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Der Ausbau der erneuerbaren Energien als Ausprägung des klimaschutzpolitischen Substitutionsansatzes wird in Deutschland mithilfe verschiedener Gesetze gesteuert. Dabei haben sich in mehr als 30 Jahren umfangreiche Regelungsstrukturen herausgebildet. Besonders ausgeprägt ist dies im Stromsektor zu beobachten. Hier kön-nen ausgehend vom Kartellrecht über den Zwischenschritt des Stromeinspeisungsgesetzes bis zu den verschie-denen Fassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vielfältige Entwicklungslinien anhand ausgewählter kon-kreter Veränderungen aufgezeigt werden. Sowohl im Hinblick auf Änderungsdynamik wie -tiefe deutlich weni-ger ausgeprägt sind dagegen die Entwicklungslinien im Wärmesektor. Diese nehmen ihren gesetzlichen Ur-sprung erst 2009 mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, um dann zusammen mit den gebäudebezoge-nen Effizienzregelungen 2020 infolge eines umfassenden rechtlichen Konsolidierungsschritts im Gebäudeener-giegesetz zu münden.
Die Ausgestaltungsschritte im deutschen Erneuerbare-Energien-Recht sind auf vielfältige Weise mit den Ent-wicklungen im europäischen Rechtsrahmen zur Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien verwoben. Dies betrifft zunächst die Judikatur zu den primärrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung mitglied-staatlicher Förderinstrumente, gilt aber besonders für die Entwicklungen im Sekundärrecht. Hier hat sich seit 2001 in mehreren Schritten eine immer detailliertere sekundärrechtliche Ordnung entwickelt. Dabei beinhalten die Entwicklungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinien nicht nur eindimensional Steuerungs- und Bindungs-wirkungen von der supranationalen in Richtung der mitgliedstaatlichen Ebene. Vielmehr finden sich darin auch Entwicklungen zur Beschränkung der europarechtlichen Einflüsse, namentlich der Vorgaben zur Warenver-kehrsfreiheit und des Beihilferechts, die eine unmittelbare Reaktion der Mitgliedstaaten auf die Entscheidun-gen der europäischen Gerichte und der Europäischen Kommission darstellen.
Das Erneuerbare-Energien-Recht ist zudem eingebettet in das übergreifende Umweltenergie- und Klima-schutzrecht. Mit der sowohl auf europäischer als auch deutscher Ebene im Werden befindlichen umfassenden Klimaschutzordnung lassen sich ebenso wie mit dem sich fortlaufend ändernden Instrumentenmix zahlreiche Wechselwirkungen feststellen. Der mit der neuen Klimaschutz-Governance geschaffene prozedurale Rahmen etabliert ein System von Klimaschutzzielen, Evaluierungs- und Nachsteuerungsvorgaben. Dieser ist aber mit dem Erneuerbare-Energien-Recht und dessen Zielen nur lose verbunden. Detaillierungsgrad und Steuerungs-wirkung der europäischen und der deutschen Klimaschutz-Governance unterscheiden sich dabei deutlich, was auch mit den stärkeren Koordinationsbedürfnissen im eher vertikal orientierten supranationalen Regelungs-verbund begründet ist.
Dass die Entwicklung im Erneuerbare-Energien-Recht in absehbarer Zeit zu einem Endpunkt gelangen könnten, ist nicht zu erwarten. Dies wird deutlich, wenn die tatsächlichen Herausforderungen der Transformation und aktuell diskutierte Themenfelder für die weitere Fortschreibung dieses Rechtsbereichs betrachtet werden. Dabei sind die verschiedenen Dimensionen der Integration erneuerbarer Energien zur Vertiefung der System-transformation ebenso von Bedeutung, wie Regelungen zu Akzeptanz und Teilhabe sowie zur Beantwortung der Verteilungsfragen einerseits und eine Reduktion des Komplexitätsumfangs im Recht anderseits.
Die Digitalisierung ermöglicht es, die Anwendung von Scoring Systemen auf verschiedene Lebensbereiche auszuweiten und Verhalten von Kunden und Konsumenten vorherzusagen und zu steuern. Gezielt eingesetzte Incentives, die an einen bestimmten Score geknüpft sind, werden häufig genutzt, um das gewünschte Verhalten zu erreichen. Um die Erkenntnisse zur Wahrnehmung von Scoring Systemen zu erweitern, wurde in dieser Studie die Einstellung zu Scoring Systemen erfasst und untersucht, inwieweit potenzielle individuelle und funktionelle Einflussfaktoren auf die Einstellung wirken. Dafür wurde eine Online Umfrage mit 125 Teilnehmenden aus Deutschland umgesetzt. Zu Erfassung der Einstellung wurde je ein Scoring Szenario inklusive Incentives für die Bereiche Gesundheit, Mobilität und Finanzen konstruiert, das die Teilnehmenden bewerten sollten. Die Incentives wurden als funktionelle Faktoren zusammengefasst, und es wurde vermutet, dass sie die Einstellung zu Scoring beeinflussen. Als individuelle Faktoren wurden einmal die Selbsteinschätzung Scoring-relevanten Verhaltens festgelegt und einmal die Persönlichkeitsvariable Narzissmus. Es wurde davon ausgegangen, dass beide Variablen einen Einfluss auf die Einstellung haben und einen positiven Zusammenhang aufweisen. Bei der Überprüfung der Hypothesen zeigte sich, dass sowohl die Incentives als auch die Selbsteinschätzung einen signifikanten Einfluss auf die Einstellung zu Scoring haben. Für den Einfluss von Narzissmus konnten keine signifikanten Ergebnisse gefunden werden. Für die Faktoren Alter, Geschlecht und Erfahrung mit Scoring wurde ebenfalls ein Einfluss vermutet, weshalb eine zusätzliche explorative Analyse für diese Faktoren durchgeführt wurde, bei der allerdings keine signifikanten Ergebnisse zustande kamen. Des Weiteren zeigte sich, dass Scoring auch über verschiedene Szenarien hinweg insgesamt als eher negativ bewertet wird. Die eingesetzten Incentives wurden ebenfalls als negativ bewertet.
Die vorliegende Arbeit untersucht das Reiseverhalten verschiedener Generationen in Deutschland (68er, Babyboomer, Generation X und Generation Y) anhand der Kohortenanalyse. Mit Hilfe des Intrinsic Estimators und der Rohdaten der Reiseanalyse für die Jahre 1971 bis 2012 wurden Kohorten-, Alters- und Periodeneffekte für die verschiedenen Merkmale des Reiseverhaltens geschätzt. Deutliche Unterschiede zwischen den Generationen, die unabhängig von Alter und Jahr bestand haben sollten, wurden in Bezug auf die Wahl des Verkehrsträgers, der Unterkunft, der Reiseart und der Destination identifiziert. Bei anderen Merkmalen gab es hingegen weniger oder nur geringe Generationenunterschiede. Die Ergebnisse ermöglichen einen genaueren Blick in die Zukunft des Reisens und geben wichtige Hinweise für die tourismuswirtschaftliche Praxis.
Das Recht der Freileitung im Spannungsfeld planerischer, technischer und ökologischer Anforderungen
(2019)
Die Energiepolitik in Deutschland hat in den letzten Jahren umfassende Veränderungen erfahren. In den Fokus rücken dabei immer mehr die erneuerbaren Energien. Deren Anteil an der gesamten Energieerzeugung wird in Zukunft weiter ansteigen. Hintergrund ist die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung: Im Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung von 2010 wird eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40% bis zum Jahr 2020 und bis zum Jahr 2050 sogar um 80% gegenüber dem Stand von 1990 angestrebt. Neben dem Energiekonzept der Bundesregierung stellen das Reaktorunglück von Fukushima und die damit verbundene Energiewende 2011 eine wesentliche Zäsur für die Energiepolitik in Deutschland dar. Die Folge war ein beschleunigter Ausstieg aus der Kernenergie sowie die sofortige Abschaltung von acht Kernkraftwerken. Neben der Laufzeitverkürzung und Stilllegung von Atomkraftwerken wurde auch das aus mehreren neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen bestehende Energiepaket verabschiedet. Dort wurde mit der Einführung der §§ 12a ff. Energiewirtschaftsgesetz erstmalig eine bundesweite Bedarfsplanung für den Bau von Höchstspannungsleitungen festgelegt. Zudem erfolgte mit der Einführung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) erstmalig ein bundesweit gültiges Gesetz für die Planung von Vorhaben auf der Ebene der Höchstspannungsnetze. Die vorliegende Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund die Frage, ob durch die neu geschaffenen Regelungen des NABEG für Höchstspannungsleitungen eine Beschleunigung innerhalb des Planungsverfahrens erreicht werden kann und ob die mit dem NABEG verfolgten Ziele umgesetzt worden sind. Dabei wird aufgezeigt, wie sich die Zielsetzungen des NABEG zu den denjenigen Zielen der im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu beachtenden, sonstigen fachspezifischen Gesetzen verhalten. Der Beschleunigungsgedanke darf nicht dazu führen, dass umwelt-, immissionsrechtliche und sonstige fachgesetzliche Aspekte an Gewicht verlieren. Dabei werden auch mögliche Probleme der jetzigen Gesetzeslage beim Freileitungsausbau sowie weitere gesetzliche Möglichkeiten, die Beschleunigung des Netzausbaus zu erreichen, aufgezeigt.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Zusammenhänge zwischen der erlebten Aktiviertheit und Indikatoren der Hirnstromaktivität unter der Berücksichtigung der Persönlichkeitsfaktoren Extraversion und Neurotizismus zu untersuchen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf die Erfassung der erlebten Aktiviertheit gerichtet. Als theoretische Basis bietet sich H. Eysencks Arousal-Theorie an, die eine Brücke von den Persönlichkeitsfaktoren Extraversion und Neurotizismus zur Hirnaktivität schlägt. Es wird ein Modell der übergeordneten Aktiviertheit vorgeschlagen, das die allgemeine Aktiviertheit als ein übergeordnetes Konstrukt beschreibt, welches durch die drei Faktoren erlebte Aktiviertheit, Hirnstromaktivität und Persönlichkeitseigenschaften repräsentiert wird. Die Hirnstromaktivität beschreibt die physiologische Seite, während die erlebte Aktiviertheit die psychometrische Seite der allgemeinen Aktiviertheit darstellt. Die Wirkung der Extraversion und des Neurotizismus auf die Aktiviertheit beeinflusst das Verhalten. Alle drei Faktoren hängen miteinander zusammen. In den hier berichteten Experimenten wurden die Persönlichkeitsfaktoren mit dem NEO-FFI nach Costa und McCrae (1989) und die erlebte Aktiviertheit mit der Kategorien- Unterteilungsskala (Heller, 1981) erfasst. Zur Beschreibung der Hirnstromaktivität wurden sowohl die insgesamt gemessene Hirnstromaktivität als auch die Aktivität in unterschiedlichen Frequenzbändern ausgewertet. In der ersten Studie wurden Probanden drei unterschiedlich beanspruchenden Situationen ausgesetzt. Es wurde festgestellt, dass die Hirnstromaktivität und die erlebte Aktiviertheit, wie angenommen, in einem negativen Zusammenhang miteinander stehen. Die Extraversion und der Neurotizismus zeigten keine Zusammenhänge mit den anderen Faktoren. In der zweiten Studie wurden die Probanden in vier unterschiedlich beanspruchenden Situationen untersucht. Zwischen den drei Faktoren konnten die angenommenen Zusammenhänge nicht bestätigt werden. Die Ergebnisse der beiden Studien können das vorgeschlagene Modell der übergeordneten Aktiviertheit nicht stützen. Zwar wurde in der ersten Studie ein postulierter Zusammenhang zwischen der erlebten Aktiviertheit und Hirnstromaktivität beobachtet, in der zweiten Studie konnte dieser jedoch nicht bestätigt werden. Die Persönlichkeitsdimensionen Extraversion und Neurotizismus zeigten in beiden Studien nicht die angenommenen Zusammenhänge mit den anderen Faktoren. Die über unterschiedlichen Hirnregionen abgeleitete Hirnstromaktivität aus der ersten und zweiten Studie wurde anschließend getrennt explorativ betrachtet. Das Ziel der explorativen Untersuchung war es, in den einzelnen Hirnregionen spezifische Muster zwischen den drei Faktoren zu finden, die in den über die gesamte Kopfoberfläche zusammengefassten Daten nicht ersichtlich waren. Diese Analyse sollte Hinweise für weitere, tiefergehende Experimente zur Aktiviertheit geben. Die explorative Betrachtung der Datensätze aus der ersten Studie zeigte, dass die Mehrheit der über unterschiedlichen Hirnarealen gewonnenen Daten konform mit den über die gesamte Kopfoberfläche erhobenen Ergebnissen sind. Zwei Hirnregionen (midtemporal und okzipital) fielen jedoch wiederholt auf. Die explorative Betrachtung der zweiten Studie ergab, dass sich die EEG-Aktivität über vier Hirnregionen (lateral frontal, midtemporal, posterior temporal, okzipital) von den über die gesamte Kopfoberfläche berechneten Daten unterscheiden. Da die midtemporalen und okzipitalen Hirnregionen sich bereits in der ersten explorativen Untersuchung von den Ergebnissen zu anderen Hirnregionen unterschieden, sollten sie in weiteren Untersuchungen zur allgemeinen Aktiviertheit besonders berücksichtigt werden.
Der Begriff Blockchain tritt zum ersten Mal in Verbindung mit der Kryptowährung Bitcoin im 21. Jahrhundert auf. Das anfänglich beschriebene Protokoll von Bitcoin hat sich mittlerweile zu einem Phänomen entwickelt, dass unter dem Begriff Kryptoökonomie zusammengefasst wird. Mittlerweile ist Bitcoin nicht mehr die einzige Kryptowährung: Innerhalb der letzten sieben Jahre hat sich ein großes, vielseitiges Universum von Kryptowährungs- und Kryptotransaktionssystemen entwickelt. Diese Arbeit vergleicht zwei dieser Kryptowährungssysteme: das erwähnte dezentrale Zahlungssystem Bitcoin sowie Ethereum, eine Entwicklungsplattform für dezentrale Applikationen. Zuerst wird ein allgemeiner und historischer Überblick gegeben. Die beiden Systeme Bitcoin und Ethereum, die Blockchain und Geld und Währungsdefinition werden betrachtet. Anschließend werden für ein besseres Verständnis der Blockchain relevante Aspekte der Kryptografie vorgestellt. Besonderer Fokus liegt dabei auf asymmetrischen Algorithmen und Hash-Funktionen. Daraufhin werden die Bitcoin Blockchain und die Ethereum Blockchain gesondert und detaillierter beleuchtet. In der Folge werden Bitcoin und Ethereum im Allgemeinen und die Blockchains jener im Speziellen miteinander verglichen. Die Vergleichspunkte orientieren sich sowohl an ökonomischen als auch an technischen Gesichtspunkten. Abschließend wird das Ergebnis des Vergleichs präsentiert und ein Fazit gezogen.
Die Fragestellung dieses Forschungsvorhabens resultiert aus der Praxis: Was ist ein christliches Hotel? Wie konkretisieren sich die christlichen Wertehaltungen im betrieblichen Alltag eines Hotels in Deutschland? Gibt es in der betrieblichen Praxis Unterschiede zwischen christlichen und nicht christlichen Hotels aus Sicht der Mitarbeiter christlicher Hotels, und wenn ja, welche sind das? Können christliche Hotels ihre Werte im Personalmarketing als Anreize verwenden? Welche Anreize erwarten die Mitarbeiter christlicher Hotels grundsätzlich von ihren Arbeitgebern? Gibt es Unterschiede in den Bewertungen der Wichtigkeit der christlichen Ausrichtung christlicher Hotels je nach Glaubenszugehörigkeit (christlich, andere, ohne) der Mitarbeiter? Da die Anwendung bzw. Konkretion christlicher Werte im betrieblichen Kontext nicht vom kulturellen außerbetrieblichen Umfeld getrennt betrachtet werden kann, beziehen sich die vorliegenden Ausführungen allein auf christliche Hotels in Deutschland. Das Objekt „Christliches Hotel“ wurde bislang in der Forschungsliteratur noch nicht näher beschrieben. Um den Forschungsgegenstand "Christliches Hotel" zunächst näher zu beschreiben, wird das in der Qualitätsdiskussion bekannte EFQM Excellence Modell herangezogen und anhand des Werteinventars unternehmensrelevanter christlicher Werte auf die Hotellerie übertragen. Dieses entwickelte EFQM Excellence Modell - auch EFQM Excellence Modell Hotel "C" genannt - dient einer ersten Konkretion des Forschungsgegenstandes und bildet zum anderen die Basis für die empirische Studie. Hierfür wurden 276 Mitarbeiter christlicher Hotels befragt, wie sie die im Rahmen des EFQM Excellence Modell Hotel "C" konkretisierten Werte im Management ihres Arbeitgeberhotels wahrnehmen und im Vergleich zu nicht christlichen Hotels und zudem bezüglich der Wichtigkeit bewerten. Die Studienergebnisse zeigen, dass die befragten Mitarbeiter christliche Hotels in den EFQM Konstrukten Führung, Strategie, Mitarbeiter und Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie in den kulturbezogenen Konstrukten Christliche Werte und Ergänzende christliche Werte im Vergleich zu nicht christlichen Hotels als signifikant besser bewerten. Christliche Werte, sofern sie nicht explizit als solche bezeichnet werden, sind den Mitarbeitern christlicher Hotels in Deutschland unabhängig von ihrer Glaubenszugehörigkeit gleich wichtig. Christlich gläubigen Mitarbeitern christlicher Hotels in Deutschland ist - explizit gefragt - die christliche Ausrichtung ihres Arbeitgebers signifikant wichtiger als Mitarbeitern ohne Glaubenszugehörigkeit. Christliche Werte spielen für die Mitarbeiter christlicher Hotels in Deutschland zusammenfassend eine wichtige Rolle. Diese immateriellen Werte sind starke Beitrags- und Bleibeanreize, die christliche Hotels im Personalmarketing verwenden können. Dies gilt umso mehr, wenn die christlichen Werte von den christlichen Hotels in Deutschland nicht nur explizit als solche zusammenfassend genannt, sondern konkret und vor allem realitätsgetreu dargestellt werden.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Erlebnisqualitätsmessung. Hierfür werden sowohl der Erlebnisbegriff als auch der Customer Experience Management Ansatz herangezogen als auch Modelle zur Qualitätsmessung analysiert. Das Customer Experience Management kann als Weiterentwicklung des klassischen Qualitätsmanagements verstanden werden und integriert insbesondere die Ansätze des Markenmanagements. Schließlich liefert der empirische Teil der Arbeit wesentliche Erkenntnisse darüber, wie Erlebnisqualität gemessen werden kann und wodurch sie beeinflusst wird. Dies erfolgt am Beispiel einer durch einen Reiseveranstalter organisierten Badepauschalreise, sodass die Ergebnisse unmittelbar in Implikationen für die künftige Gestaltung einer Urlaubsreise münden.
Die Qualität der Risikoberichterstattung der DAX 30 - Empirische Analyse der Einhaltung des DRS 20
(2016)
Viele Betriebsgastronomien in Deutschland sehen sich vor die Herausforderung steigender Gästeansprüche, zunehmenden Kostendrucks und oftmals auch konkurrierender Speisenanbieter gestellt. Hinzu kommt in vielen Betrieben die Forderung der Gäste oder des Managements nach einem Angebot gesundheitsfördernder Speisen und Getränke. Dieses kann z. B. durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) zertifiziert werden. Die innerbetriebliche Umsetzung und Kommunikation des erweiterten, gesundheitsfördernden Speisenangebotes muss indes gesteuert werden. Hierfür bietet sich die Erstellung einer Balanced Scorecard nach Kaplan und Norton an. Diese berücksichtigt neben finanzorientierten Kennzahlen auch ausdrücklich qualitative Ziele und stellt deren wechselseitige Einflüsse in Ursache-Wirkungs-Ketten dar. Die vorliegende Bachelorarbeit spezifiziert eine Balanced Scorecard auf die Anforderungen einer Betriebsgastronomie, die ein DGE-zertifiziertes Speisenangebot etablieren möchte. Zu diesem Zweck werden für die vier Perspektiven einer Balanced Scorecard strategische Ziele vorgeschlagen und deren Ursache-Wirkungs-Beziehungen grafisch in einer Strategy Map dargestellt. Die ebenfalls durchgeführte empirische Untersuchung DGE-zertifizierter Betriebe zeigt, dass durch die Einführung eines gesundheitsfördernden Speisenangebotes die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeitergesundheit positiv beeinflusst werden kann. Zudem ist eine Steigerung des Umsatzes durch die Gewinnung neuer Gäste und den Zusatzverkauf komplementärer Produkte möglich.