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In der öffentlichen Diskussion in Deutschland wird häufig die These vertreten, dass Arbeitsplätze vorwiegend in kleinen und mittleren Firmen geschaffen werden, während die großen Firmen vor allem Arbeitsplätze abbauen. Eine empirische Überprüfung für den Zeitraum 1999 bis 2005 mit Daten aller west- und ostdeutschen Betriebe, die mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben, zeigt, dass die These vom alleinigen „Jobmotor Mittelstand“ viel zu undifferenziert ist. In mittelständischen Unternehmen werden zwar überproportional viele Arbeitsplätze geschaffen, aber auch überproportional viele abgebaut. Großbetriebe mit 250 und mehr Beschäftigten weisen dagegen sowohl bei der Schaffung als auch beim Abbau von Arbeitsplätzen geringere Werte auf als es ihrem Beschäftigungsanteil entspräche. Wirtschaftspolitische Maßnahmen, die sich an der Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse orientieren, lassen sich somit nicht mit einem besonders ausgeprägten Beitrag der Firmen aus dieser Größenklasse zum Beschäftigungswachstum rechtfertigen.
Gemäß Betriebsverfassungsgesetz müssen in Deutschland Betriebe ab einer bestimmten Größe Betriebsräte von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen. Anhand einer Vollerhebung aller betroffenen Betriebe wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, ob die (mit Kosten verbundene) Freistellung des ersten Betriebsratsmitglieds eine bremsende Wirkung auf die Beschäftigungsdynamik von Betrieben hat. Weiterhin wird untersucht, ob die im Juli 2001 erfolgte Herabsetzung des Schwellenwerts von 300 auf 200 Arbeitnehmer zu einer Veränderung des Beschäftigungswachstums von Betrieben an diesen Schwellen geführt hat. Sowohl deskriptive als auch die ökonometrische Analysen deuten darauf hin, dass weder die alte noch die neue Freistellungsschwelle einen Einfluss auf das Beschäftigungswachstum von Betrieben hatte. Gleiches gilt für die gesetzliche Änderung des Schwellenwerts.
Viele Regelungen im deutschen Arbeitsrecht gelten nur für Betriebe ab einer bestimmten Größe, wobei derartige Schwellen meist anhand der Beschäftigtenzahl bestimmt werden. Die bestehenden 160 Schwellenwerte sind komplex und inkonsistent definiert, was ihre Beachtung durch die Firmen erschwert. Darüber hinaus kann das Überschreiten einer Schwelle zu zusätzlichen Kosten für die Firma führen, wie z.B. die Errichtung eines Betriebsrates oder die Zahlung einer Abgabe für die Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten. Obwohl die empirische Evidenz nicht eindeutig ist, deuten einige Studien darauf hin, dass Firmen das Überschreiten von Schwellenwerten bewusst vermeiden und der Beschäftigungsaufbau dadurch gedämpft wird. Um diese Transaktionskosten und Nebenwirkungen zu vermeiden, machen wir verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Schwellenwertregelungen.
In dieser Arbeit werden mögliche Auswirkungen des deutschen Schwerbehindertengesetzes auf die Arbeitsplatzdynamik anhand von Daten einer Vollerhebung davon betroffener Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit und von Daten des IAB-Betriebspanels empirisch überprüft. Dabei wird aus Gründen der Verfügbarkeit geeigneter Daten die zweite Schwelle des Gesetzes von 25 Beschäftigten untersucht, bei deren Überschreiten die Betriebe im Untersuchungszeitraum 1999/2000 zwei Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen mussten. Sowohl deskriptive als auch multivariate Analysen deuten darauf hin, dass das Beschäftigungswachstum leicht gebremst wird, wenn Betriebe kurz vor dieser Schwelle stehen und nicht ausreichend Schwerbehinderte beschäftigen (also beim Überschreiten der Schwelle eine Ausgleichsabgabe zahlen müssten). Allerdings gibt es keine Anzeichen dafür, dass Betriebe in einer entsprechenden Situation hinter der Schwelle stärker Beschäftigung abbauen, um diese zu unterschreiten und damit die Abgabe zu vermeiden.