliche Genderunterschiede zeigten sich bei keinem der Partialergebnisse. Conclusion. Zur Ausprägung impliziter Motive und expliziter Ziele für körperliche Aktivität im Präventionssetting existieren keine empirischen Vergleichsdaten. Hinweise gibt es auf Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zum Freizeitsport. Als Gesundheitsressourcen sollten das explizite Ziel Regeneration und implizite Motivlagen weiter differenziert erforscht werden.