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Institute
In der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Normen und für die Untersuchung der darin impliziten normativen Strukturen stellt Humor eine aufschlussreiche Quelle dar. Witze, humorvolle Darstellungen und Comedy sind dabei nützliche Instrumente, um jene Normen aufzudecken und ihre oftmals arbiträren und zum Teil unterdrückenden Ideologien zu entlarven. „Humor can disrupt ideas of what is ‚normal‘ and encourage people to question their assumptions.“2, erklärt die
Kulturwissenschaftlerin Janet Bing. Laut der Linguistin Helga Kotthoff ist eine Analyse von expliziten Beispielen, in denen Humor praktiziert wird, ein aussagekräftiges Mittel, um Verständnis über Identitätskonstrukte zu erlangen, die innerhalb normativer Gesellschaftsstrukturen verhandelt werden: „Studies of humor in interaction can help us trace how ‚identities in interaction‘ are
formed. For example, they can show how people negotiate and confirm specific gender identities in their humor.“3 Stand-up Comedy beispielsweise kann repräsentativ dafür sein, wie durch Humor Genderidentitäten verhandelt werden. Diesem Ansatz soll in der vorliegenden Arbeit am Beispiel von Hannah Gadsbys Stand-up Comedy-Show Nanette nachgegangen werden. In der Analyse von Nanette soll gezeigt werden, wie Gadsby die Erwartungen des Publikums an diese Unterhaltungsform unterläuft, gängige Methoden des Genres dekonstruiert und an zahlreichen Stellen explizit feministische Gesellschaftskritik formuliert.
Ökologische Nachhaltigkeit in Beherbergungsbetrieben in regionalen Naturparks in der Deutschschweiz
(2014)
Introduction. Körperliche Aktivität birgt hohe gesundheitliche Gewinne, wenn sie regelmäßig und dauerhaft praktiziert wird. Bestimmend für Verhaltensqualität und -prognose sind befriedigte implizite Motive. Stimmen sie mit den expliziten Zielen der Person überein, entsteht Wohlbefinden und Motivation. Welche psychogenen Motivprofile bei Personen im Präventionssport dominieren, ist unbekannt und wurde hier qualitativ untersucht. Methods. Mittels semiprojektiven Foto-Elicitation Interviews, speziell der Zaltman Metaphor Elicitation Technique, wurden acht Probanden qualitativ zu expliziten Zielen und impliziten Motiven ihrer körperlicher Aktivität im Präventionssetting befragt. Ihr Involvementniveau zu aktivem Gesundheitshandeln wurde zuvor standardisiert erhoben. Ausgewertet wurde durch induktive Inhaltsanalyse nach Mayring sowie bildmetaphorisch nach Lakoff und Johnson, ein motivationales Netzwerk kartiert und die Ergebnisse kommunikativ validiert. Results. Die Analyse ergab fünf explizite Handlungsgründe für gesundheitsförderliche körperliche Aktivität, die teils bekannte Ziele des Freizeitsports bestätigen, teils neue Aspekte aufdecken. Insbesondere das explizite Ziel Regeneration und seine Affektqualität scheinen die Motivation zu verstärken. Die erhobenen hohen Ausprägungen des impliziten Leistungs- und Autonomiemotivs waren mit positiven Affekten und Wohlbefinden assoziiert. Anschluss- und Machtmotive blieben unauffällig. Wesentliche Genderunterschiede zeigten sich bei keinem der Partialergebnisse. Conclusion. Zur Ausprägung impliziter Motive und expliziter Ziele für körperliche Aktivität im Präventionssetting existieren keine empirischen Vergleichsdaten. Hinweise gibt es auf Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zum Freizeitsport. Als Gesundheitsressourcen sollten das explizite Ziel Regeneration und implizite Motivlagen weiter differenziert erforscht werden.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz auch UG genannt, hat einen wahren Gründungsboom bei Kapitalgesellschaften ausgelöst und mit fast 120.000 eingetragenen UGs Ende 2016 schon einen stattlichen Anteil am Gesamtvolumen der GmbHs in Deutschland erreicht. Ebenso stattlich ist die deutlich über dem Schnitt der GmbH liegende Insolvenzquote der UG. Gründung und Fehler, ein häufiges Thema: vor allem rechtliche Unkenntnis und vorschnelles Handeln erzeugen Haftung und wirtschaftliche Probleme. Fehler in der Vorgründungsphase der UG passieren besonders leicht, da der junge Gründer mit seinem Unternehmen gleich mehrere Gründungsphasen mit unterschiedlichen Rechtssystematiken zu durchlaufen hat und der typische UG-Gründer nicht rechtsaffin sondern eher handlungsaffin ist. Diese Fehler sind aber auch besonders schmerzhaft, da im Rahmen des eigens für die UG geschaffenen Paragraph 5a GmbHG einige einschränkende Regelungen, wie etwa das Sacheinlageverbot, enthalten sind. So ist die nachträgliche Einbringung von in dieser Vorgründungsphase (und was ist das?) erworbenen Wirtschaftsgütern oder gar der Gesellschaftsanteile einer Vorgründungsgesellschaft in die UG in Form einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung nicht zulässig. Ein eher starres Korsett von Spezialregelungen trifft auf eine besondere Gründerklientel. Wenn der Gründer dann bei der Belehrung im Notartermin zur Gesellschaftsgründung erfährt, was er nicht machen darf oder durfte (zum Beispiel Verträge im Namen des zu gründenden Unternehmens abzuschließen) und ab wann er was machen darf oder durfte, um in den Genuss der gewünschten Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft zu kommen, ist es meistens zu spät: er hat es schon gemacht. Die Arbeit untersucht, ob, und wenn ja in welcher Form es, zum Beispiel über Umwandlungen innerhalb und außerhalb des UmwG, doch Möglichkeiten gibt, die Verträge, Verbindlichkeiten, Wirtschaftsgüter auf die eingetragene UG zu übertragen und dabei nicht nur die Vorschriften des Paragraph 5a GmbHG zu beachten. Hierbei werden die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt und schließlich Handlungsempfehlungen auf Basis der Erkenntnisse gegeben.
Vergleich von Menschenbildern in der protestantischen Theologie und gegenwärtigen Sozialpädagogik
(2015)
Das Bauvertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Titel des Werkvertragsrechts in den §§ 631 – 651 BGB enthalten. Aus dem reinen Werkvertrag des BGB heraus war bisher nicht die Möglichkeit gegeben, nachvertragliche Änderungen in den Bauvertrag einfließen zu lassen. Für die notwendige Ausführung vergessener Leistungen wurde unter Beachtung des Konsenzprinzips hilfsweise § 315 BGB „Bestimmung der Leistung durch eine Partei“ in Verbindung mit § 242 BGB „Treu und Glaube“ herangezogen, um einseitig den Leistungserfolg ändern zu können. Eine Konkretisierung, welche Leistungen der Besteller einseitig ändern kann und wie der sich hieraus entstehende Anspruch auf Gegenleistung zu ermitteln ist, fehlte gänzlich. Die bestehenden Regelungen sind daher nicht konkret genug für die heutigen komplexen Bauvorhaben. Mit der Novellierung des Bauvertragsrechts im BGB wurde auch das einseitige Leistungsänderungsrecht und Regelungen für die Ermittlung der Mehr- und Mindervergütung in dem BGB – Bauvertrag aufgenommen. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 28. April 2017 ist das neue Bauvertragsrecht eingeführt und wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Durch diese neuen Regelungen soll „eine interessengerechte und ökonomisch sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen“ (Deutscher Bundestag, 2016, S.2) erzielt werden. Ob die Schnittstelle zwischen Leistungsänderung und Gegenleistung, unter Berücksichtigung baubetriebswirtschaftlicher Aspekte und der Ausgeglichenheit zwischen Leistungsänderung und Gegenleistung mittels der vorgegebenen Maßstäbe überhaupt möglich ist, wurde in der vorliegenden Arbeit untersucht. Hierfür wurde das baubetriebliche System des BGB – Bauvertrags erarbeitet und die Novellierung des Bauvertragsrechts im Hinblick auf die Masterarbeit Torge Meister IV Bereiche des Änderungsrechts (§ 650 b BGB) und der Vergütungsanpassung (§ 650 c BGB) vorgestellt. Basierend auf der Vorstellung des neuen BGB – Bauvertrags sind die Möglichkeiten der Leistungsänderungen in der Schnittstelle zu der Ermittlung der Mehr- oder Mindervergütungen herausgearbeitet worden. Dabei wurde festgestellt, dass neben den beiden Vergütungsermittlungsmethoden des § 650c BGB auch die Möglichkeit der freien Vergütungsermittlung nach § 650 b Abs.1 BGB gegeben ist. Auch wie die Sachverhalte Nachlässe, Mengenänderungen bei Einheitspreisverträgen sowie Bauzeit und die Art der Ausführung bei der Kostenermittlung und der Beauftragung von vergessenen Leistungen zu berücksichtigen sind, ist in die Untersuchung eingeflossen. Trotz der aufgezeigten Lücken des neuen Bauvertragsrechts wurde mittels der Untersuchung der Schnittstelle zwischen den Änderungsverlangen und der Vergütung der vergessenen Leistungen festgestellt, dass grundsätzlich die Umsetzung im baubetrieblichen System möglich ist. Mit den vorgestellten Kalkulationsansätzen in Kombination mit einer Gemeinkostenausgleichsrechnung wird ein Ansatz für die Lösung der fehlenden Ausgeglichenheit zwischen Leistung und Gegenleistung vorgestellt. Darüber hinaus wird herausgearbeitet aus welchen Gründen es bei Bauprojekten, die auf auf dem neuen BGB – Bauvertrag basieren, zu Streit zwischen den Vertragsparteien und damit zu einer Verteuerung und Verzögerung der Bauprojekte kommen wird.
The Ili Delta in Kazakhstan is an important ecosystem that offers crucial wetland habitats for several bird species. However, the Ili River, the Ili Delta and the Balkhash Lake are suffering from water shortage due to climate change and human activities. The desertification of the Aral Sea, an obvious point of comparison to the Balkhash region, also involved the degradation of wetland habitats and the related loss of many bird species relying on these habitats. Therefore, water shortage at the Ili Delta may also be the reason for the loss of wetland habitats and bird species. In this study, bird species numbers, species abundances as well as bird diversity at different habitats in the Ili Delta were examined. There are many habitat types provided by the Ili Delta, for example reed bed vegetation, Tugay forest, bare soil floodplains along rivers and steppe. The results of this study showed that the central delta region with habitats of submerged reed vegetation showed the highest number of bird species and the greatest diversity. Threatened bird species at the Ili Delta were also observed only in these wetland habitats. Steppe habitats showed the lowest numbers of bird species and the lowest bird diversity. In general, all habitats at the Ili Delta are important for the ecosystem and essential for the bird species that depend on them for their survival. With expansion of arid steppe habitats due to water shortage, however, previous wetland habitats may be lost. Moreover, bird species that depend on these wetland habitats may also be lost. Therefore, protective measures for the Balkhash region in general and the wetland habitats at the Ili Delta and its distinct avifauna in particular are urgently needed.
Streit am Bau
(2019)
Problemstellung Mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen der VOB hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA) für Bauleistungen seit 1926 ein verbindliches Regelwerk geschaffen, welches allen Bauverträgen zugrunde gelegt werden kann. Die VOB gliedert sich in drei Teile. Teil A umfasst die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen und gibt Vorgaben zur Durchführung, wie Bauleistungen zu vergeben sind. Teil B beinhaltet die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und definiert die Abwicklung der beauftragten Leistungen. Teil C beschreibt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und erläutert je Gewerk die technischen Mindeststandards sowie im Auftrag automatisch enthaltenen wie auch besonders zu beauftragenden Leistungen. Alle Teile der VOB wurden parallel als DIN veröffentlicht. Die öffentliche Hand ist verpflichtet, die VOB/B und C in Gänze als Vertragsbestandteil zu vereinbaren. Bereits seit 1926 stellt die VOB/B in 18 Paragrafen wesentliche Regularien bereit, die sich am Entstehungsprozess eines Bauwerks orientieren. Beispielsweise werden Art und Umfang der Leistung, Vergütung, Vorgaben zur Vorgehensweise der Ausführung der beauftragten Leistungen an sich sowie etwaige Fristen hierfür, Kündigung und Haftung, Abrechnung und Zahlung erörtert. Der § 18 VOB/B setzt sich inhaltlich mit Streitigkeiten auseinander. Gemäß § 18 Abs. 2 VOB/B wird ein außergerichtliches Verfahren im Umgang mit Meinungsverschiedenheiten beschrieben, welches das Thema dieser Arbeit bildet. Um die bauliche Infrastruktur für die Gesellschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln werden vom Staat mit der Vergabe von Bauleistungen hohe Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen, im Neubaubereich sowie beim Bauen im Bestand, kann es allerdings zu vielschichtigen Problemen kommen. Das Statistische Bundesamt veröffentlichte im Januar 2016 aktuelle Zahlen für die erteilten Baugenehmigungen. Im Zeitraum zwischen Januar bis Oktober 2015 erhielten öffentliche Bauherren 4.352 Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude mit einem Gesamtvolumen an geschätzten Bauwerkskosten in Höhe von ca. 5,891 Milliarden 1 Die Summe beinhaltet nur Hochbaumaßnahmen und veranschaulicht den Stellenwert der Bauwirtschaft im öffentlichen Finanzhaushalt. Die Baubranche in Deutschland unterliegt einer enormen Konfliktanfälligkeit. Auswertungen nach Haghsheno aus 20082 und 20143 ergaben, dass zur Streitbeilegung überwiegend Gerichte herangezogen werden. In 2012 wurden vom Statistischen Bundesamt - 4 49.796 von Gerichten erledigte Fälle erfasst5, davon entfielen 93,43 % auf Fälle, deren zu verhandelnde Streitwerte bei einer Summe bis lagen. Recherchen der Verfasserin über den praxisbezogenen Einsatz des außergerichtlichen Verfahrens nach § 18 Anwendung dieses Verfahrens erzielt werden können. Das sogenannte "18.2 Verfahren" bietet schon im heutigen Format gute Voraussetzungen, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern zu einer Lösung in beidseitigem Einverständnis unter Berücksichtigung des Kosten- und Zeitfaktors zu gelangen. Verfahren in Bauangelegenheiten ziehen sich i. d. R. über Jahre hin, sie dauern statistischen Auswertungen zufolge zwischen sieben Monaten und 10 Jahren6. Sie binden Ressourcen und verursachen dadurch einen enormen Zeit- und Kostenaufwand auf Seiten beider Vertragsparteien.7 Die Vielzahl an Beteiligten, Klagende und Beklagte, vertretende Anwälte, Richter, Mitarbeiter im verwaltungstechnischen Dienst sowie Gutachter sind eingebundenen Beteiligten in einem gerichtlichen Bauprozess. Es besteht hierdurch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass prozessbeteiligte Firmen mit Fortschreiten der Verfahren der enormen Kostenbelastung, vorrangig verursacht durch die Verfahrenskosten einerseits und die dem Unternehmen fehlenden, einzuklagenden Werklöhne andererseits, nicht standhalten und in die Insolvenz gehen müssen. Für die Jahre 2000 bis 2007 ist gem. Endberichts8 aus 2008 die Insolvenzhäufigkeit im Baugewerbe ca. 2,5- mal höher nachgewiesen worden, als im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Nach aktuellen Zählungen des Statistischen Bundesamtes gingen im Jahr 2015 bezogen auf 10.000 Unternehmen im Baugewerbe 106 Unternehmen insolvent.9 Dies trifft vor allem kleinere Unternehmen - nach Erhebungsdaten10 für das Jahr 2013 haben 98 % der Bauunternehmen weniger als 49 Beschäftigte und zählen damit zu den Klein- und Kleinstunternehmen. Durch Zersplitterung der Unternehmensstrukturen, d. h. wenige große Unternehmen, die angefragte Bauleistungen in einer Hand ausführen können, die Weitergabe der Bauleistungen an kleine bis Kleinstunternehmen führen zu bauwirtschaftlichen noch geringeren Renditen, sodass die Gesamtverantwortlichkeit für den Erfolg eines Bauprojekts oftmals aus den Augen verloren wird und die eigenen wirtschaftlichen Interessen noch weiter in den Vordergrund treten müssen, um eine drohende Insolvenz abwehren zu können. Kleinere Baubetriebe stehen in der Vertragskette am unteren Ende und sind entsprechend schutzbedürftiger. Forderungsausfälle bedeuten bei geringer Kapitalauslastung eine existentielle Bedrohung und damit einhergehend die Erhöhung von Liquiditätsrisiken. Es ist also festzuhalten, dass die Erstellung von Bauleistungen mit hohen wirtschaftlichen Risiken sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer verbunden ist. Die Ergebnisse der erwähnten Untersuchungen untermauern ein hohes Konfliktpotenzial im Baugeschehen, das noch in den überwiegenden Fällen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt, welche die wirtschaftlichen Risiken zusätzlich erhöhen. Sie belegen die Problematik im Umgang mit Baustreitigkeiten und lassen einen Reformbedarf zur Stärkung anderer, vorhandener Wege und Werkzeuge erkennen. Zielsetzung der Arbeit Der § 18 VOB/B setzt sich mit dem Umgang von Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragspartnern auseinander und bietet einen Weg zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Kostenaufwendige Gerichtsprozesse können durch die Inanspruchnahme der Verfahrensarten gem. § 18 VOB/B vermieden werden. Speziell das Verfahren gem. § 18 Abs. 2 VOB/B beschreibt ein Schlichtungsverfahren, welches sich im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen durch seine Kostenneutralität und verhältnismäßig kurze Verfahrensdauer auszeichnet. Mit der vorliegenden Arbeit wird herausgearbeitet, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dieses Verfahren zu stärken. Dazu werden als Erstes die Grundlagen des Bauvertrags dargelegt. Das zweite Kapitel befasst sich umfänglich mit Konfliktursachen und ihre Auswirkungen in Bauvorhaben. Im dritten Kapitel werden die Verfahrensarten nach § 18 VOB/B als Streitbeilegungsinstrumente des öffentlichen Auftraggebers detailliert vorgestellt und im vierten Kapitel die praxisbezogene Anwendung des Verfahrens nach § 18 Abs.2 VOB/B beleuchtet. Die Darstellung der Praxiserfahrungen sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer führt zu den Schwächen und Stärken des Verfahrens. Im fünften Kapitel folgt die Betrachtung der Wiederstände, die eine Weiterentwicklung des Verfahrens entgegenstehen und gleichzeitig werden die Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz des Verfahrens aufgezeigt.
Evaluating another person´s personality is an essential part of human life. How an individual reacts to a certain trigger, let it be a statement, strongly depends on his personality. Therefore, knowledge about the personality of a conversational counterpart is crucial to predict how he or she will react to a question or an answer. Personality is commonly understood as ´patterns of thought, emotion, and behavior that are relatively consistent over time and across situations´ (Funder 2012). If personality is as aforementioned defined as stable ´over time and across situations´, then it has to be differentiated from the character, which might change as an actor plays a role. A large proportion of an individual´s outer behavior can be explained by the inner personality. The outer behavior as a result of the personality determines various socio-demographic attributes, like job satisfaction (Furnham et al. 2002), the success of romantic relationships (Noftle, Shaver 2006), job performance (Barrik, Mount 1991) or high income, conservative political attitudes, early life adjustment to challenges, and social relationships (Soldz, Vaillant 1999). Humans can infer another person´s personality pretty precise. A first impression like a short video in many cases is enough to asses a personality (Carney et al. 2007). However, personality assessment is not limited to the social-cognitive domain of human brains - machine learning models attempt to predict personalities as well, or even better than humans. The internet provides a vast amount of data regarding personal information about its users - to so-called digital footprint. Especially social networks offer personal data in a very condensed form, the social-media footprint. Social media networks, which are online platforms, where people create a profile of themselves and communicate with other users or artificial persons like newspaper, offer a wide range of personal data to the broad community, as well as the network and its developers. In the year 2014 49.7 % of the German internet participated in social media networks (Statistisches Bundesamt 3/16/2015) with an upward trend. Furthermore, social media networks, like Facebook, provide the possibility to ´like´ something, which means at first: the user starts to follow a certain page and therefore receives updates and messages from the page and secondly: that the user publicly declares that he or she likes the page, visible to other users. However, it has been shown that the profile of a social network user indeed reflects the individual user and his personality and not an ´idealized´ version of 5 themselves (Back et al. 2010). Hence, these profiles seem to be unbiased, or at least as biased as the personality tests themselves. On the other side are the Facebook pages. A page in this case can be related to anything that a user started, let it be a political attitude, an artificial person, a company or a special kind of food. Any page can be created, and every user can give it a ´Like´. Facebook, as the biggest social media network as of today (Statista 2017) offers the possibility to collect data about a user´s Facebook likes, if the user agrees to the request. Due to the generic nature of Facebook likes and the relevance of personality assessment as a crucial part of social living, this paper focuses onto machine personality prediction based on Facebook likes. However, listening to music from a certain group in a web browser or reading a certain online newspaper can be easily translated into the Facebook like analogy and vice versa, which means that findings from this study are unlikely limited to the domain of Facebook likes.
In der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung sollen mit partizipativen Forschungsansätzen Lösungen für einen gesellschaftlichen Wandel hin zur Nachhaltigkeit generiert werden. Allerdings fehlen bisher Begründungen und Belege für die Erwartungen, die mit der Partizipation verbunden werden, und auch die mangelnden gesellschaftlichen Veränderungen durch die transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung wurden kritisiert. Gleichzeitig legen Forschungen aus dem Feld der governmentality studies nahe, dass partizipative Prozesse auch ein gewisses Risiko bergen, Herrschaftszustände aufrechtzuerhalten. Um einen Wandel hin zur Nachhaltigkeit zu befördern, sollen in dieser Arbeit daher mit der Regierungskonzeption von Michel Foucault die Ausgestaltung der Partizipation in der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung untersucht werden und insbesondere inwieweit diese stabilisierend für die gesellschaftlichen Verhältnisse wirken kann. Dementsprechend wird die transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung auf Übereinstimmungen und Unterschiede zur neoliberalen Gouvernementalität untersucht und die Implikationen des Ergebnisses vor dem Hintergrund eines an den Brundtland Berichts angelehnten Nachhaltigkeitsverständnisses diskutiert. Die Untersuchung zeigt starke Parallelen zwischen der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung und einer neoliberalen Regierungsweise. Auch wenn diese Regierungsweise durchaus Vorteile mit sich bringt, gibt es doch Anzeichen, dass sie, und damit auch die transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung, dazu neigt, soziale Ungleichheit zu verstärken und strukturelle Gründe für Armut und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage zu vernachlässigen. Dies würde den Hauptmotiven des Nachhaltigkeitsverständnisses entgegenwirken.