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In Deutschland herrscht wegen des Bundesstaatsprinzips Bildungsföderalismus. Gemäß dem Grundgesetz haben die Länder Kulturhoheit und gegenüber dem Bund eine überwiegende Zu-ständigkeit für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die 16 Bundesländer können ihre schulischen Bildungsangebote weitgehend eigenständig und unabhängig voneinander gestalten. Im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) findet eine Kooperation der Bundesländer statt, um in An-gelegenheiten von länderübergreifender Bedeutung grundlegende und notwendige Gemeinsam-keiten und Qualitätsstandards zu koordinieren. Dabei wird ein für alle Länder verbindlicher Rahmen festgelegt in Form von Beschlüssen, Empfehlungen, Vereinbarungen oder Staatsab-kommen.
Für den Bereich der Schulen kann das Kultusministerium eines Bundeslandes als oberste Lan-desbehörde für Angelegenheiten der Bildung jedoch weitgehend in eigener Zuständigkeit allein entscheiden. So kann ein Bundesland z.B. eine neue Schulform einführen. In einzelnen Fällen wurden sogar landesspezifische neue Schulfächer zugelassen (z.B. das Fach „Wirtschafts-/ Be-rufs- und Studienorientierung“ in den Gymnasien Baden-Württembergs). Diese wurden von der KMK nach Prüfung gewisser Qualitätsstandards anerkannt. In diesem Bildungsföderalismus kommt in der Praxis ein großes Maß an Freiheit im Sinne von „Vielfalt im Bildungswesen” zum Ausdruck. Auch mit der kreativen Zielsetzung, „Raum für Innovationen“ zu lassen (KMK).
Obwohl in den sechzehn Bundesländern in verschiedenen Aspekten der Bildungspolitik Unter-schiede bestehen, existiert im Hinblick auf die Schulfächer eine große Schnittmenge. So sind die Fächer Deutsch, Mathematik, Biologie, Geschichte, Erdkunde, Sprache(n), Sport, Musik, Politik oder Religion/Ethik in der Regel feste Bestandteile der Stundentafeln allgemeinbildender Schul-formen. Sie werden allen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts von dafür uni-versitär ausgebildeten Fachlehrkräften verpflichtend vermittelt. ...