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Das Seufzen der Olimpia
(2002)
Wir haben es bei unserem Thema also mit einem Phantasma zu tun, dem der Beseelung, der Unterstellung von Odem, von Atem, bei toter Materie, bei den Maschinen. Und auch der Eindruck, die Maschinen machten sich nach und nach selbständig, und sie hätten so etwas wie Autonomie, ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Niemand könnte mehr behaupten, etwa das Internet noch zu beherrschen, wie man ein Werkzeug beherrscht. Unbeherrschbarkeit ist ja geradezu ein notwendiges Charakteristikum selbstorganisierender Systeme. Aber ist es denn so, dass wir unsere Computersysteme nicht mehr direkt programmieren können, bleibt uns, wie bei Kontrollversuchen an autopoietischen Systemen nur die Handlungsoption, Bedingungen für Möglichkeiten zu schaffen, und sind wir dann zum Zusehen und Abwarten verurteilt, ob manches dann auch so kommt, wie wir es intendieren?
Diese Dissertation verfolgt einerseits das Ziel der umfassenden Sichtung der technischen, psychologischen, philosophischen und neurobiologischen Grundlagen der Künstlichen Intelligenz und damit die Etablierung einer epistemischen und ontologischen Eingrenzung der Technologie und andererseits das Ziel der moralphilosophischen Beurteilung und Risikobewertung. Die zentrale Hypothese unterstellt der Technologie, die überhaupt nur durch die rasanten Fortschritte der Natur- und Ingenieurwissenschaften und damit durch die Aufklärung ermöglicht wurde, eine Unterwanderung der zentralen Prinzipien und Werte der Aufklärung. Zu befürchten ist eine selbstverschuldete Unmündigkeit des Menschen durch die Künstliche Intelligenz. Wesentlich in der Argumentation ist das Aufgeben von menschlicher Autonomie zugunsten einer Technologie, die selbst nicht autonom sein kann, die Verlagerung von Verantwortlichkeiten in einen neu entstandenen rechtsfreien Raum, der Verlust der menschlichen Individualität und letztlich die Preisgabe der Menschenwürde durch den Übergang in ein "Reich ohne Notwendigkeit", aus dem es kein Entkommen gibt. Eine Ethik der Künstlichen Intelligenz muss, so die normative Schlussfolgerung, die Wahrung der menschlichen Autonomie, Verantwortlichkeit, Individualität und Würde in den Vordergrund stellen, sodass ein individueller und kollektiver Rückfall des Menschen in die Unmündigkeit verhindert wird.